ALG1 während Elternzeitw

Hallo,ich habe bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit gestellt, der abgelehnt wurde. Nun war ich auf der Arbeitsagentur um mich anzumelden, damit ich ALG1 beziehen kann und um mich dort als arbeitssuchend für 30/std./Woche zu melden. Kinderbetreuung gesichert, da ich ja bei meinem AG eh arbeiten gehen wollte. Nun sagen die auf der Agentur, ich wäre ja nicht arbeitslos, daher kein ALGI, ich wäre nur arbeitssuchend, ergo kein ALGi. Aber es kann doch keiner verlangen, dass ich kündige/kündigen lasse, mein Job(gut bezahlt) steht mir ja nach Ablauf der Elternzeit zu. Ich wäre ja blöd, das zu verschenken, benötige aber für den Lebensunterhalt das ALGI. Das es auf die Stunden runtergerechnet wird,ist mir bekannt. Wie sieht die rechtliche Lage hier aus. Ich habe die Absage auf meinen TZ-Antrag schriftlich vorliegen und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Danke
Sandra

Schau mal hier:

http://www.helpster.de/arbeitslosengeld-in-der-elter…

Hallo,

erstmal danke für die schnelle Antwort:

hier nun noch eine Frage:
kann mir das ALG I versagt werden, wenn mir mein AG weder frist-noch formgerecht die Ablehnung der TZ in der Elternzeit mitgeteilt hat.
D.h. können Sie mit der Begründung ich hätte ja vors Arbeitsgericht gehen können, das ALG I streichen, welches mir mit 21 Jahren Vollzeit ja sonst zustehen würde, da ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe(30 Std.), ich die Absage des ALG schriftlich habe, die Genehmigung woanders arbeiten zu gehen vorliegt und die Kinderbetreuung gegeben ist.
Danke
Sandra

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Es gibt einen Paragrafen wonach der AG binnen eines Monats die Teilzeitarbeit ablehnen muß. Tut er das nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt. Ich gehe davon aus, die AfA begründet den Widerspruch damit. (Allerding kenne ich den genauen Wortlaut und die Einzelheiten des Antrags/Ablehnungsbescheides nicht, daher diese allgemeine Antwort.)

Da hilft eigentlich nur, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der AfA einzulegen. Dann wird noch mal geprüft. Vllt. genügt das schon. Wenn nicht, kann man vor das Sozialgericht gehen. Dort gibt es auch Rechtspfleger bei denen man sich zuvor beraten lassen kann um die Aussicht auf Erfolg einzuschätzen.

Ggf. eine Rechtsberatung bei Deiner Stadt/Gemeinde aufsuchen - kostet i.d.R. wenig.