ALG2 , anrechnung des Bildungskredit des Partners

Hallo liebe Leute!

Folgende Situation: Ich 25 beantrage momentan ALG2…
Meine Freundin (23) macht eine Schulische Ausbildung.

Wir haben letztes Jahr zusammen eine eigene Wohnung
genommen als wir Teilzeit beschäftigt waren und konnten
diese in der Zeit halten. Nun macht sie die Ausbildung
und mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.

Da es eine schulische Ausbildung ist, bekommt sie kein
ALG2… Bafög wurde abgelehnt, da ihre Eltern zu viel
verdienen. Dazu ist allerdings zu sagen, dass zu
Berechnung des Bafögs, das einkommen beider Eltern der
letzen 2 Jahre heran gezogen wurde. Ihre Mutter ist
seit 8 Monat nur noch auf 400€ beschäftigt und ihr
Vater auf Kurzarbeit und bekommt nur den Kurzarbeiter
Lohn. Das Jahr davor, hat er jedoch sehr gut verdient,
was wohl in der Gesammtmasse ausreichte um eine
Bewilligung zu vermeiden. Ebenfalls sagte man meiner
Freundin am Amt, das ihr weder Mietzuschuß noch
Wohnkostenbeihilfe zustehen würde, also blieb ihr
nichts anderes übrig, als einen Bildungskredit zu
beantragen, da sie in der Ausbildung laufende Kosten
hat.

Nun möchte das Amt ihre 300€ vom Kredit mit anrechnen.
Man sagte mir, der Gesetzgeber sehe es so: "Entweder,
jemand ist hilfebedürftig und hat Anspruch auf Gelder
und kann durch diese seine Wohn und Lebenskosten
decken, oder er ist berufstätig und verdient
ausreichend um eben dies selber zu können. Da sie mit
ihnen zusammen wohnt, was kosten verursacht, MÜSSEN die
kosten gedeckt sein, so will es das Gesetzt. Entweder
durch sie selber, oder doch Gelder des Staates. Da sie
nachweislich keine Staatsgelder bekommt, sei sie
rechtlich damit verdienerin, DENN anders könnte sie ja
nicht „Überleben“ und damit, wären die 300€ Kredit,
einkommen, welches mir auf meinen Regelsatz angerechnet
wird. Dazu kommt, das das amt nur 50% der Miete und
Heizkosten tragen will/wird, da erwarten werden kann,
dass sie ihren Teil selber trägt. Auf meine Frage, was
wäre wenn sie nachweise, dass sie kein Geld verdient,
sagte man mir nur: „es gibt da leider nur entweder
oder… wenn sie ihre Ausbildung abbrechen würde, könnte
sie ja Gelder beantragen, da sie dann förderungsfähig
ist… ansonsten soll sie ihre Eltern auf Unterhalt
verklagen, könne diese nicht zahlen, rate ich ihr, die
Ausbildung zu beenden“… Waren ihre Worte!

Ist das so Rechtens? das kann es doch nicht sein…
Ausserdem besagt IHR Bildungskredit ganz eindeutig, das
das ein zweckgebundes Geld ist was NICHT zur Deckung
des Lebensunterhalts dient sondern zur Zahlung und
Aufwendung der Ausbildungskosten. Diese musste sie ja
auch bei der Beantragung des Kredits nachweisen!
Immerhin zahlt sie davon die leasing-raten für den
Laptop, die ganze Software die sie brauchte, die
unverschämt teuren Fachbücher und die weiteren
Schulkosten… alles in allem monatlich 267, die sie
nicht mal ausgeben kann. Wie kann das als Einkommen
angerechnet werden? Sie selber bekommt dazu noch ihr
kKindergeld ausgezahlt… was verständlicher weise,
einkommen ist, aber mehr Geld, kann sie ja so nicht
bekommen… jetzt ein Nebenjob anzunehmen dürfte dazu
führen, dass noch mehr angerechnet wird und mein
„Anspruch“ zu ende gegen 0 sinkt

Ist das alles richtig so? Wie soll man da am besten
vorgehen?

Wäre für gut gemeinte ratschläge und erfahrung dankbar.
Und bitte Spart euch ein Simples „geh doch einfach
arbeiten“ wenn es mal eben aufach so schwupp die wupp
gehen würde, würde ich das auch schon längst wieder tun

Wenn alles von Ihrer Freundin angerechnet wird gibt es da ein einfaches aber radikales Vorgehen. Zieht auseinander, so das jeder seinen eigenen Privaten Haushalt hat. Vor dem ALG2 Amt spielt ihr das getrennte Paar so das nichts und gar nichts vom anderen angerechnet wird und ihr auf allen Papiere als Alleinstehend da steht. Nur so kann vom anderen nichts angerechnet werden. Wie ihr gesehen habt ist das „Zusammen sein“ mit Mitmenschen aus der Sicht eines ALG2 Empfängers ein sehr teures „Vergnügen“.

Selbst wen ihr „nur“ Freunde seid … sobald ihr zusammen wohnt zählt das als Bedarfsgemeinschaft oder so ähnlich drücken die sich auf den Amt aus. Da wird das was der „Freund/in“ so verdient alles mit angerechnet, obwohl ich gegenseitig nicht viel miteinander zu tun habt.

Das ist leider das Leben mit Hartz 4 (ALG2). Am besten man ist Single, wohnt alleine, Eltern sind Unbekannt, Eltern sind selber Arbeitslos, … hat nichts im Geldbeutel oder auf den Konto, … dann kommt man mit Hartz 4 (ALG2) bestens aus.

Danke für den Rat:smile: ich hab schon sowas vermutet. Nur ist das ein Schritt, den ich ungern gehen würde. Ich hätte dann keine Probleme mehr, sie, da sie nirgends gefördert wird hingegen schon. Mit anderen Worten, ich bin meine Sorgen los und sie steht ohne alles da… das wäre eher schlecht. Trotzdem vielen Dank

" IHR Bildungskredit ganz eindeutig, das
das ein zweckgebundes Geld ist was NICHT zur Deckung
des Lebensunterhalts dient sondern zur Zahlung und
Aufwendung der Ausbildungskosten"

Wenn Sie belegen kann das der Kredit Zweckgebunden ist dann ist das auch so. Das heißt das Amt darf das nicht anrechnen.
Ich würde mir einfach einen Antrag besorgen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Cont…
Diesen mit allen Nötigen Belegen einreichen.
Wenn eine Unterstützung abgelehnt wird, Widerspruch schreiben und Parallel Klage vor dem Sozialgericht.
Allerdings ist der Sachverhalt so Aufwendig das zumindest ich nicht aus eigener Erfahrung berichten kann, ich würde mal googlen, es gibt ein paar sehr gute Foren die Fachkundige Informationen geben.
Wenns Geld knapp wird zum Antrag zusätzlich einen Antrag auf Darlehen einreichen.
Zahlen muss die Arge ab Antragstellung, also einfach in den Darlehensantrag Verrechnung mit Nachzahlung reinschreiben.
So ein Antrag ist auch leicht zu googlen.
Im weiteren, wenn man mit dem Amt zu tun hat ist es immer sehr Wichtig selber seine Rechte zu kennen und Schreiben (und die in denen genannten §) zu überprüfen.
Mir selber ist es schon passiert das ein Schreiben so aussah als wenn die im Recht waren, als ich mir aber dann die genannten § im Internet angesehen habe stellte ich fest das es ganz genau anders herum ist.
Ich persönlich würde direkt mit Berechtigungsschein zum Anwalt, denn das Amt ist schon lange nicht mehr darauf aus Hilfebedürftige zu unterstützen, ehr anders herum…