alg2

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Leider beziehe ich derzeit ALG2. Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern und habe seit einigen Jahren einen Freund, mit dem ich jetzt zusammen ziehen möchte. Er ist selbstständig, leider wegen Krankheit noch einige Zeit lang ohne Einkommen. Er lebt derzeit von Ersparnissen, muß davon Miete, Krankenkasse usw selbst bezahlen.
Wenn wir nun zusammen ziehen, ist es richtig, das ich dann von der ARGE aufgrund seiner Ersparnisse keine Leistungen mehr erhalte und er mich auch zusätzlich noch komplett mit durchziehen muß, obwohl er ja selbst keine Einkünfte hat???

Wer- weiss- was???

Da kann ich dir leider kurz und knapp schreiben- Ja, da muß dein Freund durch!
Ist also besser das Zusammenziehn in dieser Situation zu verschieben!

Trotzdem schönes WE!

Helmar

ist es richtig, das ich dann von
der ARGE aufgrund seiner Ersparnisse keine Leistungen mehr
erhalte und er mich auch zusätzlich noch komplett mit
durchziehen muß, obwohl er ja selbst keine Einkünfte hat???

Wer- weiss- was???

Mit wenigen Worten, ja das kann sehr gut sein. Aber dir wird nicht alles komplett gestrichen, der Grundbedarf von maximal 320€ - 350€ bleiben dir noch. Rechne also mit der hälfte weniger die du nun zur Zeit bekommst.

Mit freundlichen Grüßen

Idefix

Hallo,
da sie da in einem Eheähnlichen Verhältnis leben, kann und wird die ARGE ihnen das Geld ganz oder teilweise streichen, das kommt darauf an wieviel ersparnisse er noch hat.
Weil jeder hat eine Besitzfreigrenze von ca. 7500 Euro, wo aber auch ein höherwertiges Auto zu zählt.
Von daher sollten sie sich das ganz genau überlegen ob sie zusammenziehen oder ob sie es nicht irgentwie anders laufen lassen wollen.
Hoffe ihnen damit etwas geholfen zuhaben und wünsche noch einen schönen Sonntag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ALG-2 ist die Zusammenlegung von Arbeitsamtmethoden und denen des Sozialamtes.
Die Regelung der Anrechnung von Vermögen kommt aus der Praxis des Zweitgenannten.
Dabei gilt desweiteren: Lebenspartnerschaften teilen sich den Besitz…
3 Dinge kann ich Ihnen allerdings sagen:

  1. Es gibt Grenzen der Konfiskation; http://www.bankmitarbeiter.de/html/hartz_4_anrechnun…

  2. Sie können darüberhinaus erklären, daß zwischen Ihnen und ihrem (unverheirateten) Partner kein sog. Einstandswille besteht (§ 7 SGB II); http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…
    Wenn das Amt rummacht, hilft eine Klärung vor dem Sozialgericht - dort sagen Sie und Ihr Partner einfach aus, daß keine Teilung von Finanzmitteln stattfindet (da Sie den Prozess anstrengen, ist er kostenlos, wenn Sie als Harz-4_Empfängerin einen Antrag auf Prozesskostenerstattung stellen; Ihr Freund sagt dann nur als Zeuge aus) -> aufpassen, was Sie so unternehmen (Kontobewegungen können vom Amt eingesehen werden und wenn Ihr Typ Ihnen z.B. was anweist, sehen die Tussen das gleich; Sie müssen Trennung der Finanzmittel also wirklich praktizieren, d.h. Sie dürfen beispielsweise auch keine Geschenke von größerem Wert annehmen; Anschaffungen Ihres Freudnes gehören ganz offiziell Ihm und außerdem sollten Sie einen Vertrag wegen der Teilung der Miete machen (da hat jede Arge aber ihre Definition vom zugestandenen Raum (für Sie + 2 Kinder), Ausstattung und Nebenkosten; lassen Sie sich am besten die Liste der örtlichen ARGE geben und passen Sie den Vertag daran an), sonst könnte Ihnen der Einstandswille irgendwann von Amts wegen erklärt werden (und die scheuen übrigens auch kein Verfahren, wenn Sie Beweise an die Hand bekommen…).
    Wegen was Ihr Freund den Kindern geben darf, weiß ich leider nicht Bescheid. Sollte es mal wieder besser laufen bei Ihm, sollte er das gegebenenfalls bei einem Gespräch mit einem Anwalt für Sozialrecht klären lassen; hier bitte auch immer aufpassen!

  3. Ihr Freund kann bei erreichen der Freigrenzen und Abstellung in Altersvorsorge etc. selbst Antrag auf Unterstützung zum Lebensunterhalt stellen. Auch dann sollten Sie noch auf Gütertrennung achten, z.B. für wenn seine Geschäfte wieder besser gehen!