ALG2-kein neuer Bescheid nach Anhörungsschreiben

Wie lange hat das AA Zeit auf mein Anhörungsschreiben (ich mußte unterschreiben)zu antworten b.z.w.einen neuen Bescheid zu schicken? Ich sollte 2300 Euro zurück zahlen.
im Dezember habe ich schon wieder weniger Geld bekommen aber keine Änderung oder Bescheid,garnichts!Anhörungsschreiben war vom 21.10.2010,unterschrieben am 27.10 bis heut "nichts"außer noch weniger Geld im Dezember. Wer kann mir schnellantworten ?
Danke an alle

Bei so was würde ich die Leute einfach mal anrufen statt auf irgendjemand aus dem Internet zu warten. Für was sind den die Leute auf dem Amt sonst da?

Bei so was würde ich die Leute einfach mal anrufen statt auf
irgendjemand aus dem Internet zu warten. Für was sind den die
Leute auf dem Amt sonst da?

Vielen Dank!

Hallo. Also dazu weiß ich leider auch nichts. Ich kann dir aber den Rat geben, dich beim ALG2 Forum anzumelden und dort nach Hilfe fragen. LG

Hallo tatort02,
Es stellt sich die Rückfrage, ob in Ihrem Sachverhalt eine berechtigte Rückforderung vorliegt oder nicht, und wie Sie in Ihrer Anhörung argumentiert haben.
Ist die Rückforderung auf jeden Fall gerechtfertigt, würde ich nichts gegen die Kürzungen tun, wenn damit die Rückforderung verrechnet wird.
Sind die Einbehaltungen zu hoch, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können verhandeln Sie persönlich auf sachlicher Ebene mit dem Sachbearbeiter.
Sollten Sie sich dagegen gewehrt haben, empfehle ich auf jeden Fall bei bestehender Rechtsschutzver- sicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft (Als Mitglied besteht auch für solche Fälle eine Art RS über die Gewerkschaft) sich in eine Rechtsberatung anzuvertrauen.
Ich kenne keine gesetzliche Vorschrift, über einen bestimmten Zeitrahmen, in dem das Amt antworten muss.
Je nachdem, wie die jeweilige ARGEN organisiert sind, nimmt es mehr oder weniger Zeit in Anspruch.

Gruß Herby 777

Sorry, kenne mich da nicht so gut aus
Mfg
D.

Hallo,
leider sind in Ihren Ausführungen zu wenig Informationen.
Ich gehe davon aus das man vor hat /hatte Sie zu Sanktionieren und hat Ihnen diesbezüglich ein Anhörungsschreiben zugesendet?

Ich musste Unterschreiben??
Sprich, sie sind Persönlich zur Arge, und mussten dort dann ein Gesprächs-/ Verhandlungsprotokoll unterzeichen worauf man Sie dann Sanktionierte und sie vermissen nun den Sanktionsbescheid den man Ihnen nicht zugesendet hat?

Man hat sie nun schon seid einigen Monaten sanktioniert?

Also fehlt Ihnen letztendlich nur der Sanktionsbescheid damit Sie Rechtsmittel gegen die Sanktion einlegen können?

Ich würde in dem Fall beim Amt anrufen, mitteilen das ich bis heute keinen Sanktionsbescheid erhalten habe, einen Termin abmachen und ihn mir dann dort abholen.

Wenn die Sanktion im Bescheid nicht Zeitlich begrenzt ist können Sie einen Eilantrag bei Gericht stellen.
Dies kann ein Anwalt für Sie erledigen auf den Sie einen Anspruch haben.

Dazu können Sie sich beim Amtsgericht einen Baratungshilfeschein holen, mit dem können Sie dann einen Anwalt aufsuchen.

Wichtig, nicht andersrum.

Ist Ihnen damit geholfen?
Wenn nicht bitte ich Sie Ihr Anliegen ein wenig mehr zu Präzisieren.

Mit freundlichem Gruß

Bei so was würde ich die Leute einfach mal anrufen statt auf
irgendjemand aus dem Internet zu warten. Für was sind den die
Leute auf dem Amt sonst da?

Vielen Dank!

Auf jeden Antrag oder schreiben gibt es die E-Mail Adresse für den Elektrischen Schriftverkehr oder die Adresse für den elend langsamen Postverkehr oder wen es schnell und einfach gehen soll eine Telefonnummer wo man alles sofort erklärt bekommt.

So muss man nicht auf Leute warten die ab und zu mal hier sind und das ganze hier als spaßiges Hobby ansehen.

Eine Stichfeste Auskunft können dir nur die Leute von deinem persönlichen Amt sagen.

MfG

Hallo,

meine Einschätzung: Wenn Sie jetzt noch nichts gehört haben, werden Sie auch nichts mehr höhren vor dem neuen Jahr - Feiertage, Urlaubszeit und Grippewelle…
Was Sie trotzdem tun können: Hingehen und nach der juristischen Abteilung fragen - Einen Termin vor dem Sozialgericht werden Sie aber vorraussichtlich dieses Jahr auch nicht mehr bekommen(?).

hy

im grunde antworten die nicht wirklich!! du bist ja immer in der so genannten beweispflicht deshalb solltest du da mal hin und dich mal informieren!! lg

Hallo,
als Erstes würde ich in der Agentur f. Arbeit bzw. Arge vorsprechen. Die sind verpflichtet vor Änderung einen Bescheid auszustellen. Du hast dann innerhalb einer Frist von einen Monat die Möglichkeit, Widerspruch einzureichen. Vermutlich ist der auf dem Postweg verschwunden. Zumindest kennt man das von „Hören und Sagen“. Lass dich nicht abwimmeln. Die sind in der Pflicht nachzuweisen, dass der Bescheid eingegangen ist. Sollten die das nicht machen und die Frist für den Widerspruch ist um, dann eine Überprüfung beantragen.
Erst einmal viel Erfolg. Solltest du weitere Fragen haben, melde dich.

Gruß Manuela

Erstmal vielen Dank Manuela!
Schön dass es noch Leute gibt die trotzdem Antworten,obwohl ein Anruf schneller geht,wenn man dann durch kommt und einem korrekt geantwortet wird beim AA!
Ich war heute dort und habe nächste Woche einen Termin bei m.SB.Jedoch war ich heute bei einer anderen SB wegen einer anderen Sache und nebenher habe ich Sie gefragt:
Wie lange es dauert bis man Antwort b.z.w.einen neuen Bescheid bekommt auf dieses Anhörungsschreiben welches ich nur unterschreiben sollte(Ich habe dazu in der Anhörung,damals geschrieben dass ich alle Unterlagen eingereicht habe)Die Frau sagte: das kann dauern ,ich sollte mich nicht wundern…Naja aber ich gehe am Mittwoch hin und dann mal schauen!
Ich habe auch einen 400Job ab 1.12 angemeldet,
dadurch müßte ich doch erstrecht einen neuen Bescheid bekommen ,oder? Ich bekomme ALG1 und aufstockend ALG2 will ich noch sagen!
Erstmal Danke
Hätte noch viele Fragen ,aber ich weiss nicht ob ich Dich so sehr in Anspruch nehmen darf

Wann zählen wir als Haushaltsgemeinschaft?
an ChristoAM , Heribert Hahne , katrinbeh. , Tagufrei , 04.12.2010 17:22 nicht öffentlich
Stichworte: Haushaltsgemeinschaft BG

Ich zur Zeit noch Arbeitslos,aber Arbeit in Aussicht.
Kinder 22Jahre ist im 2.Lehrjahr 480-,
18Jahre im 1.Lehrjahr 319-,
ALG1 542-,
aufstockend ALG2 229-,
Kindergeld 368-,

Miete vom Amt 523,13 anteilig- statt Warmmiete 640-,!

Ist die Rechnung richtig? zur Zeit bekomme ich als Vorstand die 542+229+368 auf mein Konto!
Sind wir nun BG oder Haushaltsgemeinschaft??

Hallo,

Also einfach ohne Bescheid oder irgendwas Gelder einziehen geht nicht, wenn du Hilfebedürftig bist.
Hast du allerdings ein Schreiben mit unterschrieben das sie dir anteilmäßig deine Schulden vom laufenden Geld abziehen dürfen hat das seine richtigkeit aber auch nur mit Bescheid.

Am besten gehen zu einem Rechtsanwalt mit der Angelegenheit, gibt sonst zuviel ärger und es kann dauern bis sie sich rücken vom Amt.
Wenn du ALGII beziehst kostet dich der Anwalt max. 10€

Hattest du dich denn geweigert das Geld zurückzuzahlen?
Hatte es seine richtigkeit das du das zurückzahlen musst??
LG
Jenny 0507

Danke erstmal!
Ich habe nur im Anhörungsschreiben darauf aufmerksam gemacht dass ich alle Unterlagen pünktlich eingereicht
und nicht weiß wie man auf 2300Euro Rückforderung kommt und unterschrieben,abgeschickt!mit Vollmacht der Kinder,da es auch die Betrifft weil alles auf Miete u.Heizkosten umgelegt worden ist.
Bis heute immer noch nichts neues gekommen!Habe aber einen Termin ,Danke nochmal
Anwalt nehmen ist schon vorprogrammiert!