Ich hoffe sehr, dass jemand bei diesem Fall weiterhelfen kann, die ausführliche Google-Suche konnte es leider nicht und es eilt!
Herr X war jahrelang Freiberufler, aber es lief in den letzten Monaten so mies dass er nun ALG2 beantragt hat.
Im Mai hatte er noch einen einmaligen Job, die Rechnung hat er Ende Mai gestellt. Und Mitte Juni dann den ALG2-Antrag abgegeben, Arbeit und Rechnungsstellung waren also VOR dem Antrag.
Geldeingang aber nicht- weder hat die Arge bisher etwas gezahlt noch wurde die Rechung überwiesen, so dass Herr X sich von der Bank und von Freunden das Geld leihen musste, in der Hoffnung bald die Rechnung bezahlt zu bekommen und das Geld dann sofort wieder zurück geben zu können.
Die Frage jetzt ist: wenn die Rechung nun endlich bezahlt würde, könnte die Arge das dann als Einkommen anrechnen und einbehalten, obwohl Herr X im letzten Monat quasi davon gelebt hat? Also müsste Herr X das wirklich abgeben, obwohl seine Bank und seine netten Freunde nur auf den Geldeingang dieser Rechung warten?
Oder kann Herr X da ganz beruhigt sein, weil Leistung und Rechungsstellung zeitlich vor dem Antrag lagen?
tausend Dank für eure Antworten,
Gruß,
yummi