ALG2-Höhe? Zwangsumzug wegen Arbeit?

Es gibt viele ALG2-Rechner,aber man muss auch die richtigen Daten eintragen,wobei ich mir unsicher bin.Darum nun die Frage über die wahrscheinliche Höhe des ALG2 meiner Freundin:

Einnahmen:
Ihr ALG1 211€ Brutto
=211,-€ Netto

Mein Brutto 1250,-€
davon 200,-€ steuerfreie Reisenebenkosten (Auslöse),welche nicht angerechnet werden dürfen.
Theoretisch also 1050,-€ Brutto,
=815,-€ Netto

anrechenbare Ausgaben:
Kaltmiete inkl. Nebenkosten 340,-€
Heizkosten inkl. Warmwasser 43,-€
Kfz-Versicherung 73,-€
Privathaftpflicht 5,-€
1080km(hin+zurück) Fahrkosten zur Arbeit im Monat

Hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen,wieviel ihr ALG2 betragen wird???

Ist es sinnvoll,den ALG2-Antrag als eheähnliche Gemeinschaft zu stellen oder ganz normal als Bedarfsgemeinschaft? Wir sind seit 5 Jahren zusammen uns wohnen seit 3 Jahren zusammen.

Ihr Vermittler sagte ihr bereits, dass sie nur 3 Monate regional vermittelt wird und danach bundesweit einsetzbar ist inklusive Umzug? Stimmt es denn,dass das Arbeitsamt meiner Freundin dann einen Job 300km weit weg vewrmitteln kann und einen Umzug dahin auferlegen kann? Immerhin haben wir nur 1 Auto, was ich wegen Arbeit brauche. Dann hat sie mich hier als Freund,3 Katzen als Haustiere und dann noch die Wohnung und Familie. Sind das nicht Gründe genug,keine bundesweite Vermittlung durchzuführen?

Ich bitte darum,keine Vermutungen zu äussern weil das auch nicht weiterhilft. Nur falls jemand damit bereits Erfahrungen gemacht hat,wäre ich um Antworten sehr dankbar.

MfG Thomas

Hallo

da das umfangreicher ist und eine nicht-fiktive Berechnung erfordert :wink: würde ich dir raten, die Frage so wie hier mal unter „Fragen und Anworten“ einzustellen bei:
http://hartz.info/

Den Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ gibt es im SGB II nicht. Ihr seid entweder eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 SGB II… oder Ihr seid keine. Und das ist bei Unverheirateten ohne gemeinsames Kind vor allem davon abhängig, wie Euer finanzielles Zusammenleben und Haushalten geregelt ist. Ob Ihr (außer bei den Wohnungskosten und Grundlebensmitteln) getrennte Kasse macht usw.
http://www.gutefrage.net/frage/freund-alg-2-ich-alg-…

Da Ihr aber schon über 1 Jahr zusammenlebt, kehrt sich rechtlich die Beweislast um - d.h. Ihr müsstet es nun belegen können, wenn Ihr nachwievor getrennt wirtschaftet und finanz. nicht füreinander einsteht (z.B. durch Nachweise der getrennten Mietanteilszahlungen, getrennte Versicherunge, Konten, Anschaffungen etc.)

Wie hoch der evtl. ALG2- Anspruch wäre, hängt deshalb davon ab, ob Ihr finanziell als BG zusammenlebt - oder eben nicht.

Zur Zumutbarkeit bei Stellen: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

LG

Erstmal danke.

Also wir haben nicht vor,uns als „Wohngemeinschaft“ zu verkaufen,um mehr zu bekommen. Wir wollen schon alles als Bedarfsgemienschaft angeben und letztenendes wirtschaften wir auch zusammen.

Hallo Thomas,

vorab eine Verständnis-Frage:
Deine Freundin bekommt „nur“ 211 Euro ALG1 und hat sonst kein Einkommen?

Zu 1.
Macht keinen Unterschied. Ihr lebt seit 3 Jahren zusammen, also seid ihr eine Gemeinschaft und dein Einkommen wird angerechnet. Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass deine Fahrtkosten nicht angerechnet werden können, weil du sie im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kannst. Miete und Heizung wird (aber das weißt du sicher) nur in der zulässigen Höhe eures Wohnortes angerechnet.
Mal angenommen alles außer der Fahrtkosten wird angerechnet, dann hast du bei deinem Einkommen einen Mehrbedarf von 143 Euro (815 Netto - 100 Euro anrechnungsfrei und vom Rest 20%)
Also rechnest du 2 Mal den Regelsatz + die Kosten der Unterkunft + die Versicherungen + 143 Euro (dein Mehrbedarf). Von der Summe ziehst du dein Einkommen ab.
Was übrig bleibt ist euer/ihr Anspruch auf ALG2

Zu 2.
Lass den mal reden… Unfassbar, echt. Ihr seid eine Gemeinschaft, da ist das mit dem bundesweit einsetzen nicht so einfach (wie manche das gerne hätten). Aber da würde ich erst dann was sagen, wenn eine Vermittlung ansteht (und dann Widerspruch einlegen)

Gruß,DC

Sie hat ca. 340€ Ausbildungsgeld und davon wird das ALG1 ab Februar 2011 berechnet,was dann nur 211€ sind,sonst nichts.Darum gibst es sicher ergänzendes ALG2.

Bei der Steuererklärung bekomme ich am Ende nicht alles wieder sondern nur die Steuererleichterung und das sind ca. 20€ im Monat.Die tatsächlich Fahrkostenpauschale für die einfache Strecke beträgt aber:
540km x 0,24€ = 129,60€

Darum hoffe ich,dass zumindest die einfache Strecke angerechnet wird.

Wenn das mit der bundesweiten Vermittlung eintreten sollte,könnte dann ein Trauschein helfen?

Verstehe, danke für die Antwort.
Dann ziehst du von der Summe oben nicht nur dein Einkommen ab, sondern auch ihr ALG2.
Laut ALG2 Rechner kannst du die Fahrtkosten abziehen, aber das ist immer so eine Sache (100 Euro gehen pauschal, der Rest muss extra beantragt werden. Und die Versicherungen können nur pauschal mit 30 Euro im Monat angesetzt werden.

Ich hab deine Zahlen in einen Rechner eingegeben, der sagt: Vermutlicher Anspruch auf 427 Euro.

Und ihr braucht keinen Trauschein. Das fehlt noch, das man neuerdings gezwungen wird zu heiraten, damit das Arbeitsamt einen nicht überall hinschicken kann. Heiraten bitte nur aus ideologischen Gründen :wink:

Gruß, DC

Hallo. Also da habe ich auch keine Ahnung. Aber eines ist sicher Bedarfsgemeinschaft ist immer besser als eheähnliche Gemeinschaft. Stelle die Frage doch mal im Hartz 4 Forum, da kann dir sicher geholfen werden.
LG Conny

Kann ich leider nicht weiterhelfen , aber du kannst dir einen Anwalt nehmen und der hilft dir auch in andere Angelegenheiten was das Amt betrifft.Die machen da gerne mal Fehler.

Hallo!
Bei einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kind mit Deinen Angaben für 2011 müßte ca. 538 € gezahlt werden.
Für UK 377 €, Grundfreibetrag 100 €, Freibetrag nach § 30 SGB II 220 € und angerechneter Einkünfte 495 €.
Die bundesweite Vermittlung ist zwar richtig, aber unter bestimmten Bedingungen kann Euch keiner zum Umzug zwingen.
Viele Grüße

1.Ist egal.

  1. Ja sie dürfen das anbieten. AUßER es gibt in der Heimat eine Frau/ Kinder die einen binden :wink:

ja dit der buindesweiten vermittlung ist zutreffend
der umzug wird auf darlehnsbasis gewährt
und wird nicht angeordnet sondern nahegelegt da keine 2 miete übernommen wird…
und da ihr nicht verheiratet seid muss sie das machen…
weil es werde gebietsschutz noch berusschutz gibt…
dem amt ist eure beziehung egal solange ihr nicht verheiratet seid …

Hallo,

kann mir nicht vorstellen dass es einen ZWANGSUMZUG geben wird. Höchstens das Stellen angeboten werden und dann gesagt wird dass es besser ist dafür umzuziehen. Ansonsten wird es wohl Sanktionen geben.

Eure Berechnung ist wohl etwas komplizierter. Wenden euch mal an

Tacheles.de

Gruß

hallo thomas,
bedarfsgemeinschaft und eheähnliche gemeinschaft sind im ergebnis das gleiche. in beiden fällen wird das gesamteinkommen zu grunde gelegt
eine allgemeine auskunft über die höhe des alg II ist nicht möglich, da die wohnkosten in jeder arge und in jeder stadt unterschiedlich sind. die argen bzw die jobcenter haben meistens tabellen, die nach größe der wohnung, baujahr der wohnung, höhe der kaltmiete und der nebenkosten gestaffelt sind. es gibt da messwerte.
einfach bei der arge fragen. warmwasser - und stromkosten werden übrigens nicht übernommen.
zur zumutbarkeit einer auswärtigen arbeitsaufnahme gibt es harte kriterien, wann eine auswärtige arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. bei eurem sachverhalt wird die arge euch eine mögliche auswärtige arbeitsaufnahme zumuten. die gerichte verfolge da im wesentlichen auch die linie der argen.
aber bitte: zur genauen höhe des alg II termin geben lassen in der leistungsabteilung, alle unterlagen mitnehmen, dann habt ihr eine verbindliche auskunft.
mfg
faltstuff

Hallo, zu Punkt eins, Eine genaue Rechnung gibt es im Moment nicht, weil vieles gestrichen wurde. Ich kenne nur die alte Rechnungsweise. Aber die kann man ja nicht mehr verwenden.
zu Punkt zwei: Sie soll sich ja nicht zwingen lassen. Wenn es wirklich soweit einmal kommen sollte, dann muß das Amt den Umzug bezahlen. Und das werden sie sich überlegen. Deine Gründe die du schon angegeben hast, sind schon solche das sie bleiben kann, wo sie jetzt wohnt und lebt. Ist meine Meinung.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Sorry kenne mich nicht aus
Mfg
D.

Leider weis ich das auch nicht viel gück.