ALG2 Bedarf

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe endlich Arbeit,zwar nur Teilzeit aber besser als nichts :smile: dennoch eine Frage.Meine Tochter (23) leider noch arbeitslos, für die muss ich ja jetzt weiter aufkommen oder kann sie einen Alg2 Antrag stellen?Mein Gesamteinkommen ist derzeit 1267€ ,wie wird es bei der Arge gerechnet wenn ich für meine Tochter aufkommen muss?weil ich ja auch noch die Krankenversicherungsbeitrage zahlen muss für sie und das sind immerhin 150€ jeden Monat dann denke ich wird für sie doch auch der Regelsatz abgezogen von 281€ und die anteiligen Wohnkosten oder…wieviel darf ich für mich behalten? Wenn ich an die Benzinkosten denke komme ich ja unter den Harzt4 Satz.Gibt es einen Selbstbehalt für arbeitende? Wäre über jede Antwort dankbar

hallo sabine
wenn ich recht verstehe wohnt deine tochter in deinem haushalt ?
gut,sie wird dann anteilig heran gezogen und das wir abgezogen,bzw. das musst du von deinem gehalt abrechnen.
ich muss das anders erklären :
deine tochter muss einen antrag stellen als arbeits suchend und ist dann allein gemeldet.
die arge berechnet bei ihr,bedarf für 2 und zieht deinen verdienst ab,womit du in den bedarf wieder wechselst.
du musst nicht deine tochter extra versichern,sie ist dein kind und lebt bei dir!
sie gehört somit in deine familienversicherung,also mit in deine steuerkarte und so ist sie versichert ohne verlust oder extra zahlung !
ansonsten wird die rechnung so aussehen :
dein einkommen - der 150.- an die aok o.a.

  • der miete in voller höhe
    zuzüglich kindergeld
    und so kommt es das du sogar noch hilfe bekommen müsstest oder du kannst spritgeld für 6 monate beantragen das du dann wegen der arbeitsaufnahme bekommen kannst.
    es wird dann die rechnung immer für 2 gemacht und so hast du mit sicherheit zuwenig und bekommst noch weiter von der arge,nur beantragen musst immer du und es ist nicht so leicht immer alles erklären zu wollen
    wenn dir damit geholfen ist,gut ! wenn nicht so musst du dich nochmal melden,ich helfe gern.
    dein einkommen wenn netto minus miete verbleibt sicher weniger als zirka 650 .- für 2 personen ?
    ich hoffe ich kann so schon helfen
    gruß dir und tochter
    frank

es gibt es einen Selbstbehalt für Arbeitende. Nennt sich dann Mehredarf. Leider hab ich auch nicht die §§ im Kopf. Empfehle aber immmer gerne das Erwerbslosenforum.
http://www.elo-forum.org/index.php
Das Problem ist auch, dass in jedem Bundesland andere Vorgaben sind.
alles Gute!

Hi,

wenn Ihre Tochter noch bei Ihnen lebt, wird Ihre Tochter und Sie als eine Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Bin mir jetzt bei der genauen Berechnung nicht sicher, aber meines Wissens ist es der SGBII-Satz für 2 Personen + Miete + der erlaubte Zuverdienst von 230 €. Wenn Ihr Einkommen unter diesem Satz liegt, gibt es unterstützende SGBII.

Die Krankenversicherung für Ihre Tochter wird wenn es unterstützende SGBII für Ihre Tochter gibt, von der ARGE übernommen.

Ihre Tochter sollte auf jedenfall einen SGBII-Antrag stellen.

Das Sie aufgrund der Benzinkosten am Ende unter dem SGBII-Satz landen, interessiert dem Gesetzgeber leider nicht. Lediglich als Werbungskosten können sie am Ende des Jahres die Benzinkosten absetzen.

In wie weit jetzt dann das versteuernde Einkommen herab gesetzt wird, da sie ja durch die Bedarfsgemeinschaft Ihre Tochter mit unterstützen, entzieht sich ebenfalls meines Wissens.

Hallo Sabine,
leider weis ich das nicht da ich mich damit nicht auskenne, aber wieso arbeitet deine Tochter denn nicht?
Mit 23 Jahren würde ich die arbeiten schicken. Wenn sie Arbeiten will und du mir sagst wo Ihr wohnt dann kann ich dir oder deiner Tochter noch etwas gutes anbieten. Dann sollten wir wenn du willst vielleicht auch mal telefonieren.

Liebe Grüße Heike

Ich habe endlich Arbeit,zwar nur Teilzeit aber besser als
nichts :smile: dennoch eine Frage.Meine Tochter (23) leider noch
arbeitslos, für die muss ich ja jetzt weiter aufkommen oder
kann sie einen Alg2 Antrag stellen?Mein Gesamteinkommen ist
derzeit 1267€ ,wie wird es bei der Arge gerechnet wenn ich für
meine Tochter aufkommen muss?weil ich ja auch noch die
Krankenversicherungsbeitrage zahlen muss für sie und das sind
immerhin 150€ jeden Monat dann denke ich wird für sie doch
auch der Regelsatz abgezogen von 281€ und die anteiligen
Wohnkosten oder…wieviel darf ich für mich behalten? Wenn ich
an die Benzinkosten denke komme ich ja unter den Harzt4
Satz.Gibt es einen Selbstbehalt für arbeitende? Wäre über jede
Antwort dankbar

Hallo Heike, von nicht arbeiten wollen ist hier keine Rede :smile: sie ist gelernte Kinderpflegerin und findet keinen Job ,auch nicht in anderen Bereichen. Wenn du dabei helfen kannst wären wir natürlich interessiert :smile: Wir wohnen im Kreis Soest.LG Sabine

Hallo Sabine,
wir suchen noch Mitarbeiter und wenn Du interessiert bist kannst Du gerne mal mit mir telefonieren. Unser Mutterkonzern befindet sich in Dortmund und ich weis nicht wie weit das für dich ist? Wenn Du oder deine Tochter was sucht bei uns könnt Ihr gute Verdienstmöglichkeiten erziehlen. Du kannst mich gerne unter 02131/450578 anrufen.
Gruß Heike

Hallo Heike, von nicht arbeiten wollen ist hier keine Rede :smile:
sie ist gelernte Kinderpflegerin und findet keinen Job ,auch
nicht in anderen Bereichen. Wenn du dabei helfen kannst wären
wir natürlich interessiert :smile: Wir wohnen im Kreis Soest.LG
Sabine

Hallo Frau Hans,
das Telefongespräch mit Ihnen war gestern sehr interessant und ich würde mich freuen wenn das mit Ihrer Tochter oder Ihnen was bei uns werden würde. Wenn noch Interesse besteht, wir haben am 08.04.10 unsere Unternehmensvorstellung in Dortmund. Über einen Anruf von Ihnen würde ich mich freuen.

Hallo, ich konnte gestern nicht mehr zurückrufen.Wollte nur kurz mitteilen,nachdem ich mich bei Google erkundigt habe, dass wir doch kein Interesse an Ihrem Angebot haben.Schöne Grüße S.Hans

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sorry, kann dir leider nicht weiterhelfen.
gabi

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe endlich Arbeit,zwar nur Teilzeit aber besser als

Hallo, das Beste ist doch erstmal einen Antrag zu stellen. Dann wißt ihr doch ob zumindest ein Teil von der Arge übernommen wird. LG Conny