Hallo zusammen,
ein Antragsteller für das ALG2 soll das Einkommen aller Personen angeben, die mit ihm in einem Haushalt leben.
In diesem Fall (Wohngemeinschaft) sind das aber Personen, mit denen er weder verwandt ist, noch in Lebensgemeinschaft lebt, er ist also weder denen oder die ihm in irgendeiner Weise zum Unterhalt verpflichtet, es sind - bis auf das Teilen der Wohnung - quasi Fremde.
Hinzu kommt, dass die Mitbewohner nicht bereit und m.E. auch nicht verpflichtet sind, dem Antragsteller ihr Einkommen offenzulegen und noch viel weniger, dieses dem AA offenzulegen, sie stellen ja schließlich weder einen Antrag, noch haben sie mit dem Antragsteller etwas zu tun.
Das AA besteht aber darauf, dass die Angaben gemacht werden.
Ist da einfach beim Abfassen der Richtlinien übersehen worden, dass es auch Wohngemeinschaften gibt, die keine Lebensgemeinschaften sind?
Oder wie kann man das lösen?
Grüße
Sebastian
Nachtrag
http://home.infocity.de/b.beese/alg%20II.htm
Haushaltsgemeinschaft
Auskünfte verlangt der Staat auch über verwandte und verschwägerte Personen (z. B. Großeltern, Geschwister, erwachsene Kinder), wenn sie mit im Haushalt leben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch sie zur Lebenshaltung des Antragstellers beitragen und fragt deshalb nach ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Mitglieder einer reinen Wohngemeinschaft, Untermieter sowie Bewohner einer Einliegerwohnung zählen jedoch weder zur Bedarfs- noch zur Haushaltsgemeinschaft. Ihre Vermögensverhältnisse sind für die Behörden tabu.
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Vielen Dank!
Hallo Roland,
VIELEN DANK für die Hinweise!
Ich bin allerdings erschüttert, dass die Mitarbeiter beim AA so etwas nicht wissen. Ich dachte immer, die Schilderungen über die Ahnungslosigkeit dort seien übertrieben … wohl doch nicht.
Grüße
Sebastian
Das AA besteht aber darauf, dass die Angaben gemacht werden.
Ist da einfach beim Abfassen der Richtlinien übersehen worden,
dass es auch Wohngemeinschaften gibt, die keine
Lebensgemeinschaften sind?
Das Problem liegt in Deiner Vorstellung.
Stell Dir einfach vor, es sei
keine WG in einer Wohnung, sondern es ist
ein Plattenbau mit hunderten Leuten drin…
Der Musterfall hier :
legt seine Unterlagen vor,
dazu seinen Mietvertrag / Untermietvertrag.
Ende.
Das Problem liegt in Deiner Vorstellung.
Stell Dir einfach vor, es sei
keine WG in einer Wohnung, sondern es ist
ein Plattenbau mit hunderten Leuten drin…
Der Musterfall hier :
legt seine Unterlagen vor,
dazu seinen Mietvertrag / Untermietvertrag.
Ende.
Tja, wenn das so einfach wäre … bisher war der Mitarbeiter des AA gegen solche Argumente resistent. Mit dem Artikel über die Geschichte mit dem BVG wird sich das (vielleicht/hoffentlich) ändern.
Grüße
Sebastian
Hallo Sebastion,
ich weis ganz sicher das jeder Mitarbeiter im Arbeitsamt und im Sozialamt in detschland eine Broschüre bekommen hat wo alles genau beschrieben ist. Meine Mama hat im Sozialamt gearbeitet.
Der einfachste Weg ist immer, lasse dir zeigen wo es steht was sie wollen. Dazu sind Sie verpflichtet.
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