Hallo liebe Leute , unzwar folgendes : Ich bekomme normalerweise monatlich einen Barscheck von der Arge. Nun ist dieser aber diesen Monat komischer Weise nicht angekommen . Rausgegangen ist der am 25 then . Nun habe ich mit dem Amt gesprochen , die können das nur so aufnhemen . Bearbeitungszeit würde ca 3 Monate dauern , dann könnte mir das Geld ausgezahlt werden . Die Option nach Ausage des Amts wäre ein Anteil meines Geldes als Barauszahlung . Ist das alles so Rechtens ? Das Problem ist einfach das ich laufende Zahlungen habe die nicht nun nicht decken kann . Was ist eure Meinung … Hoffe auf Rat und Hilfe … vielen Dank LG
Hi,
ja das ist so in Ordnung. Der Scheck wurde gesperrt und könnte ja schon eingelöst worden sein. Dann müsste erst das Geld zurückkommen und das kann dauern. Nimm die Barauszahlung und stelle das Verfahren auf Überweisung um. Dann sparst Du Dir den Aufwand mit dem Scheck.
Ciao Ricco
Hallo,
zu dem Thema habe ich keine verwertbaren Kenntnisse
rambam
Tut mir leid, bin Betriebswirtin und keine Rechtsexpertin für Sozialrecht.
Also das mit dem Amt ist so eine Sache,
denn eigentlich ist solch Fall bundesweit geregelt. D. h. wenn der Scheck weg ist kann auf dem auszahlenden Konto keine Abbuchung zu sehen sein, das müsste der Sachbearbeiter zuerst prüfen. Wenn dieser Vorfall schon mal eingetreten ist dann wird der Sachbearbeiter vorsichtig sein und den Zeitraum maximal ausdehnen. Wenn das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Amt nicht das beste ist dann wird dieser Fall wohl eintreten.
Es gibt noch die Auszahlung unter Vorbehalt, hier kann das Amt auszahlen und behält sich vor im Falle des wieder auftauchens des Schecks die 2. Zahlung sofort oder in Raten zurück zu fordern.
Ich würde das Amt nochmal kontaktieren und die Zahlung unter Vorbehalt ansprechen.
Hallo Reiner B guten Abend ,
das mit der Zahlung unter Vorbehalt ansprechen das hört sich sehr gut an … wie stell ich das das an … können Sie mir genau was dazu schreiben … will das nicht verpatzen … geht ja bestimmt auch schriftlich oder so … DANKE DANKE DANKE … LG
Ich würde dort persönlich vorsprechen und diesen Vorschlag unterbreiten. Schriftlich halte ich nicht für so optimal.
Dann weiß der Sachbearbeiter dass Sie sich mit der Materie schon befasst haben.
Wie gesagt es ist eine Kann-Bestimmung. Wenn der Sachbearbeiter nicht will oder irgend etwas anderes vorliegt, muss man bestimmt erst eine Treppe höher zum Leiter gehen.
genau so werde ich das dann auch Morgen machen … ich werde Berichten … … danke LG
Hallo
am Besten suchst du umgehend eine Sozialberatungsstelle oder einen Rechtsberater auf
solche Sachen sollte immer schriftlich per Einschreiben oder mit einem Anwalt regeln, das kostet dich nichts oder wenig
da du Anspruch auf Rechtsberatung hast
lg irina
Sofort Widerspruch einlegen. Die können den Scheck sperren und erneut auszahlen! Das geht binnen 2 Tagen. Die arge ist verpflichtet zügig zu handeln, 3 Monate sind ja fast schon Willkür… mit dem Widerspruch würde ich direkt zum Abteilungsleiter gehen.
Hallo
natürlich kommt Misstrauen auf, bei solchen Themen. Im Internet stehen einige Sachen in dieser Angelegenheit. Zum ALG2 kann ich nichts sagen. Dennoch sollten beide Parteien sicherstellen, das man die Versendung und den Erhalt auch nachweisen kann. Ist dem nicht so, hat man ein Problem. Die Frage muss also heissen: was muss man tun damit zukünftig so ein Problem nicht wieder vorkommt.