ALG2 Rückforderung bei Arbeitsaufnahme

Hallo hab ein dickes Problem.

Ich hab im April 2010 eine Festeinstellung bekommen und mit meinem Gehalt nicht mehr ALG2 berechtigt.
Da mir dies klar war habe ich dem Jobcenter mit einer Veränderungsmitteilung und einer Kopie meines noch nicht unterschriebenen Vertrages Bescheid gegeben. Ende April bekam ich dann ein Aufhebungsbescheid. Dieser wurde jedoch nicht umgesetzt und ich bekam Anfang Mai noch mal´s ALG2. Dies habe ich auch umgehend beim Jobcenter telefonisch gemeldet.
Habe darauf hin gesagt bekommen, dass die Zahlung aus technischen Problemen oder so (genau kann ich es nicht mehr wieder geben ist zu lange her) nicht aufgehoben wurde. Ich sollte das Geld zurück halten und würde spätestens Anfang Juni eine Rückforderung bekommen. Diese ist jedoch ausgeblieben und ich habe, wer hat´s nicht erwartet wieder Geld erhalten.
Im August 2010 bekam ich dann die erste Rückforderung. Darauf hin habe ich einen Widerspruch eingelegt da ich laut diesem die Miete und das Geld welches auf mein Konto gegangen ist zurück zahlen sollte (ca. 1450€). Ich habe auch mal in einem Zeitungsausschnitt gelesen, dass bei ordnungsgemäßer Meldung eine Rückforderung kein Bestand haben kann.
Die Rückforderung für April 2010 sehe ja ein weil ich erst am 26 März 2010 meinen Vertrag unterzeichnet habe und dieser im Hause der Firma noch bis zum 8. April 2010 umher gegangen ist um alle Unterschriften zu erhalten.
Das Jobcenter hatte bis zu diesem Zeitpunkt nur eine nicht unterzeichnete Kopie und ich habe mein Geld im November erhalten. Allerdings ging eine Aufhebung der Zahlung vorher auch schon mal von einem auf den anderen Tag als ich eine zu unrecht erhaltene Sperre bekam. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen in dem auf Grund von §40 Absatz 2 SGB II nur noch die Rede von ca 1000 € ist jedoch wird in der Auflistung mit einem Einkommen das 300€ höher ist gerechnet. Durch eine Anrechnung meines vorhergehenden Minijobs der allerdings im April aufgelöst wurde um in Vollzeit zu arbeiten. Dazu muss ich noch sagen, dass mein Minijobvertrag eh nur bis Ende April gelaufen ist und keine Fortsetzung vereinbart wurde.

Jetzt meine Fragen:

  • Kann ich die Forderungen aus den Monaten Mai und Juni umgehen? Wenn ja wie?
  • Kennt jemand den erwähnten Artikel und kann mir das Urteil sagen damit ich weis worauf ich mich berufen kann?

Nebenfrage:

  • Wieso konnte das Jobcenter meinem Freund das Geld zum November streichen obwohl sein Antrag noch weiter lief und er seine UL erst am 28. Oktober also den letzten tag in dem Monat streichen und bei mir hats so lange gedauert.

Hallo Dyreng,

vielleicht haben die Leute von der ARGE das Problem nicht verstanden. Es ist immer wieder feststellbar, dass in den ARGE Leute mit unterschiedlicher Qualifikation sitzen. Allerdings haben sie einen relativ grossen Ermessensspielraum. D.h. Sie können, aber sie müssen nicht.

Komplexe Ding dieser Art empfehle ich dringend über einen Anwalt zu lösen, weil hier der kleinste Fehlgriff Dir mehr schaden, als unpräzise Antworten meinerseits Dir weiterhelfen - sorry!

Kastenteufel

das ist ja ein ganz schönes durcheinander. ich versuche es mal zu beantworten. als erstes und wichtigstes: alles was damit zusammenhängt bedarf der schriftform. anruf und bescheid sagen und dann trotzdem das geld bekommen … daran siehst du, dass die nur nach aktenlage handeln.

wenn du geld zu unrecht bezogen hast, weil du in dem bewilligungszeitraum einen ausreichenden verdienst hattest, musst du das zurück zahlen, daran kommst du nicht vorbei. allerdings muss dir ratenzahlung gewährt werden. zahlst du nichts, kann das bis zur gehaltspfändung gehen.

leider kann ich dir keine andere auskunft geben. vereinbare kleine raten, dann fällt es nicht ganz so schwer.

Sorry,

als Rentner habe ich davon keine Ahnung. Nur so viel von meiner Seite. Ohne Anwalt bekommt man meistens kein Recht. Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden in den VdK eintreten. Der Anwalt ist da kostenlos.
Schöne Grüsse