Hallo!
Folgende Situation:stuck_out_tongue:erson A bekommt von einem ausländischen Arbeitgeber außerhalb der EU einen Job in Aussicht gestellt,soll vorher aber ein Praktikum bei diesem machen,welches noch nicht bezahlt wird. Da A als ALGII-Empfänger keine Ersparnisse hat,um seine dortigen Lebenshaltungskosten zu tragen (Flug bezahlt AG),wäre er aber auf ALGII in dieser Zeit angewiesen. Das Problem ist,daß Praktika von der Arge nur dann bezahlt werden,wenn sie in D oder auch der EU stattfinden. Auf Nachfrage bei der Arge erfährt A,daß es aber die Möglichkeit gäbe,sein Geld weiterzubeziehen, wenn man eine Ortsabwesenheit (d.h. Urlaub) beantragt,welche bis zu 21 Tagen dauern kann. In dieser Zeit dürfte man auch ins Ausland reisen. Leider konnte man in der Arge aber keine verbindliche Auskunft geben,ob man denn in diesem Rahmen ein Praktikum machen dürfte.Offenbar gibts da wohl keine verbindliche Regelung. Weiß jemand,wie das praktisch gehandhabt wird,wenn jemand quasi seinen „Urlaub“ nutzen will,um sich in einer Firma „einzuarbeiten“ ?
Marco