Gesetzt den Fall, jemand habe keine abgeschlossene Ausbildung und beim ALG2-Antrag festgestellt, dass das Haus der Eltern immer noch als Nebenwohnsitz eingetragen ist. Ist das ein Problem, oder sollte man vor der Antragsabgabe diesen Nebenwohnsitz ablegen?
1.) Es handelt sich um einen Nebenwohnsitz -> dann wüsste ich nicht, warum er abzumelden ist
2.) Es handelt sich um keinen Nebenwohnsitz -> dann ist er abzumelden.
Streng genommen hat das mit einem Antrag auf ALG 2 nix zu tun, außer daß dort Angaben korrekt vorzunehmen sind. Unterschiede im Hinblick auf das Ergebnis des ALG 2 - Antrags sind für mich bisher aber nicht erkennbar.