Liebe/-r Experte/-in,
meine cousine macht gerade ein freiwilliges soziales jahr. sie ist achtzehn und wohnte noch bis vor zwei monaten bei ihren eltern. sie zog aus weil beide elternteile starke alkoholiker sind.
noch bevor sie den mietvertrag unterschrieb stellte sie einen alg2 antrag um ihre kosten mit abdeken zu konnen. das amt stellte sich trotz psychologischem gutachten quer und forderte einen hausbesuch. auf drängen meiner cousine fand dieser dann ohne ihre elter statt. auch das reichte dem amt nicht. ein gespräch mit den eltern wäre unumgänglich. wir versuchten dem leistungsbetreuer zu erklären das dies keine gute idee sei immerhin sind es alkoholiker, die das erstens nicht zugeben würden und sich von ihrer tochter verraten fühlen würden was das sowieso schlechte verhältniss nur zu explodieren bringen würde.
keine chance, das gespräch oder keine unterstützung!
dem LB war das psychologische gutachten (was dringlich auf einen auszug verwies)scheinbar egal.
Also kein harz vier! der LB verwies sie noch darauf wenn sie dem gespräch mit den eltern nicht zustimmt ist das wie das zurücktreten vom antrag und som it darf sie dann bis zum 25 lebensjahr keinen antrag mehr stellen. klingt für mich nicht rechtens. was sagen sie dazu???
mit freundlichen grüßen
anke neumann