ALG1 trotz Provisionsarbeit

Jemand wird nach 12 Jahren zum 31.10. gekündigt, arbeitet nebenbei seit 2008 im Internet freiberuflich auf Provisionsbasis für angebotene Grafiken, die man auf T-Shirts etc. bestellen kann. Diese Provision wird jedoch nur alle drei Monate ausgezahlt, nächste Auszahlung am 15.01.13. Sie beträgt ca. 5000€ netto für die drei Monate.
Nun die Frage: Steht dem Arbeitslos gewordenen im November, Dezember eventuell Januar ALG1 zu, wenn er in diesen Monaten unter 15 Stunden die Woche für diesen Job arbeitet und nur an den bereits 2008-31.10.2012 erstellten Grafiken verdient?
Die Agentur für Arbeit scheint ratlos zu sein, es wurde schon mehrfach rumtelefoniert und weiter verwiesen, Niemand konnte bisher Auskunft geben.

Vielen Dank für Antworten

freiberuflich = selbstständige Tätigkeit. ALG1 wird nicht für selbstständige Tätigkeiten gezahlt.

Auch, wenn diese Tätigkeit aktiv in den Monaten November, Dezember ausgesetzt wird und kein Geld auf dem Koto eingeht?

Auch, wenn diese Tätigkeit aktiv in den Monaten November,
Dezember ausgesetzt wird und kein Geld auf dem Koto eingeht?

Bei selbständiger Tätigkeit (Provisionen) ist es üblich, dass man auch ein paar Wochen - Monate auf seinen Verdienst warten muss.
Damit muss man rechnen und sollte nicht jeden Monat seine kompletten Einkünfte unsers Volk werfen, sondern für solche Fälle auch etwas Kapital zurück legen.

Gruß Merger

Leider keine Antwort auf die Frage. Bitte keine Belehrungen, dieses wurde nicht im Forum „Finanzberatung“ gepostet.

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Leider keine Antwort auf die Frage. Bitte keine Belehrungen,
dieses wurde nicht im Forum „Finanzberatung“ gepostet.

Findest Du meine Antwort als eine Belehrung ?

Solches müsste ein Selbständiger bereits wissen!

Aber scheinbar gibt es hier Personen, die der Meinung sind, unser Staat müsste für alle Fehler die diese Personen selbst machen aufkommen.

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Die näheren Umstände sind dir nicht bekannt, deswegen würde ich dich bitten, die Fragestellung anderen zu überlassen, die etwas konstruktives dazu beizutragen haben, danke.

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Hallo

Erstreckt sich eine Tätigkeit über mehrere Monate und wird dann für diese Monate die Provision als Einmalbetrag bezahlt, so kann die Anrechnung auch für die Dauer der Tätigkeit im Rahmen der Nebentätigkeit erfolgen. Es würde also das Einkommen umgelegt und rückwirkend das ALG 1 für jeden Monat neu berechnet und ggf ein Änderungsbescheid zugestellt.

Gruß,
LeoLo

Die näheren Umstände sind dir nicht bekannt,

richtig, deshalb sollte man in einem Forum dies erläutern,
damit man auch entsprechende Antworten bekommen kann.

deswegen würde ich dich bitten, die Fragestellung anderen zu überlassen,

ich dachte Du suchst Antworten zu dem Thema!

Trotzdem ändert sich nichts, auch wenn Du es nicht begreifst.

So ich bin raus !!

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