Hi,
wenn man als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenwohnt und beide arbeiten gehen (beide nicht viel).
Wenn nun einer der Partner arbeitslos wird und das geld hinten und vorne nicht mehr reicht…
Der arbeitslos gewordene Partner ist nicht im Mietvertrag eingetragen und kann daher keine Kosten offiziell vorweisen (er zahlt jedoch die Hälfte)
Kann man dann überhaupt Wohngeld beantragen?
Wäre interessant, das zu wissen.
Danke
BJ