Hallo.
Ich habe eine Frage, die ich versuche zu lösen. Die Fakten sehen so aus:
- Eine Frau und ihr Mann leben mit einer 2-jährigen Tochter in einem selbstgenutztem Wohneigentum (EFH).
- Die Großeltern möchten der Tochter eine Eigentumswohnung (ETW) kaufen als Renditeobjekt für die Studiums-/Altersvorsorge, was auch immer.
- Diese ETW wird von den Großeltern zur Miete bewohnt, mit lebenslangem Wohnrecht. Somit ist die Tochter Vermieterin. Die Eltern als Erziehungsberechtigte verwalten die Immobilie.
- Die Mieteinnahmen (ca. 200€/Mon. Kaltmiete) fließen in die Kreditrückzahlung des EFH der Eltern. Verbucht werden diese als Nebenkosten: (Verbrauch der Tochter im EFH), Verwaltungsgebühren (Wohnung), Instandhaltung (Wohnung) o. Ä.
Solange alles glatt läuft, besteht kein Problem.
Aber was ist, wenn:
Theorie 1
Die Großeltern werden pflegebedürftig und sind nicht imstande, von der Rente die Pflegekosten zu bezahlen. Die Eltern mit ihrem selbstgenutztem EFH dürften unberührt bleiben. Maximal kommt eine finanzielle Unterstützung infrage.
Wenn die aber auch nicht möglich wäre, würde die Enkelin dann zur Kasse gebeten bzw. müsste die nicht selbstgenutzte Wohnung verkauft werden?
Theorie 2
Die Eltern werden arbeitslos, und nach verbrauchtem ALG I muss ALG II beantragt werden.
Würde das Eigentum der Tochter zum Vermögen der Eltern gezählt?
Wenn ja: Müsste die Wohnung verkauft und das Guthaben verbraucht werden, bevor Leistungen fließen?
Wer würde sich um den ETW-Verkauf kümmern? Die ARGE? (Schließlich lässt es sich schwierig gestalten, eine Wohnung mit lebenslangem Wohnrecht für Dritte zu verkaufen.)
Würde die ETW nicht zur Altersvorsorge der Tochter zählen?
Was wäre mit den 200€ Mieteinnahmen? Würden die vom ALG II der Eltern abgezogen? Was wäre, wenn sie dann von der Tochter einbehalten würden?
Würden sie zum Verdienst des Haushaltes zählen?
Könnten sie nicht als Hinzuverdienst zum ALG 2 auf beide Eltern aufgesplittet werden?
Würde mich interessieren, wie die Regelungen in diesem Fall aussehen.
Danke schon mal…