ALG1 und Bestandsschutzfrage

Hallo.
Mich würde interessieren, wie lange ich mich auf mein ALG1-Bestandsschutz berufen darf.
Ich hatte im Juni 2009 zum erstenmal ALG1 bezogen. Damals für 1 Monat.
Grundlage dieses ALG1 war mein Vollzeitjob.
Nach dem 1 Monat ALG1 habe ich einen schlechter bezahlten Job angenommen.
Dieser endete 1 Jahr später (Zeitvertrag). Also Juni 2010.
Also wieder in ALG1.
Neuberechnung ALG1 besagte, dass mein Bestandsschutz-ALG1 vor 12 Monaten
höher war. Habe also wieder ALG1 von damals erhalten.
Dieses habe ich dann 3Monate bezogen bis Okt. 2010.
Danach neuer Job Okt.-Dez. 2010 (Kündigung während Probezeit und Krankheit)

Seit Jan. 2011 bin ich in Krankengeld

Frage:
Sollte ich nun im Jan.2012 wieder arbeitsfähig sein und in ALG1 fallen,
bekomme ich dann wieder mein Bestandsschutz ALG1 vom Okt. 2010 bzw. Juni 2009?
Es erfolgt ja wieder eine Neuberechnung, da ich ja 12 Monate im Krankengeld war.

Wie lange kann man also von einem Bestandsschutz-ALG1 profitieren, sollte man immer nur einen 1-Jahresvertrag erhalten, welcher schlechter bezahlt ist wie damals mein Vollzeitjob (Basis Bestandsschutz ALG1).

Danke
Tom

Hi,

frage bitte Deinen Sachbearbeiter der ARGE bzw. A.Amt. Der/die wird es Dir genau sagen können und auch verbindlich, da er/sie Dich kennt und Deinen Fall bearbeitet.

MfG
W. Pühringer

Hallo,
da bin ich überfragt. Hier kannst du selbst recherchieren:

Die Arbeitsagentur hat eine Beratungspflicht, die sollte man ruhig einfordern
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/SiteGlobals/Fo…

ansonsten sind die folgenden Seiten ganz hilfreich:
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/

und wenn dann doch mal der Ernstfall ALGII kommt:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

oder du kannst nachgucken, wo es in deiner Nähe Sozialberatungsstellen gibt:

http://www.my-sozialberatung.de/adressen

mfg
Werner

Du musst auf jeden Fall sofort einen „Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand“ Zeitraum Juni 2009
stellen - normalerweise geht das innerhalb von drei Jahren noch.

Viele Erfolg!

Hallo Frank g,
mein Wissen beschränkt sich auf SGB II - Alg II. Zum Agl I kann ich leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut