hallo
ein ehepaar und tochter(19) in bedarfsgemeinschaft.
tochter macht einstiegsqualifizierungsvertrag nach §235 sgb.was heißt das jetzt für die bedarfsgemeinschaft? verteag begann 01,11,2010 und laüft bis 30,06,2011.verdienst der tochter ca 330 euro.
für weitere infos stehe ich gern zuverfügung.
Hallo,
kenn ich mich leider nicht so aus.
Aber vielleicht mal hier schauen:
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zen…
Gruß Sina
Hallo,- meines Wissens wird der Verdienst auf das Hartz4 angerechnet. Man wird eventuell noch einen Freibetrag für Fahrtkosten abziehen. ( Monatskarte )
LG
Hallo magrobo,
grundsätzlich muss das gemeldet werden.
Wenn Bezieher von ALG II ein Einkommen erzielen, ist dieses grundsätzlich auf die Leistung anzurechnen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II erwerbstätig sind, können aber einen Teil des Einkommens behalten.
Wie immer gilt natürlich: „Ohne Gewähr“. Beispiel:
Die Tochter nimmt eine Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen von 330 Euro auf. Zu dem Erwerbstätigenfreibetrag von (330 Euro abzüglich 100 Euro = 230 Euro x 20% =) 46 Euro kommt der pauschale Grundfreibetrag von 100 EUR, so dass 146 Euro des Erwerbseinkommens nicht auf das ALG-II angerechnet werden.
Beispielberechnung dient nur zu Ihrer Information. Aus den Berechnungen können keine Ansprüche auf Leistungen abgeleitet werden.
Wenn die Tochter schon 18 ist, kann sie ohne weiteres einen eigenen Haushalt gründen. Jedoch kann ich nicht voraussagen, ob dadurch mehr ALG2 erzielt werden kann, wenn man 2 Bedarfsgemeinschaften gründet. Es kommt auch auf die neu gegründete Wohnsituation und die Kosten an. Das zu kalkulieren würde nur Sinn machen, wenn Aussicht auf dieses Einkommen für längere Zeit wie hier angegeben besteht und die Eltern wenig Aussicht haben aus Harz4 raus zu kommen.
danke für die schnelle antwort.
werde mein glück mal auf den seiten versuchen.
danke
danke für die schnelle antwort
ja fahrgeld wäre dann von bottrop nach gelsenkirchen ca 20 km pro strecke.
danke
danke für die schnelle antwort
ja das ist schon bitter erst große freude das man es schaft aus hartz4 zukommen und die tochter eine lehre besorgt und dafür wird sie dann noch bestraft und darf ihr erstes geld nichtmal behalten.
eigenen wohnstand müßte man sich ausrechnen aber voher?von 330 euro lebem und versichern(auto usw)
beispiel:
ich vermiete ihr eine kellerwounung für 200 euro dann zieht das amt mir die miete doch wieder ab.hab eigentumshaus.
am besten wäre ist zwar traurig sie hört dort wieder auf.oder?
lg martin
Hallo magrobo,
naja eine Lehre ist doch ein Grundstock für einen Lebenslauf, vielleicht ein Sprungbrett für eine spätere Karriere. Das weiß man nie! Deshalb lohnt es sich nicht, immer alles nur am Geld zu messen. Außerdem wird fast die Hälfte voraussichtlich nicht angerechnet. Wenn Sie selbst Wohneigentum haben rechnet sich die Gründung eines 2. Haushalts nicht. Und das Amt ist auch nicht blöd, wenn im eigenen Haus plötzlich an die eigene Tochter vermietet wird. Funktioniert nicht.
Gruß
Herby 777
Hallo,
der Bedarf der Tochter wird teilweise durch die Vergütung gedeckt. Der Rest wird von der ARGE gezahlt. Genauere Infos entnimmt man dem Bescheid bzw. können von der Leistungsabteilung erteilt werden.
Gruß
Hallo,
dürfte gar keine Auswirkungen haben, Tochter zählt zur BG; Einkommen wird unter Berücksichtigung der Bereinigungsbeträge abgezogen.
Falls Ausbildung, die BaföG oder SGB III Förderfähig, dann fällt sie zwar nicht aus BG raus, hätte aber keinen Anspruch mehr auf Leistungen, d. h. Mietanteil/Regelsatz fielen weg, dafür auch Einkommensanrechnung. Dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Gruß
hallo
ES wird keine Regelleistung mehr für die Tochter gezahlt ansonsten übernimmt das Amt weiterhin die Kosten für die Unterkunft und Kindergeld bekommt die Familie auch weiterhin.
hallo
der Verdienst der Tochter wird dem ALGII und den Unterkunftskosten der Tochter gegengerechnet
(was ich bei der einstiegsqualifizierung nicht weiß ob dort ein selbstbehalt im ALGII besteht)
dass heißt, bleibt was über wird es auf euch übertragen und ihr bekommt somit weniger geld vom Amt
Reicht der Verdienst nicht aus bekommt ihr noch den Teil der Fehlt um den Bedarf zu decken hinzu.
Lieben Gruß
Jenny 0507
hallo
danke für die schnelle antwort
wenn dadurch keine einbußen entstehen gehts ja.im moment reicht das geld noch soeben um zuüberleben.
danke martin
danke für die schnelle antwort
wenn dadurch keine einbußen entstehen gehts ja.im moment reicht das geld noch soeben um zuüberleben.
danke martin
danke
also abwarten was daraus kommt.
danke
ich hoffe das alles so bleibt,leben ja schon am ex.hab unterlagen gestern abgegeben und spll in 14 tagen bescheid bekommen.
danke nochmal
hallo herby777
ist ja alles soweit richtig aber was tun wenn wie sooft das geld vorne und hinten nicht reicht.es ist verdammt hart und wenn noch weniger kommt ist ende.und von der tochter ihr verdientes erstes eigene geld nehmen ob das der sinn ist?
gruß martin
Hallo Martin,
ich war selbst lange Harz4 Bezieher und wünschte auch manchmal besser weg zu kommen. Leider sehe ich keinen anderen Weg mit der Anrechnung des ersten Einkommens der Tochter, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Ihnen einen zurecht zurückgeforderten Betrag monatlich in bestimmten Teilbeträgen am jetzigen Harz 4 abgezogen wird und Sie nicht zurechtkommen, rate ich Ihnen mit dem Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung zu verhandeln. Geringere Beträge oder zum Jahreswechsel 2 Monate aussetzen oder…?
Wenn Sie eine größere nur absolut notwendige Anschaffung machen MÜSSEN ( z.B. Waschmaschine geht kaputt) können Sie auch einen Zuschuss beantragen.
Gruß Herby777