Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Dürfte ich eine Antwort, auf diese Frage bekommen.
Wenn jetzt theoretisch seit dem 1.1.2011, ein Praktikum gemacht werden würde. Das aber nicht mehr als 15 Std. die Woche beträgt und ausserhalb der normalen Frühschichtarbeitszeiten stattfindet. Z.B. ab 18:00, Dienstag 2Std., Mittwoch 2Std. Donner… usw. Samstag 3Std., Sonntag 3:55Std. Und man während dessen, Alg1 beziehen würde. Und es erst vier Monate später meldet. Welche folgen, könnte dies haben? Für AN und AG, wenn es nicht gemeldet worden ist?
Schonmal ein Danke im voraus
Lg