Guten Abend!
Die Sorge, dass die Bank/Sparkasse die Umstellung zum P-Konto zum Anlass für eine Kontokündigung nimmt, ist unbegründet.
Ich habe selten so gelacht… Schon mit der ersten Pfändung
ist ein Konto oft futsch…
Sicher, das kann passieren, war aber nicht Gegenstand meiner Aussage. Es ging um die Umstellung eines bestehenden Kontos, was in aller Regel kein Grund, nicht einmal ein Anlass zur Kündigung sein wird.
Ich kann jedem Betroffenen auch nur raten, die Privatinsolvenz
in Anspruch zu nehmen. Daß wegen des Zahlungsverhaltens des
Insolventen andere Leute in Not gekommen sind, braucht die
Insolventen (leider) rein gesetzlich gesehen nicht zu
interessieren. Und leider macht es für Insolvente keinen Sinn,
in der Wohlverhaltensphase zu arbeiten. Durch Rumsitzen zu
hause haben sie dasselbe Geld (Hartz).
Natürlich entsteht durch Zahlungsausfall bei den Gläubigern ein Schaden. Dabei hilft es nicht und geht am Sachverhalt vorbei, wenn man auf die Tränendrüse drückt und von in Not geratenen Gläubigern spricht. Wer durch einen einzelnen Zahlungsausfall in Not gerät, schleppt ganz sicher Fehler in seinem Geschäftskonzept mit sich herum. Wer von vielen Zahlungsausfällen betroffen ist und dadurch in Not gerät, macht ebenfalls etwas falsch. Die Fehler liegen in aller Regel schön gleichmäßig verteilt bei allen Beteiligten.
Dass AlgII so viel wie Arbeit bringt, ist übrigens i. d. R. unzutreffend. Wenn Du jetzt Beispiele mit einer vielköpfigen Familie bringst, mag das stimmen. Wenn Du Einzelpersonen nimmst, stimmt die Aussage nicht. Nicht zu arbeiten, hat darüber hinaus gravierende Nachteile z. B. in der Altersversorgung. Richtig ist aber, dass es keine Motivation gibt, während der Wohlverhaltensphase über die Verfahrenskosten hinausgehende Beträge abzuführen. Deshalb ist die Wohlverhaltensphase an sich, allemal aber ihre lange Dauer, unsinnig und volkswirtschaftlich schädlich.
Ich wäre dann aber dafür, bei Insolventen lebenslang einen
Eintrag in den Auskunfteien stehen zu lassen…
Solche Sichtweisen sind weit verbreitet, aber nach meinem Verständnis kontraproduktiv. Du willst tatsächlich Menschen lebenslänglich stigmatisieren, als hätten sie das schlimmste Verbrechen begangen. Dabei hatten sie bloß nicht genug Geld, aber keine Straftat begangen. Natürlich gilt fast ausnahmslos, dass ein isolventer Schuldner Fehler beging, aber ebenso gilt fast ausnahmslos, dass daran viele andere Leute beteiligt waren, nicht zuletzt auch die zu Schaden gekommenen Gläubiger.
Jeder kennt Menschen, die nicht mit Geld umgehen können, die jeden beliebigen Betrag verspielen, vertrinken oder sonstwie unsinnig unters Volk bringen. Du machst aber einen groben Fehler, wenn Du solches Verhalten verallgemeinerst und als Insolvenzursache schlechthin darstellst. Es gibt viele Umstände, die zusammen mit Fehlern (wer bitteschön macht keine Fehler?) in die Zahlungsunfähigkeit führen. Man kann dann den Rest des Lebens mit Jammern zubringen und nach härtester Bestrafung rufen, als wären die Betroffenen allesamt mit Vorsatz in die Insolvenz gelaufen. Statt dessen muss eine Lösung gewählt werden, die den wirtschaftlich untragbaren Zustand beendet und eine wirtschaftlich gesunde Existenz zum Ziel hat. Jede andere Forderung kommt vielleicht dem Bauchgefühl näher, richtet aber nur neuen Schaden an.
Der GmbH-Geschäftsführer, der mit seinem Hausmeisterservice (wahlweise auch mit seinem 1000-Mann-Unternehmen) Fehler machte und mit dem Unternehmen in der Insolvenz landet, hat gelernt, fängt nach Manöverkritik neu an und wiederholt die alten Fehler hoffentlich nicht mehr. Die alte juristische Person ist tot, der Fall erledigt und eine neue juristische Person mit dem gleichen GF beginnt von vorne. Das sind mitnichten allesamt Hasardeure. Wenn aber ein Mensch das gleiche Gewerbe persönlich haftend ausübt, willst Du ihn lebenslänglich hinhängen und mit Forderungen überziehen. Warum? Dem liegt doch offensichtlich der Wunsch zugrunde, Insolvenzen gar nicht zuzulassen und Menschen in untragbar gewordenen wirtschaftlichen Verhältnissen dauerhaft zu verfolgen.
Vor der Veränderung des damaligen Konkursrechts zur heutigen Insolvenzordnung hatten wir solche Verhältnisse. Außer einem Heer von Anwälten gab es keine Nutznießer, aber unendlich viel Leid. Die Insolvenzordnung mit der Möglichkeit der Privatinsolvenzen hat dem ein Ende gesetzt. Damit ist aber leider kein Wandel der Mentalität einher gegangen. Dabei sind Millionen Menschen bis über die Halskrause verschuldet, sorgsam versteckt hinter schönem Schein, aber jeden Moment kann das Kartenhaus zusammenbrechen. Trennung, Krankheit, Arbeitsplatzverlust, bei Selbständigen eine ungünstige Kundenstruktur oder was auch immer und schon bleibt nur noch die Insolvenz. Danach geht oft nicht mehr viel, weil Schuldige gesucht werden, statt Lösungen und Perspektiven.
Gruß
Wolfgang