Hallo Ihr,
mich würde folgendes interessieren:
ALG1 wurde z.B. am 28.11.13 (also Donnerstags) angewiesen. Erst am 3.12. wurde es gutgeschrieben. Da Abzüge meist am ersten Werktag des Monats einbehalten werden, war das Konto dann ja nicht gedeckt. Die Bank erhebt dann pro Rückbuchung ein Benachrichtigungsentgelt von 5.50 Euro. Da der Kontoinhaber ja nix für diese Rückbuchungen kann, möchte dieser dieses Entgelt zurück fordern. Wen kann man zur Verantwortung ziehen??
Hat das Arbeitsamt zu spät angewiesen?
Hat die Bank des Arbeitsamtes zu spät gebucht?
Hat die eigene Bank das Guthaben zu spät gebucht?
Wie bzw. in welcher Form kann man diese Angelegenheit angehen???
DANKE und LG Painter