hallo ihr lieben
ich habe seid 2006 einen bausparvertrag, bin auch schon seid einiger zeit alg2 empfänger da ich gerrinverdiener bin
ich muss jetzt meinen bausparvertrag kündigen weil eine reperatur am auto ansteht die ich mir so nicht leisten könnte
und meine eltern haben mir vor 2 jahren wegen umzug neue wohnung usw ein darlehn gegeben was ich jetzt gern zurück zahlen möchte
habe auch schon mit dem amt gesprochen die sagen das mir nur die zinsen als einkommen angerechnet werden was bei ca2500 euro nicht viel sein dürfte
nur wollten sie mir auch nichts schriflich geben
nun weiß ich nicht was ich machen soll weil ich auch in sämtlichen foren was anderes lese
wer kann mir helfen ???
Hallo Jacky-richard,
zum Kredit von den Eltern: Es ist richtig, dass bei Finanzierungen für Wohnraum nur die Zinsen zu den Wohnkosten gezählt werden, nicht die Tilgung. Denn die Tilgung bedeutet Vermögensaufbau, was nicht gefördert wird. Wenn ich annehme, dass du deinen Eltern keine Zinsen zahlst, wird nichts draus. Existiert etwa eine schriftliche Vereinbarung zwischen Euch (mit Zinsen), hätte es Sinn gemacht von Beginn an, seit du ALG 2 beantragt hast dies für die Wohnkosten mitaufnehmen zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, der Bausparvertrag war schon bei Antrag von ALG 2 vorhanden und war als Vermögen angegeben. Wenn es damals den Freibetrag deines Vermögens überschritten hätte, hätte das Amt dir Druck gemacht, den zu kündigen, wenn es zumutbar gewesen wäre. (Zumutbar ist, wenn der Verlust nicht mehr als 10% beträgt). Ich gehe auch davon aus, dass diese Situation der Überschreitung nicht zutrifft. (Ist zur Erklärung)
Der Bausparvertrag lohnt sich eigentlich nicht vor Ende der Sparfrist zu kündigen. Ob das überhaupt so einfach geht, weiß ich nicht mal. Er kann nach Zuteilung jedenfalls nicht einfach so für eine Autoreparatur verwendet werden - wenn der Kreditrahmen mitausgeschöpft wird. Allenfalls als Tilgung für den Kredit bei den Eltern für die Wohnung. Woraufhin sie dir ja wieder eine neue Finanzspritze für die Reparatur geben können. Anders sollte man das in der Argumentation der Verwendung offiziel beim Amt nicht handhaben.
Wenn du kein höheres Vermögen besitzt, wie dein Lebensalter mal 200€ - inkl. Bausparvertragssumme - müsste es anrechnungsfrei bleiben.
Beantrage jedenfalls eine Hilfe zu einer außergewöhnlichen Belastung bei der ARGE, da du ja als Arbeitssuchender bzw. geringfügig Beschäftigter mobil bleiben musst. Denn wenn eine Notwendigkeit besteht, bekommt man im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung (Bsp. das in Broschüren verwendet wird: wegen eines Defekts an der Waschmaschine muss eine neue her)Geld, welches Zinslos mit einem sofortigen monatlichen Abzug beim ALG 2 z.B. von 10-30 EUR „abbezahlt“ wird. dies gilt, wenn kein Vermögen da ist. Das gilt auch, wenn dein Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist.Poche darauf, dass es dir nicht zumutbar ist diesen bei Verlusten von mehr als 10% aufzukündigen, wenn sie dir diese Hilfe nicht gewähren wollen.
Ansonsten rate ich dir zu einer professionellen Beratung, da ich dir keine rechtssichere Auskunft geben kann. Diese findest du - falls du Mitglied bist - kostenlos bei deiner Gewerkschaft oder bei einem Sozialverband (z.B. VdK)
Gruß Herby 777
Servus Jacky-Richard!
Das ist eine Frage, die Sozialrecht betrifft. Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Rolf
Hallo. Es tut mir leid, aber da weiß ich leider auch nicht Bescheid. LG Conny
da bin i überfragt süsse , sorry
Hallo,
Sie dürfen als Harz4-Empf., wie auch als Aufstocker, ein angemessenes Auto behalten. Dazu gehören die Instandhaltungskosten.
Sie dürfen auch Ihre Schulden tilgen.
Zudem dürfen Sie Geld dazu einsetzen, oder wenn Sie z.B. ein neues Küchengerät brauchen oder Waschmaschine.
D.h. die Mittel für derartig notwendige Dinge werden nicht verrechnet.
Tip: Handeln Sie rasch, sobald das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird und zeichnen Sie alles auf, was Sie damit unternehmen. Wenn die ARGE dann was will, nehmen Sie einfach Ihre Notizen mit, und referieren Sie die -notwendigen Ausgaben-.
Beachten Sie auch Ihr persönliches Schonvermögen -soviel wird nie angegriffen -> Google: „Schonvermögen bei Harz4“…
Tip2: Riester ist Harz-geschützt. Als ALG2-ler müssen Sie ja nur den Sockelbetrag einzahlen, d.h. 5€ monatlich. Geschützt sind aber bis zu 2100,-/p.a. (inkl. Zulage, also beispielsweise bei Grundzulage 2100 - 154 = 1946,-!). Das nur falls, Sie mal ein paar Kröten über dem Limit sind… Empfehle DWS RiesterRentePremium, und zwar über Vermittler AVL-Investments.de
Dort können Sie jederzeit Einmalanlagen machen, Stichtag ist der 31.12. bzw. der letzte Einbuchungtermin davor. Das kann diese Woche also noch gut klappen mit einer Eröffnung!
Hallo jacki-richard,
das Darlehen von Deinen Eltern kannst Du zurück zahlen.
Ich hoffe Du hast ein Darlehensvertrag abgeschlossen.
Notwendige nachweisbare Autoreparatur ist auch kein Problem. Zinsen werden natürlich angerechnet.
Gruß
Wuddel
hallo und lieben dank haben damals aber nur für uns einen vertrag gemacht mit meinen eltern , das ist doch hoffe kein problem ?
Hallo jacki-richard,
Darlehensvertrag in zwei Ausführungen mit Datum ggf.Zweck und Rückzahlungsvereinbarung reicht aus.
Unterschriften dürfen nicht fehlen.
Gruß
Wuddel
hallo und lieben dank haben damals aber nur für uns einen
vertrag gemacht mit meinen eltern , das ist doch hoffe kein
problem ?
Hallo
schau mal hier rein, vielleicht hilft das schon weiter:
http://hartz.info/index.php?topic=25.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=1790.0
Ansonsten ist bei Detailfragen das Forum hartz.info (Rubrik Leser helfen lesern) sicher hilfreich. http://hartz.info/index.php
LG