ALG2 Pfändung - Pfändungsschutzkonto nötig?

Eine Pfändung auf Konto und es wurde beim Geld abheben mündlich von einer Bankmitarbeiterin mitgeteilt, dass ohne Umwandlung auf Kontopfändungsschutzkonto am 1.1.12 kein Zugriff auf ALG2 möglich sein wird, da dies dann alles aktiv gepfändet wird, da kein Pändungsschutz mehr habe für ALG2 gibt.

Muss ich jetzt wirklich auf Pfändungsschutzkonto umsteigen?

Eine Pfändung auf Konto und es wurde beim Geld abheben
mündlich von einer Bankmitarbeiterin mitgeteilt, dass ohne
Umwandlung auf Kontopfändungsschutzkonto am 1.1.12 kein
Zugriff auf ALG2 möglich sein wird

Die Auskunft ist korrekt.

Muss ich jetzt wirklich auf Pfändungsschutzkonto umsteigen?

Nein, mußt Du nicht.
Dann wird aber alles auf Deinem Konto eingehende Geld gepfändet, bis die Gläubiger bedient sind.

Das heißt also, alles was an Sozialleistungen eingeht vom Jobcenter ist dann weg und nichts mehr zum Lebensunterhalt übrig?

Das heißt also, alles was an Sozialleistungen eingeht vom
Jobcenter ist dann weg und nichts mehr zum Lebensunterhalt
übrig?

Korrekt. Stelle Dein Konto deshalb umgehend zum P- Konto um.

Sofern die Bank rumzickt, oder Dir das Konto fristgemäß kündigt (was sie jederzeit kann!!), bleibt noch das einfache und trotzdem nicht billige Onlinekonto mit MasterCard, welches die Schwäbische Bank anbietet. Das bekommt jeder, und kann jeder selber online zum P- Konto umstellen.

Hallo Erdbeerzunge,

wieso ist das eigentlich so?

Ich habe jetzt öfter hier bei w-w-w von dieser Änderung gelesen, verstehe aber den Sinn irgendwie nicht.
Wenn jetzt zum Beispiel jemand in 3 Jahren Probleme hat -aus welchem Grund auch immer- und sich eine Pfändung anbahnen könnte, hat er einfach Pech gehabt, weil er dieses Jahr nicht umgestellt hat?

Danke schon mal für Info und
Gruß
Shannon

Hallo Shannon,

Hallo Erdbeerzunge,
Wenn jetzt zum Beispiel jemand in 3 Jahren Probleme hat -aus
welchem Grund auch immer- und sich eine Pfändung anbahnen
könnte, hat er einfach Pech gehabt, weil er dieses Jahr nicht
umgestellt hat?

es reicht, wenn derjenige sein Konto zum P- Konto umstellt, wenn derjenige die Pfändung kommen sieht. Also z.B. in 3 Jahren.

Jedes beliebige private Girokonto kann jederzeit zum P- Konto umgestellt werden. Darauf besteht in der Theorie ein Rechtsanspruch. In der Praxis versuchen so manche Banken, Konten mit Pfändungen (egal ob P- Konto oder nicht) mit fristgemäßer Kündigung loszuwerden.

Danke schon mal für Info und
Gruß
Shannon

Grüße

Erdbeerzunge

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Danke für die Info -owt-
Ah ok, ich glaub, ich habe das verstanden.

Gruß

Hallo!

Muss ich jetzt wirklich auf Pfändungsschutzkonto umsteigen?

Dabei gibt es nicht viel umzusteigen. Das bisherige Konto wird unter Beibehaltung der Kontonummer zum P-Konto. Dafür ist beim kontoführenden Institut ein Formblatt auszufüllen, in dem der Kontoinhaber versichert, nur dieses eine Konto als P-Konto zu führen. Sodann sind Guthaben bis zum Pfändungsfreibetrag vor Pfändungen geschützt.

Das Ganze ist nicht schlimm und nicht ehrenrührig. Dem Konto sieht z. B. der Arbeitgeber nicht an, dass Lohn auf ein P-Konto überwiesen wird. Für die Bank/Sparkasse ist die Umstellung eines Kontos zum P-Konto derzeit (wegen des bevorstehenden Inkrafttretens einschlägiger gesetztlicher Bestimmungen) ein normaler, alltäglicher Vorgang. Die Sorge, dass die Bank/Sparkasse die Umstellung zum P-Konto zum Anlass für eine Kontokündigung nimmt, ist unbegründet.

Btw: Wer von AlgII lebt und von Pfändungen betroffen ist, hat i. d. R. nur wenig Möglichkeiten, aus seinen Schulden herauszukommen. Natürlich gibt es Leute, die mit Geld nicht umgehen können, jeden Euro in die nächste Spielhalle tragen, durch die Kehle laufen lassen oder für Schnickschnack auf den Kopf hauen. Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, sollte über einen Weg aus den Schulden per Privatinsolvenz nachdenken. Ich lernte in den letzten Jahren mehrere Leute kennen, die diesen Weg nicht gehen, weil sie ihn für anstößig oder peinlich halten, was aber dummes Zeug ist. Das nur am Rande, weil die Kombination von AlgII und Pfändung nach drückenden Schulden riecht, die sich nicht erledigen lassen und das Leben dauerhaft belasten.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Das nur am Rande, weil die Kombination von AlgII und Pfändung nach drückenden Schulden
riecht, die sich nicht erledigen lassen und das Leben
dauerhaft belasten.

Kann man denn mit ALGII überhaupt in die Privatinsolvenz gehen? So weit ich gehört habe, sollen ja auch bis zu einem gewissen Grad die Schulden bedient werden …?

Gruß S

Hallo!

Kann man denn mit ALGII überhaupt in die Privatinsolvenz
gehen?

Ja, natürlich.

So weit ich gehört habe, sollen ja auch bis zu einem
gewissen Grad die Schulden bedient werden …?

„Einen gewissen Grad“ schreibt die Insolvenzordnung nicht vor. Wer keine Arbeit hat, ist gehalten, sich um Arbeit zu bemühen.

In der überwiegenden Zahl aller Insolvenzverfahren kommen während des Verfahrens und während der Wohlverhaltensphase nicht einmal die Verfahrenskosten zusammen. Gläubiger sollten i. d. R. nicht davon träumen, Geld zu sehen. Letzteres gilt übrigens auch für einen beträchtlichen Teil der Unternehmensinsolvenzen. Die Immobilie gehört einer Bank, Inventar, Maschinen und Fahrzeuge einer Leasinggesellschaft. Was bleibt, sind auf einer Versteigerung ein paar große, alte Maschinen, bei denen Bieter das Gewicht taxieren, um nach Demontage-, Transport- und Personalkosten aus der Schrottverwertung ein paar Euro zu machen. Dann gibts noch einige Posten Kleingeräte, wo sich Schnäppchenjäger eine Ergänzung ihres Bastelkellers erhoffen und ein paar Regalmeter mit Kleinteilen, die gesammelt als Rauminhalt verramscht werden. Den Erlös bekommen die Gläubiger? Mitnichten! Davon werden die Verfahrenskosten bezahlt und der Insolvenzverwalter sieht schon zu, dass Erlöse und insbesondere seine Kosten zufälligerweise ziemlich genau übereinstimmen. Das war’s dann.

Bei Privatinsolvenzen sieht es kaum anders aus. Idiotischerweise glaubt der Gesetzgeber, irgendwem Gutes zu tun, indem er insolvente Schuldner für eine immerhin 6-jährige Wohlverhaltensphase auf den Pfändungsfreibetrag setzt und so 6 lange Jahre blockiert. Letztlich hat niemand etwas davon, außer ein paar Leuten, die meinen, Strafe oder Abschreckung müssten sein. Bei Menschen, die z. B. mit einer GmbH an die Wand fuhren, macht man diesen Unfug nicht, aber wenn Leute persönlich hafteten, ob nun für Privatzeugs oder für ein Unternehmen, meint man, jahrelang drangsalieren zu müssen. Diesbezüglich agieren andere Länder in der EU klüger, statt zu versuchen, jahrelang und völlig aussichtslos ein totes Pferd zu reiten.

Gruß
Wolfgang

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Die Sorge, dass die Bank/Sparkasse die Umstellung zum P-Konto zum Anlass für eine Kontokündigung nimmt, ist unbegründet.

Ich habe selten so gelacht… Schon mit der ersten Pfändung ist ein Konto oft futsch…

Btw: Wer von AlgII lebt und von Pfändungen betroffen ist, hat i. d. R. nur wenig Möglichkeiten, aus seinen Schulden herauszukommen. Das nur am Rande, weil die Kombination von AlgII und Pfändung nach drückenden Schulden riecht, die sich nicht erledigen lassen und das Leben dauerhaft belasten.

Ich kann jedem Betroffenen auch nur raten, die Privatinsolvenz in Anspruch zu nehmen. Daß wegen des Zahlungsverhaltens des Insolventen andere Leute in Not gekommen sind, braucht die Insolventen (leider) rein gesetzlich gesehen nicht zu interessieren. Und leider macht es für Insolvente keinen Sinn, in der Wohlverhaltensphase zu arbeiten. Durch Rumsitzen zu hause haben sie dasselbe Geld (Hartz).

Ich wäre dann aber dafür, bei Insolventen lebenslang einen Eintrag in den Auskunfteien stehen zu lassen, damit jeder weiß, mit wem er es zu tun hat. Dieser Eintrag könnte ggf. später, wenn der wieder zu Geld gekommene ehemals Insolvente alle Schulden bezahlt hat, gelöscht werden.

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Danke für die ausführliche Erklärung!

Gruß S

Guten Abend!

Die Sorge, dass die Bank/Sparkasse die Umstellung zum P-Konto zum Anlass für eine Kontokündigung nimmt, ist unbegründet.

Ich habe selten so gelacht… Schon mit der ersten Pfändung
ist ein Konto oft futsch…

Sicher, das kann passieren, war aber nicht Gegenstand meiner Aussage. Es ging um die Umstellung eines bestehenden Kontos, was in aller Regel kein Grund, nicht einmal ein Anlass zur Kündigung sein wird.

Ich kann jedem Betroffenen auch nur raten, die Privatinsolvenz
in Anspruch zu nehmen. Daß wegen des Zahlungsverhaltens des
Insolventen andere Leute in Not gekommen sind, braucht die
Insolventen (leider) rein gesetzlich gesehen nicht zu
interessieren. Und leider macht es für Insolvente keinen Sinn,
in der Wohlverhaltensphase zu arbeiten. Durch Rumsitzen zu
hause haben sie dasselbe Geld (Hartz).

Natürlich entsteht durch Zahlungsausfall bei den Gläubigern ein Schaden. Dabei hilft es nicht und geht am Sachverhalt vorbei, wenn man auf die Tränendrüse drückt und von in Not geratenen Gläubigern spricht. Wer durch einen einzelnen Zahlungsausfall in Not gerät, schleppt ganz sicher Fehler in seinem Geschäftskonzept mit sich herum. Wer von vielen Zahlungsausfällen betroffen ist und dadurch in Not gerät, macht ebenfalls etwas falsch. Die Fehler liegen in aller Regel schön gleichmäßig verteilt bei allen Beteiligten.

Dass AlgII so viel wie Arbeit bringt, ist übrigens i. d. R. unzutreffend. Wenn Du jetzt Beispiele mit einer vielköpfigen Familie bringst, mag das stimmen. Wenn Du Einzelpersonen nimmst, stimmt die Aussage nicht. Nicht zu arbeiten, hat darüber hinaus gravierende Nachteile z. B. in der Altersversorgung. Richtig ist aber, dass es keine Motivation gibt, während der Wohlverhaltensphase über die Verfahrenskosten hinausgehende Beträge abzuführen. Deshalb ist die Wohlverhaltensphase an sich, allemal aber ihre lange Dauer, unsinnig und volkswirtschaftlich schädlich.

Ich wäre dann aber dafür, bei Insolventen lebenslang einen
Eintrag in den Auskunfteien stehen zu lassen…

Solche Sichtweisen sind weit verbreitet, aber nach meinem Verständnis kontraproduktiv. Du willst tatsächlich Menschen lebenslänglich stigmatisieren, als hätten sie das schlimmste Verbrechen begangen. Dabei hatten sie bloß nicht genug Geld, aber keine Straftat begangen. Natürlich gilt fast ausnahmslos, dass ein isolventer Schuldner Fehler beging, aber ebenso gilt fast ausnahmslos, dass daran viele andere Leute beteiligt waren, nicht zuletzt auch die zu Schaden gekommenen Gläubiger.

Jeder kennt Menschen, die nicht mit Geld umgehen können, die jeden beliebigen Betrag verspielen, vertrinken oder sonstwie unsinnig unters Volk bringen. Du machst aber einen groben Fehler, wenn Du solches Verhalten verallgemeinerst und als Insolvenzursache schlechthin darstellst. Es gibt viele Umstände, die zusammen mit Fehlern (wer bitteschön macht keine Fehler?) in die Zahlungsunfähigkeit führen. Man kann dann den Rest des Lebens mit Jammern zubringen und nach härtester Bestrafung rufen, als wären die Betroffenen allesamt mit Vorsatz in die Insolvenz gelaufen. Statt dessen muss eine Lösung gewählt werden, die den wirtschaftlich untragbaren Zustand beendet und eine wirtschaftlich gesunde Existenz zum Ziel hat. Jede andere Forderung kommt vielleicht dem Bauchgefühl näher, richtet aber nur neuen Schaden an.

Der GmbH-Geschäftsführer, der mit seinem Hausmeisterservice (wahlweise auch mit seinem 1000-Mann-Unternehmen) Fehler machte und mit dem Unternehmen in der Insolvenz landet, hat gelernt, fängt nach Manöverkritik neu an und wiederholt die alten Fehler hoffentlich nicht mehr. Die alte juristische Person ist tot, der Fall erledigt und eine neue juristische Person mit dem gleichen GF beginnt von vorne. Das sind mitnichten allesamt Hasardeure. Wenn aber ein Mensch das gleiche Gewerbe persönlich haftend ausübt, willst Du ihn lebenslänglich hinhängen und mit Forderungen überziehen. Warum? Dem liegt doch offensichtlich der Wunsch zugrunde, Insolvenzen gar nicht zuzulassen und Menschen in untragbar gewordenen wirtschaftlichen Verhältnissen dauerhaft zu verfolgen.

Vor der Veränderung des damaligen Konkursrechts zur heutigen Insolvenzordnung hatten wir solche Verhältnisse. Außer einem Heer von Anwälten gab es keine Nutznießer, aber unendlich viel Leid. Die Insolvenzordnung mit der Möglichkeit der Privatinsolvenzen hat dem ein Ende gesetzt. Damit ist aber leider kein Wandel der Mentalität einher gegangen. Dabei sind Millionen Menschen bis über die Halskrause verschuldet, sorgsam versteckt hinter schönem Schein, aber jeden Moment kann das Kartenhaus zusammenbrechen. Trennung, Krankheit, Arbeitsplatzverlust, bei Selbständigen eine ungünstige Kundenstruktur oder was auch immer und schon bleibt nur noch die Insolvenz. Danach geht oft nicht mehr viel, weil Schuldige gesucht werden, statt Lösungen und Perspektiven.

Gruß
Wolfgang

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Der GmbH-Geschäftsführer, der mit seinem Hausmeisterservice
(wahlweise auch mit seinem 1000-Mann-Unternehmen) Fehler
machte und mit dem Unternehmen in der Insolvenz landet, hat
gelernt, fängt nach Manöverkritik neu an und wiederholt die
alten Fehler hoffentlich nicht mehr. Die alte juristische
Person ist tot, der Fall erledigt und eine neue juristische
Person mit dem gleichen GF beginnt von vorne. Das sind
mitnichten allesamt Hasardeure. Wenn aber ein Mensch das
gleiche Gewerbe persönlich haftend ausübt, willst Du ihn
lebenslänglich hinhängen und mit Forderungen überziehen.

Die Geschäftspartner der GmbH wissen aber, daß im Ernstfall dort nix zu holen ist, und preisen ein höheres Ausfallrisiko in die Preise ein, bzw. passen Zahlungsmethoden an.

Bei der Privatperson und beim Einzelunternehmer weiß der Geschäftspartner, daß diese privat voll haftet. Wenn diese Haftung jetzt noch mehr eingeschränkt wird, sind bestimmte Geschäfte mit Privatpersonen nicht mehr möglich.

Ich bin dafür, daß Insolvenzen von mir aus nach 7 Jahren schuldrechtlich beendet sind, aber die Insolvenz vermerkt bleibt (genau wie die Insolvenz der GmbH).

Hallo!

Bei der Privatperson und beim Einzelunternehmer weiß der
Geschäftspartner, daß diese privat voll haftet. Wenn diese
Haftung jetzt noch mehr eingeschränkt wird, sind bestimmte
Geschäfte mit Privatpersonen nicht mehr möglich.

Es geht doch weder in dieser Diskussion noch sonst irgendwo um die Einschränkung der Haftung. Juristische Personen, Privatpersonen und Einzelunternehmer haften mit allem, was sie haben. Niemand will das ändern.

Ich bin dafür, daß Insolvenzen von mir aus nach 7 Jahren
schuldrechtlich beendet sind, aber die Insolvenz vermerkt
bleibt

Dazu eine alltägliche Geschichte: Ein Mitarbeiter schätzt eine Situation falsch ein, was sich als teurer Fehler herausstellt. Er sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Dieser Fehler wird ihm nicht mehr unterlaufen. Wäre es nun besonders schlau, diesem Mitarbeiter, der immerhin etwas dazugelernt hat, aufgrund des begangenen Fehlers zu kündigen? Sicher nicht, denn es wäre ungeschickt, ausgerechnet die Leute, die durch Erfahrung (auch durch Fehler) klug geworden sind, durch Grünlinge zu ersetzen, die ihre Fehler noch vor sich haben. Genau deshalb halte ich die Stigmatisierung ("…vermerkt bleiben") für eine Eselei, die dem Bauch, aber nicht dem Verstand folgt.

Gruß
Wolfgang