alg2 antrag

Liebe/-r Experte/-in,

meine cousine macht gerade ein freiwilliges soziales jahr. sie ist achtzehn und wohnte noch bis vor zwei monaten bei ihren eltern. sie zog aus weil beide elternteile starke alkoholiker sind.
noch bevor sie den mietvertrag unterschrieb stellte sie einen alg2 antrag um ihre kosten mit abdeken zu konnen. das amt stellte sich trotz psychologischem gutachten quer und forderte einen hausbesuch. auf drängen meiner cousine fand dieser dann ohne ihre elter statt. auch das reichte dem amt nicht. ein gespräch mit den eltern wäre unumgänglich. wir versuchten dem leistungsbetreuer zu erklären das dies keine gute idee sei immerhin sind es alkoholiker, die das erstens nicht zugeben würden und sich von ihrer tochter verraten fühlen würden was das sowieso schlechte verhältniss nur zu explodieren bringen würde.
keine chance, das gespräch oder keine unterstützung!
dem LB war das psychologische gutachten (was dringlich auf einen auszug verwies)scheinbar egal.
Also kein harz vier! der LB verwies sie noch darauf wenn sie dem gespräch mit den eltern nicht zustimmt ist das wie das zurücktreten vom antrag und som it darf sie dann bis zum 25 lebensjahr keinen antrag mehr stellen. klingt für mich nicht rechtens. was sagen sie dazu???

mit freundlichen grüßen

anke neumann

Moin!!

Leider ist das Amt in Recht. Per Gesetz darf nur derjenige eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen der über 25 Jahre ist wenn er noch bei seinen Eltern wohnt. In diesem Fall liegt die Unterhaltspflicht bei den Eltern.

Auch wenn in diesem Fall ein Gutachten vorliegt, muss sich die Arge ein Bild von der Situation machen, da diese Regelung umgangen werden soll weil ein wichtiger Grund vorliegt. Vielmehr geht es darum zu Prüfen, ob der Angegebene Grund der Tatsachen entspricht und ob es dafür Alternativen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Mielke

Ist auch nicht rechtens. Falls ein ablehnender Bescheid eingeht, sofort innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Zur Not erst einmal ohne Begründung, aber mit dem Hinweis Begründung wird nachgereicht. Anschließend zur Beratungsstelle, die wird sicher behilflich sein. Wie es scheint, hat die Cousine noch keine Ausbildung. Hier wäre vielleicht sogar der Besuch bei der Berufsberatung anzuraten. Auf alle Fälle zur Beratung bei der Gewerkschaft, ALG-Beratern oder RA gehen. Nicht einschüchtern lassen.
Viel Erfolg

Hallo,

bei Harz-4 ist nichts rechtens!
Die Kondervativen legen fest, daß U21-Jährige bei den Eltern wohnen müssen. Daß das generell und nicht nur in dem beschriebenen Fall Scheiße ist. brauchen Sie mir nicht zu sagen…
Das derzeitige Regime in Deutschland ist nur daran interessiert, die Leute so unmündig wie möglich zu halten - so überlebt es.
Außerdem will es die Sozialausgaben deckeln. Das Hauptziel bei Harz-4 bestand ja schon bei Einführung darin - nur wurde das massive Gegenteil erreicht: Die Sozialausgaben sind mittlerweile der größte Posten im Staatshaushalt und haben sogar die Rüstung überrundet - was etwas heißen will!
Die Behandlung im gegebenen Fall ist also lediglich unter dem Gesichtspkt. der Kostenarivierung zu betrachten…
Mein Tip: Die Betreffenden sollte sich bei der Stelle um eine WEohngelegeheit kümmern.
Abgesehen davon bin ich ein erklärter Gegner von sozialem Jahr, au-pair usw. - das ist letztlich nur Kinderausbeutung und Lohndumping in einem Bereich, der nichts kosten soll…