Jemand wird nach 12 Jahren zum 31.10. gekündigt, arbeitet nebenbei seit 2008 im Internet freiberuflich auf Provisionsbasis für angebotene Grafiken, die man auf T-Shirts etc. bestellen kann. Diese Provision wird jedoch nur alle drei Monate ausgezahlt, nächste Auszahlung am 15.01.13. Sie beträgt ca. 5000€ netto für die drei Monate.
Nun die Frage: Steht dem Arbeitslos gewordenen im November, Dezember eventuell Januar ALG1 zu, wenn er in diesen Monaten unter 15 Stunden die Woche für diesen Job arbeitet und nur an den bereits 2008-31.10.2012 erstellten Grafiken verdient?
Die Agentur für Arbeit scheint ratlos zu sein, es wurde schon mehrfach rumtelefoniert und weiter verwiesen, Niemand konnte bisher Auskunft geben.
Vielen Dank für Antworten