Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin und ich leben seit ca. 1 1/2 Jahren zusammen in meiner Wohnung zusammen. Bis vor 4 Monaten hat sie von der ARGE Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen.
Nun hat das Amt die Zahlung eingestellt, da wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Das hat zur Folge, dass sie und ihr Kind nicht mehr krankenversichert sind.
Welche Möglichkeiten gibt es, um dieser Misere entgegenzuwirken?
Kurzinfo´s:
Zu mir:
Nettoeinkommen ca 1700 Euro
- monatliche Fixkosten für Miete, Strom und Gas 650 Euro
- etliche Gläubiger die ich nun nicht mehr „bedienen“
kann, da wir sonst nicht mehr um die Runden kommen.
- als Berufskraftfahrer ( LKW ) muss ich mich unterwegs
verpflegen und Unsummen für Parkgebühren zahlen.
Zu Ihr:
- Keine Unterhaltszahlungen vom Kindsvater
- Privatinsolvenz
- Gläubigerproblem genau wie bei mir
- gesundheitlich enorm eingeschränkt (Nierenpatientin)
Über Info´s würde ich mch sehr freuen.
Vielen lieben Dank im Voraus
Gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit- 2 getrennte Wohnungen…
2 möglichkeiten. Ihre Freundin ist noch keine 25 und muss bis mit bei den Eltern versichern. Oder Sie nehmen Sie in ihren Versicherungsschutz mit auf.
Oder Ihre Freundin versucht es mit der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Vom Hartz 4 Amt wird es bei diesem Ehe ähnlichen Zusammenleben keinen Cent geben. So fällt mir noch eine Dritte Möglichkeit ein. Ihre Freundin sucht sich eine eigene kleine Wohnung und spielt vor dem Amt die Alleinerziehende Mutter. So wird die Wohnung gezahlt und bekommt den vollen Hartz 4 Satz inklusive Kind.
Hallo,
also mein Mann ist auch Berufskraftfahren ist dein monatliches nettoeinkommen ohnen spesen oder schon mitgerechnet!? Deine Freundin hätte ab dem Tag wo sie bei dir eingezogen ist mit dem kind eine eheänliche Gemeinschaft darstellen müssen laut Arge wiso erst nach 4.5 monaten!
Ihr bekommt laut dem netto gehalt wenn es wirklich 17ooEuro netto ist und nicht du die spesen mit draufgerechent ist ( die sind frei) bekommt ihr Nix mehr so war das auch bei uns!!
Wir bekommen wohngeld( stadt) 150Euro und KinderzudShlag (Familienkasse 140Euro)° und dann ist das ja noch der unterhalt des vater der wird dann nicht mit angerechnet bei der Arge schon!
lg hoffe weitergeholfen zu haben!