Eine Frage bezüglich des Arbeitsrecht, wenn jetzt theoretisch seit dem 1.1.2011, ein Praktikum gemacht werden würde. Das aber nicht mehr als 15 Std. die Woche beträgt und ausserhalb der normalen Frühschichtarbeitszeiten stattfindet. Z.B. ab 18:00, Dienstag 2Std., Mittwoch 2Std. Donner… usw. Samstag 3Std., Sonntag 3:55Std. Und man während dessen, Alg1 beziehen würde.Welche folgen, könnte dies haben? Für AN und AG, wenn es nicht gemeldet worden ist?
der Arbeitgeber hätte auch dieses Praktikum melden müssen und hat somit gegen bestehende Sozialversicherungsrecht verstoßen. Genauso ist der Empfänger von ALg 1 verprlichtet jede Tätigkeit zu melden, auch wenn keine Folgen für das ALG entstehen. Welche Folgen das für das ALG hat, hängt vom Sachbearbeiter bei der Agentur für Areit ab.
wenn jemand aus aktuellem Anlass (wegen eines akuten Problemes) Ratschläge braucht, versuche ich diese gerne zu geben. Aber über theoretische Fälle (ungelegte Eier) will ich mir nicht den Kopf zerbrechen.
Hallo!
Keine Ahnung! Warum kann die Agentur für Arbeit darüber nicht ionformiert werden. Es könnte sich doch ein Arbeitsplatz daraus entwickeln.
Einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter ansprechen.
(oder gibt es für das Praktikum ein Entgeld? Würde ich nicht riskieren! Der Schuss könnte nach hinten losgehen!
Also, immer schön sauber bleiben!
Gruß
rafibrm
Danke für die Antwort
Und nein, es ist unentgeltlich und bei meinem Vater sein Betrieb.
Es liegt halt nur in der Vergangenheit zurück und wurde nicht gemeldet, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass sowas musss, wenn unter 15Std./w ist. Und jetzt wurde daraus ein Ausbildungsvertrag. Der gilt ab dem 1.4.2011.
Liebe®Totti80,
leider kann ich zu diesem Thema nichts sagen. Mein Thema ist Schwerbehinderte.
Bitte suchen Sie sich eine(n) anderen Expertin/Experten aus.
Hallo, in wieweit Dein ALG1 kleiner würde durch den Verdienst, weiß ich nicht. Jedoch die „Nichtmeldung einer Veränderung“ kann zu erheblichem Ärger führen: eventuell Leistungskürzung.
Mf Glück Auf
Heinz