Hallo
das ALG2 für den Bedarfsmonat August wurde dir Ende Juli im Voraus überwiesen. Wenn dir nun im selben Monat August noch Einkommen in Höhe von x Euro zufließt (z.B. am Monatsende der Lohn für August) , das deinen Hilfebedarf im August verringert , dann hat das Jobcenter dir natürlich ebendiesen Hilfebetrag X „zu viel“ im Voraus überwiesen… und der muss zurückerstattet werden (bzw. wird verrechnet), ggf. unter Berücksichtigung der Freibeträge, die dir zustehen.
Fließt dir dein Lohn für August aber erst am 1.September (oder später) zu, hat sich deine Bedarfssituation im Bedarfsmonat August noch nicht verändert. D.h. dir steht für den Monat August weiterhin die volle ALG2-Leistung zu, und es muss nichts rückerstattet werden von der Zahlung, die dir Ende Juli im Voraus für August zuging.
Entscheidend ist also der Zeitpunkt, wann dir das Geld zufließt und zur Verfügung steht. Wenn der Chef den Augustlohn erst zum 1.9. oder später überweist, bleibt dir das volle August-ALG2.-
Was jetzt September angeht:
Das Jobcenter weiss Ende August bereits, dass du im Leistungsmonat September einen Einkommenszufluss (Lohn für September) erhalten wirst. Deshalb wird deine ALG2-Leistung Ende August, die im Voraus für Sept. ausgezahlt wird, entsprechend geringer ausfallen und diesen kommenden Lohnzufluss bereits berücksichtigen, mit dem du deine Bedarfe bestreiten kannst (und weniger Hilfe brauchst).
Wahrscheinlich wird deine Lohnzahlung aber ja erst ganz am ENDE des Monats Sept. bei dir eingehen. Das hieße, dass du von Ende Aug. (reduzierte ALG2-Auszahlung) bis Ende Sep. (Lohnzahlung) eine „Durststrecke“ mit zu wenig Geld auf der Hand haben wirst.
In dieser Situation kann man beim Jobcenter ein überbrückendes Darlehn bis zur ersten Lohnzahlung beantragen, das dann monatlich abzuzahlen ist.
LG