Hallo leibe wwwler,
mal eine kurze Frage…
wenn jemand eine ausbildung macht, seit gut 6 Jahren allein wohnt mit einem kleinen kind alleine und das Ausbildungsgeld + kindergeld + Wohngeld nicht ausreichen um zuleen und unterhalb dessen liegen was man bekommen würde wenn man NUR ALG 2 (Existensminimum)beziehen würde, hätte man dann nicht einen Anspruch auf ALG2 Leistungen???
glg und danke schon mal für antworten…
Hallo
Hallo leibe wwwler,
mal eine kurze Frage…
wenn jemand eine ausbildung macht, seit gut 6 Jahren allein
wohnt mit einem kleinen kind alleine und das Ausbildungsgeld +
kindergeld + Wohngeld nicht ausreichen um zuleen und unterhalb
dessen liegen was man bekommen würde wenn man NUR ALG 2
(Existensminimum)beziehen würde, hätte man dann nicht einen
Anspruch auf ALG2 Leistungen???
wer WG bezieht bekommt kein HIV Geld mehr.Also WG chanceln,da gabs wohl mal einen falschen Rat von irgendwoher…
glg und danke schon mal für antworten…
Der Kater
Hallo leibe wwwler,
wer WG bezieht bekommt kein HIV Geld mehr.Also WG chanceln,da
gabs wohl mal einen falschen Rat von irgendwoher…
hmm, aber das kann man nicht einfach canceln?!
was wen jemandem von amtswegen aus gesagt wurde er müsser erst WG beantragen, und wenn dieses nicht ausreiche müsser er halt ALG2 beantragen, dann würde das WG wiederum wegfallen
lG
Hallo leibe wwwler,
wer WG bezieht bekommt kein HIV Geld mehr.Also WG chanceln,da
gabs wohl mal einen falschen Rat von irgendwoher…
hmm, aber das kann man nicht einfach canceln?!
was wen jemandem von amtswegen aus gesagt wurde er müsser erst
WG beantragen, und wenn dieses nicht ausreiche müsser er halt
ALG2 beantragen, dann würde das WG wiederum wegfallen
na gut , dann muss man ebend HIV beantragen und damit das WG canceln
lG
Der Kater
Wer sich in eine betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung befindet und in einer eigenen Wohnung lebt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das ist schonmal vorrangig vor Alg2.
Abgesehen davon, gibt es als Ergänzungsleistung zum Kindergeld noch den Kinderzuschlag - aber NICHT für Alg2-Bezieher - (max. 140,-/ Monat pro Kind), nähere Infos gibt es bei der Familienkasse und auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Außerdem empfehlenswert: www.lehreundgeld.de
Wer sich in eine betrieblichen oder überbetrieblichen
Ausbildung befindet und in einer eigenen Wohnung lebt, kann
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit
beantragen.
abgelehnt…wie sieht es dann aus??
Abgesehen davon, gibt es als Ergänzungsleistung zum Kindergeld
noch den Kinderzuschlag - aber NICHT für Alg2-Bezieher - (max.
140,-/ Monat pro Kind),
Abgelehnt weil die mindesterwerbgrenze nicht erreicht wird!
Lieben Gruß
off topic - HIV
Hallo Kater,
na gut , dann muss man ebend HIV beantragen
Huh? HIV muß man jetzt schon beantragen? Ich dachte, sowas kriegt man ganz von allein, wenn man nicht aufpaßt…?
Ach so, Du meinst Hartz IV…
;o)
Gruß
„Raven“
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
abgelehnt…wie sieht es dann aus??
Aus welchem Grund abgelehnt?
Wenn wg. Einkommen der Eltern, ist vermutlich von Seiten der Behörden davon auszugehen, dass die Eltern d. Azubi finanziell unterstützen (können), sind ja unterhaltspflichtig.
Bin allerdings überfragt, wie man das mit dem Wohngeld „canceln“ machen soll. Vielleicht am besten mal zum Amt gehen und vor Ort den Fall schildern…
Aus welchem Grund abgelehnt?
also nehmen wir an die eltern müssen keinen unterhalt beisteuern, hat ein RA so ausgerechnet! BAB wird abgelehnt bzw. aufgehoben, weil man die Stadt des Ausbildungsbetriebes zieht, und so keine Fahrtkosten entstehen.
Das heißt ja im Gesetz ALG 2. So weiß jeder, was gemeint ist. Nimm bitte diesen Begriff in der Zukunft bei neuen Beiträgen im Forum.
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Wer sich in eine betrieblichen oder überbetrieblichen
Ausbildung befindet und in einer eigenen Wohnung lebt, kann
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit
beantragen.
abgelehnt…wie sieht es dann aus??
Abgesehen davon, gibt es als Ergänzungsleistung zum Kindergeld
noch den Kinderzuschlag - aber NICHT für Alg2-Bezieher - (max.
140,-/ Monat pro Kind),
Abgelehnt weil die mindesterwerbgrenze nicht erreicht wird!
Kinderzuschlag wurde also abgelehnt, weil zuwenig Geld da ist, und BAB wurde abgelehnt, weil genug Geld da ist? Oder wie soll man das verstehen im übernächsten Beitrag: abgelehnt, weil kein Fahrgeld mehr entsteht?
Wohngeld darf man auf keine Fall selber canceln, aber das wurde ja schon gesagt, glaube ich.