Hallo an alle,
Angenommen jemand wird zum 31. Mai 2010, nach 3 Jahren Tätigkeit in der Firma AB gekündigt.
Das Arbeitsamt schickt demjenigen nun ein Schreiben das erklärt, dass die Firma AB der Person wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz gekündigt hat und somit ein Verschulden des AN besteht und das ArbeitslosengeldI vom 01.06 - 31.08.2010 gesperrt ist.
Nun nimmt die Person ab 01.07.2010 wieder eine Tätigkeit bei der Firma XY (über Zeitarbeit ZA) auf.
Meine Frage nun. Falls die neue Tätigkeit bei der Firma XY noch vor dem 31.08.2010 von der ZA-Firma gekündigt werden sollte, würde die Sperre des ALG 1 dann noch gelten oder würde die Berechnung des ALG 1 wieder neu beginnen (der AN verdient in dem neuen job bei ZA -bzw.XY- sehr viel mehr als bei Firma AB verdient wurde. Allerdings ist der Job bei XY eine Krankheitsvertretung und der Kunde XY weiss nicht, wann und ob der Kranke wieder zurück kommt)
Vielen dank
LG Jasmin