Mein Sohn ist 23 Jahre alt, hat keinen Schulabschluß und keine Ausbildung. Er wohnt mit mir in einer Wohnung. Bisher hat er Hilfarbeiterjobs ausgeführt oder ALG 1 bezogen. Davon hat er mir auch immer „Miete“ gezahlt.
Seit einem Monat ist sein ALG1 anspruch erloschen, daraufhin hat er 14 Tage später einen neuen Job gehabt.
Dieser Job wurde nun fristlos gekündigt und das Jobcenter sagt:" ER ist keine eigene BG, da er unter 25 ist, sondern ich soll nächste Woche einen ALG2 Antrag ausfüllen. Mein Verdienst von 1200 Euro geht zu 70% für die Wohnung weg. Ich weiß nicht wie ich meinen Sohn von diesem Geld noch unterstützen soll, nach dem ALG2-Rechner im Netz würde ich als BG 40 Euro ALG2 bekommen. Meine Recherchen im Netz und bei WWW haben mich aber in meiner Meinung bestärkt das ich zwar eine Hausgemeinschaft aber keine Bedarfgemeinschaft mit meinem Sohn habe.
Nun meine Frage: Ist es so, dass ein unter 25 Jähriger der seinen Lebensunterhalt schonmal selbst bestritten hat eine eigene BG ist. Auch wenn er noch bei der Mutter lebt ? Wie mache ich das der ARGE klar?
hallo!
- gibt s keine Arge mehr. das heisst jetzt nur noch jobcenter!
- gibt es da kleider nichts „klar zu machen“, denn die Sachlage IST KLAR!
Da dein Sohn unter 25 jahre alt ist mit dir in einer Wohnung lebt und keine Ausbildung hat bist du per Gesetz noch für ihn zivilrechtlich unterhaltspflichtig!
§ 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II verweist für die unterhaltsrechtlichen Auskunftspflichten auf § 1605 Abs. 1 BGB, der wie folgt lautet: „Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit sie zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen.“
Ihr seid nunmal gan klar eine BG !
364 Euro Regelleistung ist dein Bedarf, 291.- seiner. dann kommt euro Miete incl. Nebenkosten und die Heizkosten dazu. Das ist euer Gesamtbedarf. Von deinem Einkommen ziehe 100 Euro ab und vom Rest nochmal 20%. es verbleiben somit 880 euro anzurechnendes Einkommen.
das anzurechnende Einkomemn ziehst du vom Gesamtbedarf ab.
Wenn ihr also MIT Nebenkosten und Heízkosten nur 295 Euro Miete habt ist deine Rechnung richtig! …
wäre aber ungewöhnlich niedrig.
Fakt ist ihr seid eine Familie und das bleibt ihr solange ihr zusamen wohnt und und der Sohn seinen 25. Geburtstag noch nicht hatte. Das Gesetz in Deutschland sieht nunmal vor, das Eltern ihre Kinder bis zum 25 Lebensjahr zu versorgen haben.
Es gibt Zeitarbeitsfirmen wie Sand am Meer, und der Arbeitsmarkt ist sehr aufnahmefreudig zur Zeit. Wenn er keine Ausbildung wünscht, soll er sich doch fix bewerben und zwar ÜBERALL!!!
Gruß Gwenhyfar
Liebe fastlady,
ich habe im Gesetz keinen Hinweis darauf gefunden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit seinem unter-25-jährigen Kind (das selbst keine Kinder hat) in einem Haushalt zu leben und keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Laut Gesetz seid Ihr eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft (§7SGBII (3)2.)
Und klar, wenn der Steuerzahler eine Möglichkeit findet, jemand anders in die Verantwortung zu ziehen, dann wird das auch gemacht.
Ein Problem könnte es mit der Miete geben. Laut Deinen Angaben kostet Eure Wohnung 840 EUR. Ich weiß nicht wo ihr wohnt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Miete für zwei Personen als angemessen gilt (in Berlin liegt dieser Betrag bei 444 EUR). Eine Zeit lang würde dieser Betrag übernommen werden, aber eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft wird mit Sicherheit bald ins Haus stehen.
Gruß
R.
Ich würde Ihnen raten, dem Sozialverband VdK beizutreten (www.vdk.de). Wenn Sie auf deren Seite gehen, können Sie erfahren, wo deren nächste Zweigstelle in Ihrer Nähe ist. Der Monatsbeitrag beläuft sich auf ca. € 4,50. Dafür vertreten die Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf das Arbeitsamt und die ARGE. Die versuchen sehr häufig mit einem Schlitten zu fahren. Steht aber auf dem Briefkopf z.B. VdK werden Sie gleich ganz anders behandelt.
Guten Tag,
ich weiß es leider nicht. Hätte auch gedacht, daß Sie beide eine BG zusammen bilden. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten. Die stehen in den gelben Seiten drin und Ihnen steht auch Beratungshilfe, PKH zu, so daß Sie den RA nicht zahlen müssen. Er sollte für sich selbst einen Antrag stellen auf ALG II und dann die Antwort, den Bescheid abwarten und gegen den kann der RA mit Ihnen zusammen bzw für Sie dann Widerspruch einlegen, wenn die zu wenig bewilligen sollten. Wenn der 25 ist, kann und sollte er seinen Antrag alleine selbst für sich stellen und sagen, daß sie beide nur wie eine Wohngemeinschaft zusammen leben. Fragen Sie am besten den RA. Ich weiß es nicht, wieviel ihm genau zusteht, aber an sich müsste ihm der Regelbedraf von 364,- zustehen plus die halben Mietkosten. Bitte RA fragen. In Köln ist gut RA Kasper [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt] 11. oder sonst auch Verbraucherberatung fragen. Mehr kann ich nicht sagen.
Halo,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass meiner Meinung nach die ARGE Recht hat. Solange wie Ihr Sohn unter 25 Jahre alt ist in Ihrem Haushalt lebt bilden SIe auch zusammen eine BG. Anders wäre es, wenn Ihr Sohn bereits eine eigene Wohnung bewohnen würde. Im Falle einer Antragstellung könnte das Amt ihn dann meiner Meinung nach nicht dazu verpflichten wieder in Ihren Haushalt zu ziehen.
So aber denke ich bilden Sie eine BG, so dass Ihr Einkommen auch auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet werden muss.
PS: der Sohn könnte auch ausziehen in eine eigene Wohnung und sich diese ganz von der Arge bezahlen lassen inclusive Kaution und Umzugskosten und inklusive neue Möbel, Erstausstattung. Und wenn die Arge Probleme macht, weil er bei Ihnen wohnt, sollte er sich wirklich besser eine eigene Wohnumg nehmen. Dann ist er eine eigene BG. Ihm steht dann sofort zu 364 im Monat plus Miete. Beim Anwalt beraten lassen und nicht unterkriegen lassen. Alles Gutue.
Hallo,
teile dem Jobcenter in einer schriftlichen Erklärung mit, dass Dein Sohn eigenständig wirtschaftet und dass Du für ihn weder finanziell noch materiell aufkommst. Er lebt seit soundsoviel Jahren von seinem eigenen Geld, kauft selber seine Lebensmittel, kocht und wäscht seine Wäsche selbst und zahlt für sein Zimmer, Küchen-, Badbenutzung und Nebenkosten eine anteilige Miete in Höhe von… €. Somit bildet Ihr beiden weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Schau aber noch mal hier, da sind Experten, die echt Ahnung haben, weil Sie selber im Jobcenter arbeiten:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/
Stell da einfach mal Deine Frage.
GRuß,
Rainer