alg2

Liebe/-r Experte/-in,

mein Vater […], bekam ALG2, hat letztes Jahr einen Vertrag unterschreiben sollen nach § 16 a. Versprochen wurde, dass er damit den Hauptschulabschluss inklusive Ausbildung machen darf!

[…] nichts davon passiert.Man sagte ihm plötzlich, dass er zum in der Fabrik arbeiten nichts lernen bräuchte.
Ich selbst kann nicht immer helfen…

Steht ihm ein neutraler Sozialarbeiter zu?
Hat er ein Recht auf eine Bildung (Grundbildung/ Hauptschule) ??

[Team: Persönliche Angaben entfernt]

tut mir leid, da habe ich keine Ahnung.

Ok, trotzdem danke für´s antworten!

Liebe/-r Experte/-in,

mein Vater […], bekam ALG2, hat letztes Jahr einen Vertrag
unterschreiben sollen nach § 16 a. Versprochen wurde, dass er
damit den Hauptschulabschluss inklusive Ausbildung machen
darf!

[…] nichts davon passiert.Man sagte ihm
plötzlich, dass er zum in der Fabrik arbeiten nichts lernen
bräuchte.
Ich selbst kann nicht immer helfen…

Steht ihm ein neutraler Sozialarbeiter zu?
Hat er ein Recht auf eine Bildung (Grundbildung/ Hauptschule)
??

Hallo Conny7

Hat dein Vater eine Abgeschlossene Berufsausbildung? wenn nicht besteht meines wissen kein Anspruch auf einer Ausbildung er müsste sich den Haupt schul Abschluss in einer Abendschule aneignen

Gruß Horst

[Team: Persönliche Angaben aus Zitat entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,

Nein, die Berufsausbildung besteht nicht, weil der Schulabschluss fehlt. Eine Abendschule wurde so lange besucht, bis das eigene Geld (z. B. Lebensversicherungen) verbraucht waren… Abbrechen müssen, weil die Kosten (Auto/Benz. z.Bsp.) nicht mehr vom ALG2 zu tragen waren.

Nach § 16 a? Auf basis welcher Gesetzesgrundlage? Du musst wissen es gibt schon allein 12 Sozialgesetzbücher wo alles möglich ist dazu kommen noch das BGB und sämtliche anderen Gesetzesbücher.

Grundsätzlich wenn er einen Beruf erlernt hat, diesen ohne Probleme ausführen kann und es in diesem Beruf ausreichend freie Stellen (egal ob regional oder überregional) zu besetzen gibt, dann ist eine Weiterbildung, Umschulung nicht zwingend zu gewähren (liegt im ermessen des Bearbeiters). Wenn er was unterschrieben hat gilt das nicht als Bewilligung er braucht ein Schreiben auf dem steht „Bewilligungsbescheid“ oder „Förderungszusage“ oder irgendsowas auf jedenfall muss dieses durch einen Mitarbeiter der Arge oder Agentur für arbeit unterschrieben und abgestempelt sein sonst könnte sich ja zu Hause jeder hinsetzen und sich seine Bewilligungen selbst drucken! :o)

Hat er keinen erlernten Beruf oder so und ein Lehrgang, Weiterbildung oder Ähnliches würden seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt enorm steigern, dann hat auch der Arbeitsvermittler mehr Handlungsspielraum und kann dies Gewähren um die Vermittlungsmöglichkeiten zu erhöhen!

Warum in diesem Fall ein Sozialarbeiter nötig sein sollte versteh ich nicht, ist er geistig verwirrt oder hat er sonst irgendwelche Probleme dass er sein Leben nicht auf die Reihe bekommt? IchGlaube ein Gespräch mit seinem Arveitsvermittler wäre da sehr viel hilfreicher.

Grundsätzlich hat außerdem jeder ein Recht auf Bildung (egal welche), die Frage ist nur ob der Staat, in dem Fall die Arge oder Agentur, es als erforderlich ansehen! Ist es Erforderlich, werden die Kosten getragen ist es nicht erfordelich muss der Bürger entweder die Bildungskosten selbst tragen oder von der Bildungsmaßnahme absehen!

Klingt zwar doof aber ist etwas zu vergleichen mit dem eigenen Haushalt! Wenn Ihr Kind Turnschuhe hat welche tadellos sind ihm diese aber nicht mehr anstehen weil gerade andere in der Mode sind kaufen Sie ihm dann andere? Nein denn das Geld können sie sich ja sparen weil er drin laufen kann und alles super ist! So sieht der Staat das auch; ist die berufliche Situation (inklusive Bildung) ausreichend um den Bürger in eine Arbeit zu vermitteln? wenn ja (z.B. gelernter Maler und es gibt fünf freie Stellen auf die er sich bewerben kann) dann sieht der Staat natürlich das er sparen kann! (Er wird ihm keine Umschulung bezahlen weil ihm der Beruf nicht mehr gefällt)

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen wenn nicht dann einfach nochmal melden und nochmal konkreter werden :o)

Lieber experte,

vielen vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Frage!!!