Alg1 und Praktikum

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Dürfte ich eine Antwort, auf diese Frage bekommen.
Wenn jetzt theoretisch seit dem 1.1.2011, ein Praktikum gemacht werden würde. Das aber nicht mehr als 15 Std. die Woche beträgt und ausserhalb der normalen Frühschichtarbeitszeiten stattfindet. Z.B. ab 18:00, Dienstag 2Std., Mittwoch 2Std. Donner… usw. Samstag 3Std., Sonntag 3:55Std. Und man während dessen, Alg1 beziehen würde. Und es erst vier Monate später meldet. Welche folgen, könnte dies haben? Für AN und AG, wenn es nicht gemeldet worden ist?

Schonmal ein Danke im voraus
Lg

da solltest du dich doch einfach mal mit der arge in verbindung setzen. auf jeden fall muss alles gemeldet werden - unverzüglich - sonst kann es sein dass dir das geld gestrichen oder gekürzt wird.

gruß digi

Hallo Totti80
bin Experte für Arbeitssicherheit, nicht für Arbeitsrecht, kann Dir daher leider keine auskunft geben.
viel Glück1
Gruß
KJ

Ja aber es ist so, dass mittlerweile ein Ausbildungsvertrag besteht,das Praktikum sollte rückwirkend sein, also die Leistungen wurden schon bezogen. Und nun ist es eine normale Ausbildungsvergütung. Alles imelterlichen Betrieb

Hallo Totti80,
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.

MfG,
Franz-Xavier

Ich muss vorausschicken, dass ich es nicht weiß.
Ich nehme aber an, dass es nicht verboten ist, denn es fällt ja im Prinzip unter Eigenbemühungen um Beendigung der Arbeitslosigkeit, die explizit verlangt werden.
Einkünfte über etwa 165 EUR wären anzurechnen (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html), insofern könnte da eine Rückforderung kommen.

Aller Vermutungen, muss ich betonen.

Vielen Dank für deine Antwort
Ähm das ganze findet im elterlichen Betrieb statt, und ist natürlich unentgeltlich…

Hallo
In dieser Angelegenheit habe ich noch keine Erfahrungen gesammelt. Ich denke aber, eine Bestrafung (Geldabzug vom ALG 1) hängt davon ab, ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht.
LG

oh…da kann ich leider nicht helfen …

Sorry, aber da fühle ich mich nicht sattelfest genug. Ich bin nur firm im SV-Recht, soweit es flexible Arbeitszeitregelungen und Wertguthabenvereinbarungen anbetrifft.

LG

Hallo Totti, wird dieses Praktikum denn vergütet? Das AA müsste doch auch interesse haben, das du schnell wieder in einen Job kommst. von daher bin ich da etwas überfragt

uh ist evtl. Betrug und das Geld muß bestimmt zurück gezahlt werden, aber genau weiß ich das auch nicht
gruß