Hallo, wie hoch darf bei ALG1 und Nebentätigkeit aus eigener Selbständigkeit im Nebenerwerb der Zuverdienst sein? Hatte Selbständige Tätigkeit von März 2009 bis Mitte Januar 2010. Seit dem ist die Selbständigkeit nur noch Nebenerwerb. Seit Mitte Februar ALG 1 Bezug. Umsatz von März 2009 bis Januar 2010 waren 3000 Euro.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Schnitzel & more,
schau mal ins Netz der Netze unter:
http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbil…
oder unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25878/Navigation/zen…,
Wobei die erste Quelle eindeutig verständlicher ist. Diesem Text (der 1. Quelle) könnte ich auch nichts hinzufügen.
Viel Erfolg
merker4u
Danke fuer die Infos.
So wie es aussieht darf ich nicht mehr als 165 Euronen
dazuverdienen ohne Abzug.
hallo, keinen dunst
ihr müsst bei der wahl der wahl der experten präziser vorgehn…
Hallo , kann Dir nicht weiterhelfen,da ich das nicht beantworten kann. M.f.G Hans
Hallo,
sorry, aber darauf kann ich leider keine Antwort geben.
Grüße
Robert Gross
Hallo Schnitzel mit Pommes,
wegen saisonaler Aspekte habe ich über Winter 2008/2009 ALG I bezogen und mein Gewerbe auf Nebenerwerb gestellt. Zum Frühjahr wurde das Gewerbe wieder angemeldet. Irgend wann im Sommer kam ein Schreiben vom AA, dass eine Einnahme-Ausgabe-Aufstellung abzuliefern sei mit den entsprechenden Belegen für größere Ausgabenposten. Als maximale Zuverdienstgrenzen gelten die gleichen wie bei „normalen“ Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Allerdings gibt es keine monatliche Bewertung sondern es zählt der Gesamtbeitrag.
Das Ganze soll noch über die Vorlage des jährlichen Steuerbescheides auf Plausibilität überprüft werden.
So war es bei mir.
Ich hoffe geholfen zu haben.
LG Brettina
Ich denke, dass der Umsatz unerheblich ist. Es kommt lediglich auf den Gewinn an. Weitere Infos hier:
http://www.sichergründen.de/unternehmensgruendung/ti…
Viele Grüße,
Michael
Hallo Brettina,
vielen Dank für diese Information. Bei mir ist es fast genauso, über den Winter nur Nebentätigkeit, sollte aber im Frühjahr wieder los gehen. Man hat mir ein Formular für evt. Tätigkeiten schon mitgegeben, welches ich ab ersten Auftragseingang ausgefüllt abgeben soll. Eine gescheite Auskunft darüber wieviel ich dann aber dazu verdienen kann, konnte mir die SB nicht genau geben. So denke ich auch das das von Ihnen Berichtete auf mich auch zutrifft.
MfG
Schnitzel
Hallöchen noch mal,
bin seit 1.11. 2009 auch wieder in der Situation, habe aber ein solhes Formular nicht bekommen. Im Gegenteil: Letztes Jahr hat man mir bei Antritt des ALGI gesagt, ich müsste wie jeder „normale“ ALG I-Bezieher diese monatliche Liste ausfüllen. Die habe ich aber nicht bekommen. Erst nachdem ich mehrfach über die Hotline diese Liste angemahnt hatte (man will sich mit denen ja nicht anlegen - habe genug notwendige Kämpfe zu führen)und aus Frust mit Nachdruck einen Vorgesetzten verlangt habe, teilte mir eine sehr nette Kollegin aus der Leistungsabteilung mit, ich solle mich nicht heiß machen, sie könnten ja eh nur über den Steuerbescheid versuchen, ob die Relation passt… Das war wie gesagt im letzten Jahr!
Gleiches Thema, andere Frage: Hat man Dir auch sofort eine Maßnahme angeboten? - Ich war völlig platt. Und die Maßnahme ist nicht mal schlecht und hilft mir über den Winter.
Im nächsten Winter hoffe ich allerdings trotzdem, auf eigenen Füßen zu stehen.
LG Brettina
Hallo,
nein, ich habe ausser „Stellenangeboten“ keine Maßnahme bisher verordnet bekommen. Wahrscheinlich ist mein Maßnahmen Konto schon überzogen. Habe bevor ich mich Selbständig machte einen kaufmännischen Kurs mir selbst ausgewählt. Leider waren das nur 3 Monate vor einem PC der mir Controling, Personalwesen etc. beibringen sollten. So hätte ich auch einen auf Kernphysiker machen können. Ist ja online alles möglich lt. AA.
Gruß
Schnitzel
Hallo Pommes, mit Schnitzel,
sorry, doch in dieser Frage bin total inkompetent.
Viel Glück und Grüße
Robert