ALG2 Neuerungen-Aufwandsentsch. und zweckgebundene

Hallo
wie sieht es denn nach den Neuerungen vom Jan.11 mit

Anrechnung auf Einkommen von Aufwandsentschädigung von kommunalen Trägern

und
zweckgebundene Einnahmen durch Auftraggeber
aus.

Weiß hier bitte jemand bescheid und kann mir antworten.
Danke schon einmal im Voraus.

Hallo
Das ist arg allgemein formuliert… und „zweckgebundene Einnahmen durch Auftraggeber“ soll was genau sein ?

Schau mal hier rein, insbes. Punkt „Privilegiertes Einkommen“ : http://hartz.info/index.php?topic=17.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=33062.msg298001#ms…
sowie §§ 11,11a SGB II.

LG

Hallo Lara
danke für deine Antwort.

Hallo
Das ist arg allgemein formuliert… und „zweckgebundene
Einnahmen durch Auftraggeber“ soll was genau sein ?

Fahrtkosten Pauschale bzw. Kfz-Kosten Pauschale.

Schau mal hier rein, insbes. Punkt „Privilegiertes Einkommen“

http://hartz.info/index.php?topic=17.0

und
http://hartz.info/index.php?topic=33062.msg298001#ms…
sowie §§ 11,11a SGB II.

LG

da habe ich schon rein gelesen und versteh nur Bahnhof. Ich steh vielleicht z.Zeit etwas neben mir.