Mein Sohn möchte von sich aus eine Drogenentgiftung und hinterher eine Langzeittherpie anstreben.
Er ist 21 Jahre alt, das AA weiß über seine Probleme Bescheid. Allerdings hat er erst in zwei Wochen ein Vorgespräch in der Klinik wo die Entgiftung stattfinden soll.
Nun meine Frage: Ist er für den Zeitraum der Entgiftung sowie der Langzeittherapie krankgeschrieben? Bekommt er weiterhin ALG2, denn die laufenden Kosten für seine Wohnung müssen ja gedeckt werden? Danke für Eure Antworten. LG Conny
n atürlich, das ist doch eine Krankheit. da kann man nicht hängen gelassen werden.tschüß, renate Claus
Hallo Conny,
keine Sorge!
Mein Sohn hatte nach Arbeislosigkeit auch Hartz4 erhalten. Weil er psychisch krank war, konnte er keine Angebote von der ARGE annehmen.Da haben die ihn in die Sozialhilfe vermittelt, wo er genauso viel erhält. Ansprüche wie Kurse besuchen, Jobs annehmen ist solange nicht mehr möglich, wie er krankgeschrieben ist.
Liebe Grüße und Klasse, dass Dein Sohn das machen will.
Susann
Hallo,
also ich weiß nur, dass wenn man eine Krankmeldung hat - auch weiterhin Geld bezieht. Inwieweit das bei einer Therapie reicht, weiß ich leider nicht.
Viele Glück und alles Gute, Sina
Hallo,
wenn er krank geschrieben wird, dann gibt er seinen Krankenschein bei der arge ab und bekommt weiter seine Leistung. Wie das mit der Langzeittherapie ist weiss ich leider nicht - da müssen sie sich in der arge erkundigen beim Vermittler oder Leistung.
lg. gold-marie
hallo conny,
wenn dein sohn beim AA ist, kann dir das AA mehr sagen. er ist doch krankgeschrieben denke ich, sonst würde er ja kein geld bekommen, oder?
wenn er dem markt zur arbeitsvermittlung nicht zur verfügung steht, dann muss er den grund seine abwesenheit mitteilen, und das ist durchaus durch den antritt der therapie gegeben.
krankschreibung vom arzt ist zur vorlage beim amt wichtig. sowei ich informiert bin würde er dann, wenn langfristig nicht dem markt zur arbeit zur verfügung steht geprüft werden müssen, ob er erwerbsunfähig ist. das geht über den amtsarzt bzw. über den eigenen hausarzt und psychologen sowie therapeuten.
wichtig für die fortzahlungen sind die unterrichtung des amtes, da er nicht unetschukldet fehlen darf oder sich von seinem wohnort entfernen darf.
ich denke, dass die krankenkasse und der arzt sowie die klinik, in die dein sohn gehen wird, eine solche bescheinigung ausstellen kann, aus der ersichtlich ist, wann und wie lange dein sohn abwesend sein wird.
dann sollte der fortzahlung nichts im wege stehen.
was für gelder die krankenkasse zahlen würde oder zahlt, weiss ich nicht. in diesem falle würde ich dort ebenfalls nachfragen, die sind meistens alle sehr nett und geben über alle möglichkeiten auskünfte.
wichtig ist die richtige wahl des therapieplatzes.
die krankenkassen oder sogar der therapeut können empfehlungen aussprechen, da könnt ihr euch infomieren.
weiter könnte man auch über einen umzug nachdenken, der oft von vorteil ist, wenn man ein neues leben anfangen will. neue tapeten neue freunde; somit wird man nicht in versuchung geführt, in den alten rytmus zu verfallen… das amt hilft auch bei umzügen und bestimmt bin diesem fall gern mit, um deinem sohn zu helfen; er ist doch noch so jung und hat bestimmt mit der richtigen unterstützung eine gute chance, sein leben wieder in den griff zu bekommen.
ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte,
viel glück und alles gute
millu
Ich bin leider kein Fachmann in dieser Frage und kann die Frage nicht beantworten. Als ehemaliger Gutachter kann ich lediglich zu medizinischen Fragen Stellung nehmen.
VG R.
Wenn die Arbeitunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauert, ist man nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes (SGB 2).
Also läuft Alg II bei einer Therapie ersteinmal ganz normal weiter, da ja nicht abzusehen ist wie lange diese dauert bzw. die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Jobcenter muss natürlich umgehend über die Entgiftung und Therapiebeginn informiert werden.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Monate dauern kann Sozialhilfe beantragt werden.
Die Leistungshöhe des Sozialhilfeträgers (also auch Übernahme Wohnkosten) entspricht inj etwa dem Alg II Satz.
@Hallo Conny,
Mein Rat kann sich darauf beschränken, dass ihr euch nicht abwimmeln lässt und die Kur bei verschiedenen Trägern einreicht, weil sont bei einer Ausrede und einer gleichzeitigen Absage das Spiel von neuem los geht. Das zieht eine Entgifrtung in die Länge.
Ich wünsche euch Kraft und ein gutes gelingen der Entgiftung.
Alle Fragen werden hier beantwortet und das sehr ausführlich.
http://www.bezirksklinikum-obermain.de/pages/html/ho…
mfg falkoo
Hei Conny,
klar bekommt er weiterhin seine Stütze, auch wenn das der eine oder andere Mitarbeiter des HiobCenters nicht wahr haben wollen.
Ich war Anfang des Jahres auf Kur, da wollten sie mir Geld für Verpflegung UND Unterkunft abziehen, so nach dem Motto: Zu fressen haste dort gekriegt, und wenn du deine Wohnung in der Zeit nicht untervermietest, biste selber schuld!
Also mal wieder nen Brief ans Sozialgericht geschrieben und mir anschließend 1,88 EUR für meine Unkosten vom Aamt erstatten lassen. Das ist die Sprache, die die verstehen!
Mit der Zeit könnte es allerdings eng werden, denn die Therapie dauert 6 Monate. Wenn du ins Gefängnis mußt, ist das auch die Höchstbezugsdauer. Will sagen, wenn sich das verlängert, weil Sohni nen Rückfall hatte, siehts nicht so gut aus, aber das sind alles Mutmaßungen. Wünsche jedenfalls viel Erfolg!
LG
Martin
hallo conny,
erstmal möchte ich deinem sohn zu diesem entschluss heraus aus dem drogensumpf beglückwünschen - das ist der einzige weg zurück in ein normales leben.
ich kann dir keine 100% verlässliche antwort geben, bin aber der meinung, dass dein sohn weiterhin leistungen beziehen wird. drogenabhängigkeit ist eine krankheit und therapie nichts weiter als eine kur. schon allein von der logik her ist es selbstverständlich, dass er für die dauer seiner therapie seine eigen wohnung behält. man kann niemanden therapieren, dem man gleichzeitig den boden unter den füssen wegzieht. selbst ein längerer krankenhausauffenthalt führt ja auch nicht dazu, dass die wohnung aufgegeben werden muss. wie es allerdings mit den finaziellen regelleistungen aussieht, muss wohl das amt individuell entscheiden.
um ganz sicher zu sein, möchte ich dir raten, diese frage noch einmal erneut jemand anders zu stellen.
mit freundlichen grüßen:
hansemann
Danke. Die Wohnung hat er leider schon verloren. Es kann nur besser werden, war heute mit ihm beim Arzt, Überweisung geholt. Er will ja nach der Entgiftung eine 6monatige Therapie machen. Da habe ich die Hoffnung das er, da er erst 21 Jahre ist, einen Sozialberater zur Seite gestellt bekommt, der das Wohnungsproblem nach der Therapie in den Griff bekommt. Danke nochmal. LG Conny
Danke. Das Amt weiß darüber Bescheid. Wir waren heute beim Arzt, er ist bis zum 31.8. krankgeschrieben. Da ist auch das Gespräch in der Entgiftungsklinik in Halle. Überweisung hat er heute bekommen.
Nach der Entgiftung möchte er ja zur Langzeittherapie in eine andere Stadt. Am liebsten natürlich auch aus Halle rausziehen aber so einfach wird das wohl alles nicht sein. Ich bin jedenfalls erstmal froh, wenn er in der Klinik ist, sind ja noch zwei Wochen bis dahin. LG Conny
Hallo,
diese Frage kann Ihr Sohn ja auch noch mal in der Klink stellen. Ich glaube, wenn die Therapie bis 26 Wochen geht, hat er noch einen Anspruch auf ALG II. Und wenn das Jobcenter nicht für die Kosten aufkommt, dann aber in der Regel auch das Sozialamt (die Kommune). In der Klinik müsste es aber auch Beratungsstellen geben, die sich damit auskennen.
Viele Grüße
Hallo Conny,
ganz sicher bin ich mir nicht. Meiner Meinung nach müsste für die Deckung der Miete das Sozialamt zuständig sein. Aber ohne Garantie.
Grüße & Viel Erfolg für Deinen Sohn.
Almut Gothe
Hallo Conny,
In §7 SGB II heißt es:
„…(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,
- wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder
- wer in einer stationären Einrichtung untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist…“
Daraus ergibt sich, dass hier kein Hartz4 ab dem Aufnahmetag mehr gezahlt wird. Vielleicht sind aber Leistungen nach dem SGB XII (früher Sozialhilfe) möglich, um die Wohnung halten zu können (Hilfe in besonderen Lebenslagen). Zu bedenken ist auch das Alter Ihres Sohnes. Gehört er nicht mit 21 noch zu Ihrer BG?
Kann Ihr Sohn während seines stationären Aufenthaltes 15 Stunden wöchentlich arbeiten, sollte er sich schnell um einen entsprechenden Job bemühen, da er dann unter die Ausnahmen (siehe Punkt 2) fällt.
Nähere Auskünfte geben aber auch die Sozialarbeiter der entsprechenden Einrichtungen. Hier sollte Ihr Sohn auf jeden Fall möglichst bald ein Vorgespräch führen, um alle Möglichkeiten abzuklären.
Ich hoffe, ich konnte helfen
LG
Franz57
Hallo,
ersteinmal freut es mich für Ihren Sohn, dass er sich zu diesem Schritt entschieden hat.
Grundsätzlich müsste er für die Zeit der Entgiftung krank geschrieben sein. Anders sieht es mit der therapeutischen Behandlung aus. Nun weiß ich nicht, ob dies in einer Klinik (vollstationär) oder ambulant erfolgt. Wegen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II muss Ihr Sohn unbedingt mit seinem Job-Center oder ARGE (dort, wo er sein Geld bekommt) Rücksprache halten. In der Regel wird bei Krankschreibung bis zu 6 Monate das AlG II weitergezahlt und somit auch die Kosten der Unterkunft. (Wird Ihrem Sohn mit 21 Jahren die eigene Wohnung vom Arbeitsamt finanziert??) Es kann passieren, da er ja in der Behandlungszeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, dass er für diesen Zeitraum bzw. nach 6 Monaten Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) beim zuständigen Sozialamt beantragen muss. Natürlich dann auch inclusive der Kosten der Unterkunft.
Wer ist Kostenträger für die Reha-Maßnahme? Wenn das schon das Sozialamt ist und es handelt sich um eine vollstationäre Therapieeinrichtung, dann sind die Chancen, dass er die Mietkosten bewilligt bekommt relativ ausgeschlossen…
Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mir gern schreiben ich versuche Ihnen gern zu helfen.
Liebe Grüße und viel Duchhaltevermögen für Ihren Sohn
Danke. Mein Sohn bekommt z.Zt. ALG2. Zur Zeit ist erstmal die Entiftung angesagt. Leider ist das Gespräch in der Klinik erst am 31.8., ich hoffe er hält bis dahin durch. Mit der Therapie weiß ich auch nicht, er möchte sie jedenfalls machen, aber nicht in Halle. LG Conny
Hallo Conny,
setz Dich mit dem Kostenträger, der die anschließende Therapie finanziert in Verbindung und äußere Deinen Wunsch, dass Dein Sohn die Therapie nicht in Halle machen soll (wegen dem alten Bekanntenkreis, die ihn recht schnell wieder mit diesem Zeug versorgen könnten). Je mehr Kontakte man mit den jeweiligen Kostenträgern hat, um so besser funktioniert alles, dann merken die, dass wirklich echtes Interesse besteht von dem Zeug los zu kommen.
Kontaktier mich einfach, wenn du irgendwo an Grenzen stößt. Und Deinem Sohn nach wie vor viel Durchhaltevermögen, wird ne harte Zeit aber mit der richtigen Hilfe und Einstellung schafft ihr das.
LG Beate
Liebe Conny,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst jetzt sehe. Ich vermute, sie ist Schnee von gestern und daher nicht mehr aktuell - oder?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch