ALG1 Sperrzeit durch Wohnortwechsel aufheben

Hallo,

meine Situation:
Ich habe mein jetziges Arbeitsverhältnis am 29.04.2011 selbst gekündigt. Durch die Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2011 aus.
Mein neuer Arbeitsvertrag beginnt erst am 1.8.2011.
Somit bin ich im Juli arbeitslos (habe ich bereits gemeldet).

Durch die Eigenkündigung bekomme ich eine Sperrzeit von 3 Monaten, wovon ja nur 1 Monat für mich relevant ist.

Den Jobwechsel habe ich auf Grund eines Wohnortwechsels vollzogen um weites Pendeln zu vermeiden. D.h ich bin erst umgezogen und habe anschließend einen Job näher am neuen Wohnort gefunden (statt 140km nur noch 6km).

Kann man mit diesem Sachverhalt eventuell die Sperrzeit umgehen?

Ich habe bei meiner Internet-Recherche leider kein Beispiel gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Danke im Vorraus.
Steffen

Sorry, kann nicht weiter helfen, eher RA oder Steuerberater…
Viel Glück

hallo…keine ahnung

Hallo Steffen,
leider kann ich da nicht weiter helfen. Mein Wissen würde sich in diesem Fall auch nur auf eine Internetrecherche stützen.

Mit freundlichen Grüßen.
Peter

Hallo Steffen,

eine verbindliche Antwort kann ich darauf leider nicht geben, da unterschiedliche Arbeitsämter bei der Prüfung - ob eine eigene Kündigung aus besonderem Grund die Sperrzeit umgehen kann - auch zu unterschiedlichen Ansichten darüber kommen, was die Bewertung der Begründung angeht. In der Regel geht die Tendenz jedoch eher dazu, die Sperrzeit auch einzusetzen, da sich die meisten an der Regel „bei eigener Kündigung“ ohne Rücksicht auf persönliche Umstände annehmen, man habe mutwillig seinen Arbeitsplatz aufs Spiel gesetzt, bevor man sich einen neuen Arbeitsplatz gesucht hat. Evtl. kann Dir ja eine Rechtsberatung (Thema Arbeitsrecht) mit Beispielen weiterhelfen.

Herzliche Grüße
Marion

Sorry, aber das ist so gar nicht mein Gebiet… :frowning:
Hast Dich wahrscheinlich verklickt??
Trotzdem alles Gute beim Suchen und Finden einer Antwort.
LG Neith

Hallo Steffen,
ich muß Dir leider mitteilen, das ich Deine Anfrage wohl irrtümlicher Weise aufgrund des Stichwortes Pendeln bekam.Aber mein Pendeln hat nichts mit dem Pendeln zur Arbeit zu tun. Ich kann Dir keine Auskunft geben. Wünsche Dir aber viel Erfolgbei der Suche nach der Antwort. Ich denke es wird Dir auch jemand das nötige schreiben.
Herzliche Grüße Dieter

Hallo Steffen,
tut mir leid, aber Deine Frage kann ich überhaupt nicht beantworten. Ich weiß auch nicht, wie Du bei der Fragestellung auf mich kommst, denn die fällt überhaupt nicht in mein Expertenprofil.
Ich hoffe, Du findest hier jemanden, der Dir weiterhelfen kann.
Beste Grüße

Hallo,

Ich hoffe du hast mittlerweile eine Antwort auf deine Frage gefunden … leider kann ich dir da nicht weiterhelfen da ich nicht in Deutschland wohne und mich in der dortigen Rechtslage nicht gut auskenne.

Tascha