Hallo liebe Wissenden,
ich suche Informationsquellen zu folgender Konstellation:
eheähnliche Gemeinschaft in einer Wohnung, SIE potentieller, zukünftiger ALG2-Empfänger, ER Angestellter mit Einkommen und Unterhaltsverpflichtung für 2 Kinder sowie eine ExFrau (diese in einer anderen Wohnung an anderem Ort), gerichtlich tituliert.
Es finden sich bei der ArbAg so einige Abzüge (Freibeträge) die nun nicht zum Einkommen gehören, es fehlt dort allerdings ein entsprechender Eintrag der Unterhaltskosten an die Kinder, als auch an die ExEhefrau. Ist es vielleicht so, das diese Beträge nicht abziehbar sind? Oder weis jemand die Stelle in einem der vielen SGB’s die ich entsprechend nachschlagen könnte?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!