alg1 und alg2

moin

mal eine Frage:

Man hat in ehepaar, er Arbeitslos bekommt 650€ Arbeitslosengeld, Sie Teilzeitjob bekommt ca 550€ Brutto.

Nun gibt es ja viele alg echner im netz, und die besagen das das paar noch ca 90€ lg2 bkommen kann.

muss darauf das a-amt hinweisen, bzw kann man das paralel beantragen, oder muss das sixh jeder selber erfragen??

nun noch ne andere Frage, der al mann bekommt ne umschulung, bekommt er da extra geld, bzw we sieht das mit, kosten für fachliteratur, materialien, fahrtkosten und so aus??

danke für antworten

Hallo,

Während einer Umschulung könnten Fahrtkosten erstattet werden.

Mfg

Schon Wohngeldanspruch geklärt? Ist vorrangig vor ALG2.

Die Höhe der SGB II-Leistung (ALG II) ist in dem Fall von den Kosten der Unterkunft abhängig.

Bei kleinerer Miete könnte evtl. ein Wohngeldanspruch entstehen.

Grundsätzlich ist es möglich, Alg II zusätzlich zum Alg zu beziehen.
Den Antrag für Alg II muss man jedoch selbst stellen - bei der ARGE oder Kommune.
Ob ein Anspruch auf Alg II besteht, ist jedoch davon abhängig, ob Bedürftigkeit vorliegt oder nicht, d.h. kann der Lebensunterhalt sichergestellt werden, z.B. durch andere Mitglieder des Haushalts oder Zinserträge, Miteinnahmen, o.Ä.

Zur Umschulung:
Wenn diese „Umschulung“ (berufliche Weiterbildung??) von der Agentur gefördert wird und davon gehe ich doch mal aus, wenn er weiterhin Alg bezieht, ist es auch möglich, Fahrtkosten, o.Ä. zu erhalten. Das bespricht er am besten direkt mit seinem Arbeitsvermittler.