die Mutter empfängt alg2 und die Tochter(17 Jahre alt) möchte arbeiten.
Bisher war das so, dass das Geld gekürzt wurde, sodass man nur 160 € bekommt wenn man einen 400€ Job hat.
Stimmt es, dass das Gesetz aufgehoben wurde??
Also kann die Tochter jetzt arbeiten ohne dass alg2 ihrer Mutter gekürzt wird??
Wichtig: M.E. besteht der Schülerstatus im letzten Schuljahr nur bis zur Überreichung des Zeugnis, danach ist man kein Schüler mehr. Im Zweifelsfall vorher bei der Arge nachfragen.