Hallo zusammen,
nehmen wir an 2008 hat ein AN ergänzendes ALG2 erhalten.
Da es aber einige Probleme gab und das Geld nicht bezahlt wurde, hat sich ein Teil als Nachzahlungsbetrag angehäuft.
Dieser Nachzahlungsbetrag wurde aber erst 2009 ausbezahlt.
Muss man das jetzt in der Steuererklärung für 2009 angeben?
Grüße und danke.
ALG II gehört NIE in die Steuererklärung!
E.
Also auch nicht wenn es nur ergänzend ist? Dann gilt es doch wie normales Einkommen, oder sehe ich da was falsch?
Grüße
was steht denn auf der Bescheinigung drauf: ist es anzugeben oder nicht? ALG II ist Sozialhilfe!
Nur ALG I = ehemaliges Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, da es in Abh. vom Verdienst gezahlt wurde!
E.