Hi liebe Forumsmitglieder, hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Durch google hab ich zwar einiges gefunden,aber bisher nicht wirklich verstanden.
Angenommen,Person X ist ab 11/2013 arbeitslos durch Eigenkündigung.
Meldet dies online dem Arbeitsamt,aber beantragt kein ALG1.(die Gründe sind für den Fall unrelevant)
Nun,ein halbes Jahr später ist X immer noch arbeitslos,möchte nun doch gerne ALG1 beantragen.Ist dies so ohne weiteres möglich und tritt dann die 3-monatige Sperre in Kraft?
Vielen Dank für die Hilfe und wünsche noch ein schönes Wochenende!