Hallo
wie sieht es denn nach den Neuerungen vom Jan.11 mit
Anrechnung auf Einkommen von Aufwandsentschädigung von kommunalen Trägern
und
zweckgebundene Einnahmen durch Auftraggeber
aus.
Weiß hier bitte jemand bescheid und kann mir antworten.
Danke schon einmal im Voraus.