ALG2, Abwrackprämie, Anrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir als Experte folgende Frage beantworten könnten:

Beziehe ALG2 noch bis zum 30.09., ab 1.10. Rentenbeginn.
Ich beabsichtige im Aug. einen Neuwagen zu kaufen u. gleichzeitig die sog. Abwrackprämie zu beantragen.

Zur Auszahlung kommt diese Prämie (2.500 €) aber erst nach dem 30.9., also wenn der Leistungsbezug bereits beendet ist.

Frage:

Ist damit eine Anrechnung auf die ehemaligen Leistungen, auch rückwirkend, ausgeschlossen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG
Rainer

Ok, wenn denn sicher ist, dass der Zufluß der Prämie nicht im laufenden Bezug stattfindet, ist dies folgenlos. Zu berücksichtigen ist allemale die Vermögensfreigrenzen von 150,00 € pro Lebensjahr + 750,00 € Pauschbetrag. Sollte man (Prämie und Wert des fahrzeuges)nicht über die Vermögensfreigrenzen kommen, so ist dies auch im Bezug nicht auf den leistungsanspruch anrechenbar.

Hallo nursesoft,

wiederum eine fundierte Antwort auf meine Frage.

Nochmals vielen Dank!
Rainer

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