ich bin mir gerade nicht sicher ob ein ALG2 Empfänger Anspruch auf die Erstattung des Telefonanschlusses hat - sprich auf der Erstattung der monatlichen Grundgebühr für einen normalen Analoganschluss. Ist dem so?
Falls ja, gibt es irgendwo ein Formular zum Herunterladen?
Leider Nein
Die Grundgebühren werden einem nicht verechnet oder erstattet.
Diese Kosten sind bereits im Regelsatz eingerechnet.
Wenn man aber den ALG2 bescheid hat kann man damit zum Sozialmt oder Abteilung seiner Stadt gehen und eine GEZ Befreiung beantragen. Wird diese durch die GEZ bewilligt kann man mit dem Bewilligungsschreiben der GEZ zur Telekom gehen oder man ruft die Hotline an lässt sich einen Antrag für den Sozialtarif geben, welchen man ausfüllt und hinschickt. Es werden dann für Festnetzgespräche auße Handy und Sonderrufnummern ein Betrag von monatlich 6€ erlassen.
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