ALG2-empfänger und Anwaltskosten?

Hallo nochmal,

ein Bekannter (auch AL) hat mir erzählt, das baldige ALG2-Empfänger mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe oder sowas bekommen können, wenn sie son Formular *grusel* ausfüllen und dann Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und dabei die Differenz nciht mehr als 15 (!)Euro beträgt. Man muss da wohl Wohnkosten angeben, also Miete, NK (logisch), aber ich frage mich, wie man da seine Lebenhaltungskosten angibt?? Sammelt man die Kassenzettel bei Aldi und Lidl und trägt das dann in diese Liste ein oder gibts da nen Pauschalbetrag??? Angenommen, man müsste die Kassenzettel sammeln, gibts dann da nen Höchstbetrag für Singels oder Familien, für den man da wöchtenlich / mon. einkaufen darf, gucken die das nach, was man gekauft hat, obs zum Lebensunterhalt wichtig ist oder nicht oder wie berechnen die sowas?? Wenn der Bekannte das beantragen würde, aber z.B. 2 Katzen hat, zählen die dann bzw. deren Kosten als Luxus?? (Bei meinen Tierfutterkosten hat nämlich das FA diese Ausgaben als Luxusausgaben gesehen.)

LG Erika

Guten Abend!

Für die Lebenshaltungskosten werden mehrere pauschale Freibeträge vom Einkommen abgezogen. Wenn dann noch mehr als EUR 15,- übrig sind, muss man sich mit Ratenzahlungen beteiligen.

PKH bekommen viel mehr Menschen, als sich zu fragen trauen…

Es gibt, zumindest in NRW, eine sehr gute Broschüre, die in Gerichten und bei gut ausgestatteten Rechtsanwaltskanzleien ausliegt. Da steht alles wichtige drin, in verständlicher Form:

http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/…

Gruß!