joku
16. Februar 2011 um 09:01
1
Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, man wurde im Beruf krank, hat selbst gekündigt (keine Sperre, weil Krankheit durch Beruf bzw. Arbeitgeber):
a) Kann man ALG bekommen, auch wenn man immer noch krank geschrieben ist?
b) Muss man trotz Krank zu Bewerbungsgesprächen?
c) Muss man jeden (auch unterfordernden) Job annehemn?
Grüße
JK
Cosis
16. Februar 2011 um 20:39
2
Hallo,
vieles beantwortet sich, wenn man auf die Seiten der Bundesagentur für Arbeit geht - die Merkblätter gibts zum Runterladen und vieles ist erklärt.
a) Kann man ALG bekommen, auch wenn man immer noch krank
geschrieben ist?
ALG I bekommt nur, wer auch arbeitsfähig ist. Wer krank (arbeitsunfähig) aus dem Job ausscheidet und weiterhin AU bleibt, kann nicht arbeiten…
b) Muss man trotz Krank zu Bewerbungsgesprächen?
… und auch nicht zu Bewerbungsgesprächen, bekommt aber auch kein ALG 1.
c) Muss man jeden (auch unterfordernden) Job annehemn?
…jedenfalls nicht, wenn man krank ist.
Gruß
cosis
joku
16. Februar 2011 um 22:12
3
Danke für die Informationen!
Krank und arbeitslos und dann kein Geld - ganz schön mies.
Und:
Was ist, wenn man ALG1 bekommt und während dessen krank wird?
Soppt das ALG1 dann auch?
Gruß JoKu
Danke für die Informationen!
Krank und arbeitslos und dann kein Geld - ganz schön mies.
Und:
Was ist, wenn man ALG1 bekommt und während dessen krank wird?
Soppt das ALG1 dann auch?
Nein, nach §126 Abs.1 SGB III wird bei Krankheit während des Arbeitslosengeldbezugs die Leistung für 6 Wochen fortgezahlt.
Gruß JoKu
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Cosis
17. Februar 2011 um 08:12
5
Hallo,
kein Geld stimmt nicht ganz, es besteht Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen seit Beginn der Krankheit. Bei nahtloser Krankschreibung über das Arbeitsende hinaus ändert der Jobverlust daran nichts.
Gruß
cosis
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Barmer
17. Februar 2011 um 21:25
6
und nach 6 Wochen gibts Krankengeld, wie beim Berufstätigen.
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