Hallo,
meine Situation:
Ich habe mein jetziges Arbeitsverhältnis am 29.04.2011 selbst gekündigt. Durch die Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2011 aus.
Mein neuer Arbeitsvertrag beginnt erst am 1.8.2011.
Somit bin ich im Juli arbeitslos (habe ich bereits gemeldet).
Durch die Eigenkündigung bekomme ich eine Sperrzeit von 3 Monaten, wovon ja nur 1 Monat für mich relevant ist.
Den Jobwechsel habe ich auf Grund eines Wohnortwechsels vollzogen um weites Pendeln zu vermeiden. D.h ich bin erst umgezogen und habe anschließend einen Job näher am neuen Wohnort gefunden (statt 140km nur noch 6km).
Kann man mit diesem Sachverhalt eventuell die Sperrzeit umgehen?
Ich habe bei meiner Internet-Recherche leider kein Beispiel gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Steffen