ALG2 - nebengewerbe - krank

Hallo - ich beziehe zur zeit ALG2 und habe aber noch ein nebengewerbe .
Zur Zeit bin ich aber krank geschrieben was auch noch etwas länger dauert.
über mein nebengewerbe weiterhin aus danit ich meine kunden nicht verliere.
muss ich in der zeit mein einkommen dem amt mitteilen?
Struppel1

Hallo

muss ich in der zeit mein einkommen dem amt mitteilen?

Vielleicht verstehe ich die Frage ja auch nicht (richtig), aber… warum sollte man denn der Pflicht, zufließendes Einkommen zu melden, nicht nachkommen müssen ? Wegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ? So im Sinne von „fit genug, eine Tätigkeit auszuüben, mit der Einkommen erzielt wird…aber zu krank, um dem Jobcenter dieses Einkommen zu melden“ … ?

Oder wie ist die Frage gemeint…

LG

Hallo

So im Sinne von „fit genug, eine Tätigkeit auszuüben, mit der Einkommen erzielt wird…aber zu krank, um dem Jobcenter dieses Einkommen zu melden“ … ?

Ich denke eher: Zu krank, um Bewerbungen zu schreiben, Einstellungsgespräche zu führen, oder Termine beim Jobcenter wahrzunehmen.

Dass Selbständige auch dann arbeiten, wenn sie krank sind, das ist ziemlich normal, nur ist fraglich, ob das Jobcenter das einsehen kann. Und wenn Einnahmen gemeldet werden, wird das Jobcenter wohl messerscharf daraus schließen, dass der Hilfeempfänger nicht brav im Bett liegt und Pillen schluckt.

Viele Grüße