alg2

hallo!
hoffentlich ist dieses forum richtig.

die mutter ist hartzIV empfängerin.
ihre tochter(16 jahre alt, schülerin) will auf mini-job 400€ basis arbeiten.
wird deshlab geld von der mutter von dem alg2 abgezogen weil die tochter dann einkommen hat??

Hallo,

Da die Mutter vermutlich als Kopf der sogenannten Bedarfsgemeinschaft
die komplette Transfersumme ( also auch für das Kind ) überwiesen
bekommt, wäre ein Nebenverdienst des Kindes vor Tätigkeitsbeginn
anzumelden. Meines Wissens nach würden Einkünfte über 100 € mtl. dann
teilweise auf den Gesamtbedarf angerechnet.

mfg

nutzlos

schulische Bildung nicht vergessen

die mutter ist hartzIV empfängerin.
ihre tochter(16 jahre alt, schülerin) will auf mini-job 400€
basis arbeiten.

Kann sie machen, wenn die Schulbildung dadurch nicht gefährdert wird.
Je nachdem was pro Stunde gezahlt wird, um auf 400 EUR mtl. zu kommen, sind das schon ne Menge Stunden im Monat. Wenn es einfachste „Schülerjobtätigkeit“ ist, hört man schon mal von 5 EUR/Stunde. Das wären dann aber 80 Stunden im Monat!
Ein bischen viel ne Schülerin, die lernen soll um einen guten Schulabschluss hinzulegen.

wird deshlab geld von der mutter von dem alg2 abgezogen weil
die tochter dann einkommen hat??

Ja. Die Tochter und die Mutter dürften hier zweifelsfrei eine Bedarfsgemeinschaft bilden. D.h. die Tochter steht mit auf dem ALG2-Bescheid der Mutter drauf und erhält ihren „Kinder-Leistungssatz“.

In dem Fall wird dann das Einkommen jeder Person der Bedarfsgemeinschaft (BG) auf die Leistung der BG angerechnet. Auch das von Kindern. Beim 400 EUR-Job sind 160 EUR anrechnungsfrei, der Rest, also 240 EUR, wird angerechnet.

Im Allgemeinen soll der Leistungsbezieher natürlich vedienen was er verdienen kann, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. In diesem Fall, bei Kinderarbeit, würde ich es aber für legitim halten, wenn die Tochter weniger Stunden arbeitet.

  1. Das meiste Geld kann sie eh nicht beahlten und es wird ihrer Mutter wieder „abgezogen“. Ein Umstand den viele Eltern als demütigend empfinden, von ihren minderjährigen Kindern ausgehalten zu werden.
  2. Ist ausreichend Zeit in die schulische Bildung zu investieren, denn davon hat die Tochter letztlich und langfristig mehr, als vorübergehend das Minijobgeld.

Kann sie machen, wenn die Schulbildung dadurch nicht
gefährdert wird.

die schule wird dadurch natürlich nicht vernachlässigt.

Ja. Die Tochter und die Mutter dürften hier zweifelsfrei eine
Bedarfsgemeinschaft bilden. D.h. die Tochter steht mit auf dem
ALG2-Bescheid der Mutter drauf und erhält ihren
„Kinder-Leistungssatz“.

In dem Fall wird dann das Einkommen jeder Person der
Bedarfsgemeinschaft (BG) auf die Leistung der BG angerechnet.
Auch das von Kindern. Beim 400 EUR-Job sind 160 EUR
anrechnungsfrei, der Rest, also 240 EUR, wird angerechnet.

was heißt das denn genauer??
also was bedeutet dass 240€ anrechnungsfrei sind??
wie viel € bekommt die tochter denn am ende des monats??
ist die familie dann überhaupt im vorteil oder wird der mutter genau so viel geld abgezogen wie die tochter verdient??

vielen dank

Nein, natürlich nicht das ganze Geld. Das wird dann gestaffelt, aber von jedem Euro den man verdient, bleibt auf jeden Fall was übrig.
Ist wie Steuern, je mehr man verdient um so mehr zahlt man, aber das heißt ja nicht dass Gutverdiener für lau arbeiten. :wink:

160 + 240 = 400

Kann sie machen, wenn die Schulbildung dadurch nicht
gefährdert wird.

die schule wird dadurch natürlich nicht vernachlässigt.

Das ist gut, denn die Schule soll Vorrang haben.

In dem Fall wird dann das Einkommen jeder Person der
Bedarfsgemeinschaft (BG) auf die Leistung der BG angerechnet.
Auch das von Kindern. Beim 400 EUR-Job sind 160 EUR
anrechnungsfrei, der Rest, also 240 EUR, wird angerechnet.

was heißt das denn genauer??
also was bedeutet dass 240€ anrechnungsfrei sind??

Anrechnungsfrei sind hier 160 EUR.

wie viel € bekommt die tochter denn am ende des monats??

Die Tochter erhält vom AG die 400 EUR ausbezahlt.
Der ARGE muss das angezeigt werden. Die ARGE wird von den 400 EUR Minijobeinkommen 240 EUR dem Gesamtbedarf der BG abziehen.

Beispielrechnung:
Regelleistung Mutter = 359 EUR
Regelleistung Kind (16J) = 287 EUR
Summe RL = 646 EUR
KdU = 500 EUR
Gesamtbedarf = 1046 EUR

Jetzt verdient die Tochter 400 EUR im Job:
Gesamtbedarf = 1046 EUR
Anrechnung Nebenjob = (-) 240 EUR
Auszahlung durch die ARGE = 806 EUR

Hinzu kommen die 400 EUR durch den AG der Tochter.
Also 806 EUR + 400 EUR = 1206 EUR Familieneinkommen.

Die Familie hat also 160 EUR mehr in der Kasse.

D.h. aber auch, dass die Tochter 240 EUR ihres Arbeitseinkommens (von 400 EUR) der Mutter geben müsste/sollte, damit die das gewohnte Haushaltsbudget zur Verfügung hat.

ist die familie dann überhaupt im vorteil oder wird der mutter
genau so viel geld abgezogen wie die tochter verdient??

Siehe oben. Es ist ein Vorteil von 160 EUR.

vielen dank

Also im Grunde könnte die Tochter auch weniger Stunden arbeiten. Anrechnungsfrei sind nur die ersten 100 EUR des Jobs. Danach erfolgte eine Anrechnung von 20% (bis zur Grenze von 800 EUR Arbeitseinkommen, darüber 10% usw.).
Die Tochter sollte nicht mehr Stunden machen, als dass die Schulbildung nicht leidet. Das sollten nur ein paar Stunden in der Woche sein.

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Ein Zusammenhang …
Hallo crazy-g ii rl,

… wird hier leider viel zu wenig erwähnt.
Die ALG-Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft kommen nicht einfach aus der staatlichen Druckerpresse.
Dieses Geld wird von anderen Menschen erarbeitet und dann in Form von Steuern und Sozialabgaben dem Brutto-Arbeitseinkommen abgezogen.

Die Frage

wird deshlab geld von der mutter von dem alg2 abgezogen
weil die tochter dann einkommen hat??

hört sich direkt so an : Boah, wenn ich arbeiten gehe, zieht die böse Arge das direkt von der Unterstützung ab.
Nicht vergessen: Andere Menschen müssen für dieses Geld arbeiten!

Was sonst in der Wirtschaft an Schwei…en läuft, sollte man nicht als Alibi für sich selber nehmen.
Je mehr Menschen auf diese Art ihren Lebensunterhalt bestreiten, desto höher werden die Abzüge für die arbeitenden Menschen und umso mehr verabschieden sich ins Ausland.
In nicht allzuferner Zukunft bleiben dann nur noch die Alg2-Empfänger in diesem netten, lieben Sozialstaat übrig.
Meint ganz einfach nur
R

Zusammenhänge erkennen

… wird hier leider viel zu wenig erwähnt.
Die ALG-Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft kommen nicht
einfach aus der staatlichen Druckerpresse.
Dieses Geld…

und auch das für die Bankenboni, äh 'tschuldigung also Bankenrettung, und auch das was deren Private-Wealth-Management-Kunden so an Zinsen bekommen

…wird von anderen Menschen erarbeitet und dann in
Form von Steuern und Sozialabgaben dem Brutto-Arbeitseinkommen
abgezogen.

Absolut richtig erkannt.

Die Frage

wird deshlab geld von der mutter von dem alg2 abgezogen
weil die tochter dann einkommen hat??

hört sich direkt so an : Boah, wenn ich arbeiten gehe, zieht
die böse Arge das direkt von der Unterstützung ab.
Nicht vergessen: Andere Menschen müssen für dieses Geld
arbeiten!

Und auch 99% der ALG2-Empfänger wollen das. Das ist unglaublich, nicht?
Das Interesse geht sogar soweit, dass wenn die arbeitslosen Eltern keinen Job bekommen, die Kinder arbeiten gehen, um das Haushaltseinkommen aufzubessern.
Da Kinder Wünsche haben, welche sich die ALG2-Eltern nicht leisten können, aber in der heutigen Konsumgesellschaft als selbstverständlich gehandelt werden, ist es klar, dass vom Erwerbstätigen (das ist das Kind!) erwartet wird, dass vom Einkommen für ihn noch was übrig bleibt.

Es soll sogar ALG2-Eltern geben, die sich hierüber sorgen, weil deren Kinder mal einen Ferienjob hatten, um sich etwas zu kaufen, was andere von ihren besserverdienenden Eltern bekommen, z.B. eine Gitarre o.ä., und nachher feststellen mussten, dass sie die Gitarre hätten gleich selbst vom Regelsatz bezahlen können, da das Einkommen des Ferienjobs des Kindes im Folgemonat von der ARGE „abgezogen“ wurde.

Was sonst in der Wirtschaft an Schwei…en läuft, sollte man nicht als Alibi :für sich selber nehmen.

Da wär ich mir nicht so sicher.

Je mehr Menschen auf diese Art ihren Lebensunterhalt bestreiten, desto höher :werden die Abzüge für die arbeitenden Menschen und umso mehr verabschieden :sich ins Ausland.

Es soll sogar ALG2-Empfänger geben, die, um endlich einen bezahlten Job zu bekommen, ins Ausland gehen. Triftt so einer dann im Ausland auf einen anderen Deutschen, der gegangen ist weil er keine ALG2-Leute mehr mitfinanzieren wollte, gibt’s ja wieder Probleme, oder? Wer muss dann eigentlich Platz machen und zurückgehen?

In nicht allzuferner Zukunft bleiben dann nur noch die
Alg2-Empfänger in diesem netten, lieben Sozialstaat übrig.

Auf jeden Fall so lange, wie denen die arbeiten erzählt wird, dass die ALG2-Leute selbst zu arbeitsfaul sind, weil die ihre Kinder arbeiten lassen.

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Stimmt nicht unbedingt
Hallo

wird deshlab geld von der mutter von dem alg2 abgezogen weil die tochter dann einkommen hat??

Ja. Die Tochter und die Mutter dürften hier zweifelsfrei eine Bedarfsgemeinschaft bilden. D.h. die Tochter steht mit auf dem ALG2-Bescheid der Mutter drauf und erhält ihren Kinder-Leistungssatz".

Das stimmt nicht in jedem Fall.

Minderjährige Kinder, die für sich selber ein ausreichendes Einkommen (Unterhalt, Kindergeld, Erwerbseinkommen, Wohngeld usw) haben, fallen aus der Bedarfsmeinschaft raus.

Wenn es also irgendwie möglich ist, sollte die Tochter schauen, dass sie soviel verdient, dass sie nur so noch wenig alg 2 bekäme, dass sie auch Wohngeld beantragen kann. Dann ist sie raus aus der Hartz-4-Mühle.

Das Problem ist, dass ihr ein genauso großer Anteil an Miete etc. zugewiesen wird wie einem Erwachsenen, wenn sie also mit der Mutter alleine wohnt, die halbe (Warm!)Miete. Da kann es schwierig werden, den eigenen Bedarf selber zu erwirtschaften, aber vielleicht zahlt der Papa ja Unterhalt, dann müsste es gehen.

Viele Grüße

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selten und nicht immer praktikabel

Ja. Die Tochter und die Mutter dürften hier zweifelsfrei eine Bedarfsgemeinschaft bilden. D.h. die Tochter steht mit auf dem ALG2-Bescheid der Mutter drauf und erhält ihren Kinder-Leistungssatz".

Das stimmt nicht in jedem Fall.
Minderjährige Kinder, die für sich selber ein ausreichendes
Einkommen (Unterhalt, Kindergeld, Erwerbseinkommen, Wohngeld
usw) haben, fallen aus der Bedarfsmeinschaft raus.

Eine seltene Anwendung in H4-Familien. Aber lohnenswert zu benennen. Danke für die Ergänzung.

Wenn es also irgendwie möglich ist, sollte die Tochter
schauen, dass sie soviel verdient,

Bei Minderjährigen und schulpflichtigen Kindern soll nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehen, sondern die Schulbildung. Allein wegen der H4-Mühle, ist es kein Grund Kinderarbeit auszubreiten. Aber das mag jeder selbst entscheiden.

dass sie nur so noch wenig alg 2 bekäme, dass sie auch Wohngeld beantragen :kann. Dann ist sie raus aus der Hartz-4-Mühle.

Das Problem ist, dass ihr ein genauso großer Anteil an Miete
etc. zugewiesen wird wie einem Erwachsenen, wenn sie also mit
der Mutter alleine wohnt, die halbe (Warm!)Miete. Da kann es
schwierig werden, den eigenen Bedarf selber zu erwirtschaften,
aber vielleicht zahlt der Papa ja Unterhalt, dann müsste es
gehen.

Mal sehen was Papa sagt. Aber. Papas Unterhalt wird auch in der H4-Berechnung zum Gesamtbedarf berücksichtigt. Insofern ist dieses Geld schon im Haushaltsbudget der Mutter drin. Wie gesagt, wenn Papa Unterhalt zahlt.

Der Rest ist Spekulation und man müsste es mit genauen Zahlen durchrechnen, welche Konstellation eingeschlagen werden kann.

vielen dank für die antworten!! :smile:

Hallo

Minderjährige Kinder, die für sich selber ein ausreichendes :Einkommen … haben, fallen aus der Bedarfsmeinschaft raus.

Eine seltene Anwendung in H4-Familien.

Bist du sicher, dass das so selten ist? Ich habe das schon öfters gehört.

Wenn es also irgendwie möglich ist, sollte die Tochter schauen, dass sie soviel verdient, …

Bei Minderjährigen und schulpflichtigen Kindern soll nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehen, sondern die Schulbildung. Allein wegen der H4-Mühle, ist es kein Grund Kinderarbeit auszubreiten. Aber das mag jeder selbst entscheiden.

Wenn der Vater Unterhalt zahlt, dürfte das doch nicht soo schwierig sein. Da reicht ja unter Umständen ein Einkommen von 50,- mtl. oder so. Im übrigen ist man mit 16 kein Kind mehr, das Wort Kinderarbeit passt hier also nicht so ganz.

Papas Unterhalt wird auch in der H4-Berechnung zum Gesamtbedarf berücksichtigt.

Nein, das wird er natürlich nicht, wenn der Vater nur für die Tocher unterhaltspflichtig ist. Das wäre ja Zweckentfremdung. Der Unterhalt ist ausschließlich für das Kind bestimmt.

Allerdings wird er durchs Hintertürchen insofern berücksichtigt, als der Teil des Kindergeldes, den die Tochter nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfes benötigt, dann der Mutter als Einkommen angerechnet wird. Und ferner wird er insofern berücksichtigt, als das Kind - sogar schon als Baby - einen ebenso großen Anteil an Miete (incl. Nebenkosten usw.) tragen muss wie die Mutter. - Es ist schon ganz klar so geregelt worden, dass der Vater möglichst viel und der Staat möglichst wenig zahlen muss.

Aber dass der Kindesunterhalt ggf. einfach direkt für die Bedarfsdeckung der Mutter herangezogen wird, das kann ja wohl nicht sein.

Viele Grüße