Hallo,
mal angenommen eine Frau kündigt ihre selbst gesuchte Arbeit nach 2 Monaten in der Probezeit(auch vorher nicht arbeitslos gewesen), weil ihr der Job nicht gefällt und sie umziehen will. An dem neuen Wohnort kann sie sofort bei einem Minijob (400€) beginnen. Bekommt die Frau nun eine Sperre des ALG 1 wegen Eigenkündigung, obwohl sie einen neuen Job hat, 400€ aber nicht voll ausreichen?