ALG2 Antrag: Bearbeitungdauer, Einkommen

Hallo Experten,
Folgendes Problem:
Meine Bekannte hat nach längerer Krankheit ihren Job verloren und hat am 26.02.2013 beim JobCenter einen Antrag auf ALG2 abgegeben.
Der JobCenter hat ihr zwar schon Geld überwiesen, einen Bescheid hat sie aber noch nicht erhalten, obwohl sie die Zusendung des Bescheids bereits 3 mal telefonisch angemahnt hat. Am 01.Juli 2013 ist die GEZ-Gebühr für das 3.Quartal fällig. Solange sie keinen ALG2-Bescheid vorlegen kann, kann sie keinen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr abgeben.

Meine Bekannte hat im Mai 2013 folgende Zahlungen erhalten:
Vom Vermieter die Rückzahlung aus der Neben- kostenabrechnung vom 01.04.2010 bis 31.03.2011,
die Rückzahlung aus der Stromabrechnung für das Jahr 2012 und
das Guthaben vom Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011.
Der Sachbearbeiter hat bereits angedeutet, er wollte all diese Zahlungen als Einkommen werten, obwohl diese aus einer Zeit stammen, in der sie noch keine Leistungen vom JobCenter erhalten hat.
Selbst die Kosten, den der Lohnsteuerhilfe- verein für den Lohnsteuerjahresausgleich berechnet, muß meine Bekannte selbst tragen und wird vom Rückzahlungsbetrag nicht abgezogen.

Im voraus besten Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
hsc

Hallo
tut mir leid das ich dir da nicht weiterhelfen kann
mfg
Erich