ALG1:Umzug wegen zu hohen Lebenserhaltungskosten?

Hallo,

folgendes Szenario:

  • Eine Person ist 25 Jahre alt. Vor 1,5 Jahren aus MeckPom wegen einer Arbeitsstelle nach Baden Württemberg gezogen. Hat hier im ersten Jahr 1600 Brutto und das letzte halbe Jahr 1700 Brutto verdient
  • Der Arbeitsvertrag wurde nicht mehr verlängert und die Person hat sich rechtzeitig Arbeitssuchend / -los gemeldet. (lt. Gehaltsrechner im Netz besteht ein ALG-I-Anspruch auf 701€/Mon, Antrag ist aber noch nicht durch)
  • Person ist damals in die Ortschaft der Firma gezogen, wo der Mietspiegel und auch alle anderen Lebenserhaltungskosten sehr hoch sind. (Speckgürtel Stuttgart) Die Wohnung schlägt mit 430€ Warmmiete (was gemessen am Mietspiegel noch sehr günstig ist) zu Buche, allerdings kam auch gerade die Jahresbetriebskostenabrechnung von über 620€ und horrende Müllgebühren von knapp 100€/Jahr kommen demnächst auch noch. Die Wohnung hat 2,5Zi/54qm. (Strom(Boiler im Dad), Internet, Telefon nicht mit gerechnet)
  • (Person Rechnet damit, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres keine neue Anstellung finden wird)
  • Unterm Strich (und das wird beim Nachrechnen klar) ist die Wohnung und sonstige Lebenserhaltungskosten (z.B. Frisör, nur teure Supermärkte erreichbar) für die Person mit dem ALG I nicht tragbar und die Person sieht sich in spätestens einem halben Jahr insolvent.
  • Aus diesem Grund spielt die Person mit dem Gedanken einem Umzug in die Heimat (zurück nach MeckPomm) durchzuführen, Mietkosten von ca. 200€/Mon (inkl. Strom) sind hier durchaus möglich.
  • Der Person ist bewusst, dass ein Umzug vom Arbeitsamt nur bezahlt wird, wenn ein neuer Job vorliegt.

Angenommen die Person würde die Umzugskosten (belaufen sich bei Anmietung eines Transporters und Selbstdurchführung auf unter 500€) aus eigener Tasche bezahlen.
Wäre der Umzug somit gerechtfertigt und die Person würde weiterhin sein ALG I bekommen, oder entstehen dadurch irgendwelche Abzüge/Sperren oder erlischt der der Anspruch auf ALG I/II sogar völlig für die Person?

Zusätzliches Szenario:

  • Die Eltern der Person besitzen ein Großes Haus auf dem Land wo in der oberen Etage eine Wohnung frei ist, die sie der Person angeboten haben vorübergehend kostengünstig (Mietvertrag würde gemacht / Person muss sich selbst verpflegen) zu nutzen.

Würde in dem Fall der Anspruch auf ALG I erlöschen?
Zählt diese Zusammenstellung trotzdem als eine Bedarfsgemeinschaft? (noch mal erwähnt Person ist über 25 Jahre alt. Vater Berufstätig, Mutter nicht berufstätig (aber nicht arbeitslos gemeldet))
Oder wäre diese Konstellation durchaus denkbar?

Danke schon mal an Alle für eventuelle Antworten.
Liebe Grüße
Christoph.

Hallo,

Regulär müßte ein Umzug während des Bezuges von ALG I keine Probleme bereiten. Es wäre nur zu beachten, dieses der Arbeitsagentur rechtzeitig im Vorab zu melden, damit stetige Erreichbarkeit an der angegebenen Anschrift gegeben wäre.

Würde das versäumt oder erst verspätet erledigt werden, könnte es zu Sanktionen führen.

Verbindliche Informationen wären dazu auch auf

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…

Z.B. Im Merkblatt 1 für Arbeitslose zu finden.

Bei geringem ALG I könnte auch geschaut werden, ob neben dem ALG I zusätzlich noch Wohngeld beantragt werden kann, da die momentane Rechnung das nahelegen würde.
Der Wohngeldantrag wäre allerdings bezüglich seiner Beantragung für die aktuelle Wohnung gültig. Bei einem Umzug müßte der Antrag in der neuen Gemeinde erneut für die neue WHG gestellt werden.

Bei der Möglichkeit mit der elterlichen Wohnung wäre es sinnvoll, einen ordentlichen Mietvertrag zu schließen und die detailierte Verteilung / Zusammensetzung der Nebenkosten / Heizkosten zu erfassen.

Der Begriff Bedarfsgemeinschaft wäre in den Gesetzestexten des SGB II definiert. Dieses würde u.a. bei ALG II oder Sozialgeld Anwendung finden.

mfg

nutzlos

Hallo,

warum überlegt jemand, aus einer Region mit niedriger Arbeitslosenquote und der Chance, in Kürze wieder einen Arbeitsplatz zu finden, in eine Region mit hoher Arbeitslosenquote und der Chance, so schnell nicht wieder einen Arbeitsplatz zu finden, umzuziehen?

Gruß
Otto

Eigentlich stand diese Thematik nicht zur Debatte. Solche Auffassungen sind sehr subjektiv betrachtet. Klar steht in der Statistik eindeutig was anderes. Aber mal im Ernst, dass die Statistiken Vorne und Hinten nicht hin hauen und schon gar keine Referenz darüber sind wie die Chancen in einzelnen Berufsgruppen an den jeweiligen Standorten sind, sieht ein Blinder mit Krückstock. Urteilen über dieses Thema sollte nur der, der beides live miterlebt hat. Und was das betrifft sind wir hier doch in einem freien Land, wo jeder der alt genug ist solche Entscheidungen selber fällen können sollte. Daher bitte an dieser Stelle nicht weiter über Sinn und Unsinn dieser Situation diskutieren, da es eher kontraproduktiv für den eigentlichen Topic ist.

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