Alg2 Rückzahlung und Darlehen bei Arbeitsaufnahme

Hallo liebe Leser,

ich bin leider seit dem Abschluss meines Studiums ALG2 Empfänger. Jetzt habe ich eine Vollzeitbeschäftigung gefunden und werde am 15.08.11 die Arbeit aufnehemen. Das Arbeitsamt wurde bereits von mir darüber informiert. Meine Frage ist nun wie es mit dem Bezug des ALG2 für den Monat August aussieht. Ich werde voraussichtlich Ende August einen Teillohn für den Zeitraum ab dem 15.08.11 erhalten. Wie lange habe ich Anspruch auf ALG2 und muss ich dem Arbeitsamt dann den anteiligen Monat zurückzahlen? Ich soll nun eine Einkommensbescheinigung vom AG ausfüllen lassen und einreichen. Mir wurde auch mitgeteilt, dass ich im Falle einer Rückzahlung ein Darlehen aufnehmen kann.

Bitte entschuldigt meine Fragen, wenn sie blöd sind. Doch ich kenne mich in diesem Bereich absolut nicht aus.

Danke für eure Antworten!

So lange Anspruch auf ALG2 bist der Vertraglich erste Arbeitstag beginnt. Da Sie mitten im Monat angefangen haben müsste ich nun wissen wann der Reguläre Zahltag bei ihnen ist. Ende 08.11 oder Mitte 09.11.

Der Zahltag ist Ende 08.11.

So lange Anspruch auf ALG2 bist der Vertraglich erste
Arbeitstag beginnt. Da Sie mitten im Monat angefangen haben
müsste ich nun wissen wann der Reguläre Zahltag bei ihnen ist.
Ende 08.11 oder Mitte 09.11.

Also wenn Sie diesen Monat nun erst angefangen haben zu arbeiten zahlt man für diesen Monat nichts zurück. Für diesen Monat haben Sie ja noch keinen Cent von der Arbeit in der Tasche. Da Sie ja nur einen halben Monat gearbeitet haben und die Hälfte ihres Lohnes je nach dem nicht für den Monat 09.2011 ausreichen wird bekommen Sie zum Monat 09.2011 noch „aufstockend“ ALG2. Spätestens am 10.2011 wenn Sie einen vollen Monat gearbeitet haben und das volle Gehalt verdienen sollte ALG2 weg fallen wenn es nicht schon im Monat 09.2011 ganz weg fällt. Verdienen Sie eh zu wenig wird Sie auch als Arbeiter das ALG2 immer bekleiden. Das nennt sich dann nur noch aufstockend ALG2 und all ihre Sorgen sind eh passè weil sich kaum was ändert. :wink:

das alg 2 bekommst du bis du die neue arbeit aufnimmst.
zuviel gezahltes alg . musste natürlch zurückzahlen.im sinne der steuerzahler eigentlich selbstverständlich…ok

Super jetzt bin ich voll und ganz aufgeklärt!
Vielen lieben Dank :smile:

Keine Ursache solche Fälle habe ich immer öfters. Freud mich das es mal mit der Wirtschaft Berg auf geht.

Super jetzt bin ich voll und ganz aufgeklärt!
Vielen lieben Dank :smile:

hallo,

Du hast so lange Anspruch wie du nicht selber für dein Unterhalt Zahlen kannst!! Für August würdest du dann eine Teilzahlung bekommen also wenn Du 365Euro vom Amt bekommst aber 100 Euro Lohn bekommst erhälst du noch 265 Euro und wenn du zu viel verdienst bekommst du nichts und dann kann man es in Raten zurück zahlen!
Ich hoffe ich konnte dir helfen liebe grüße

Hallo auch,

Anspruch auf ALG2 hast du solange du bedürftig bist.
Heißt, wenn im August der Teillohn den du bekommst, der daraus resultierende erhöhte Bedarf und das ALG2 bis zum 14.08 nicht ausreichen, hast du auch den ganzen August über Anspruch.

Der erhöhte Bedarf ist abhängig von deinem Einkommen. 100 Euro sind anrechnungsfrei, darüber sind 20% anrechnungsfrei. Wenn du also (Beispiel) 400 Euro im August verdienst, hast du einen Mehrbedarf von 160 Euro. Ich bin allerdigs nicht sicher, ob der dann noch durch 2 geteilt wird, weil du nur den halben Monat arbeitest.

Wenn du den Teillohn als Abschlag noch im August bekommst, wird der Abschlag voll auf das ALG2 im August angerechnet, eine Rückzahlung die du ans Amt leisten musst ist also wahrscheinlich. Es gilt das Zuflussprinzip.

Bekommst du den Teillohn erst am 1.9, darf er rückwirkend nicht auf August angerechnet werden und du wirst keine Rückzahlung leisten müssen (Vorausgesezt natürlich, dass du im September genug verdienst um von ALG2 unabhängig zu sein, sonst gilt wieder das Zuflussprinzip.)

Gruß, DC

Hallo

das ALG2 für den Bedarfsmonat August wurde dir Ende Juli im Voraus überwiesen. Wenn dir nun im selben Monat August noch Einkommen in Höhe von x Euro zufließt (z.B. am Monatsende der Lohn für August) , das deinen Hilfebedarf im August verringert , dann hat das Jobcenter dir natürlich ebendiesen Hilfebetrag X „zu viel“ im Voraus überwiesen… und der muss zurückerstattet werden (bzw. wird verrechnet), ggf. unter Berücksichtigung der Freibeträge, die dir zustehen.

Fließt dir dein Lohn für August aber erst am 1.September (oder später) zu, hat sich deine Bedarfssituation im Bedarfsmonat August noch nicht verändert. D.h. dir steht für den Monat August weiterhin die volle ALG2-Leistung zu, und es muss nichts rückerstattet werden von der Zahlung, die dir Ende Juli im Voraus für August zuging.

Entscheidend ist also der Zeitpunkt, wann dir das Geld zufließt und zur Verfügung steht. Wenn der Chef den Augustlohn erst zum 1.9. oder später überweist, bleibt dir das volle August-ALG2.-

Was jetzt September angeht:
Das Jobcenter weiss Ende August bereits, dass du im Leistungsmonat September einen Einkommenszufluss (Lohn für September) erhalten wirst. Deshalb wird deine ALG2-Leistung Ende August, die im Voraus für Sept. ausgezahlt wird, entsprechend geringer ausfallen und diesen kommenden Lohnzufluss bereits berücksichtigen, mit dem du deine Bedarfe bestreiten kannst (und weniger Hilfe brauchst).

Wahrscheinlich wird deine Lohnzahlung aber ja erst ganz am ENDE des Monats Sept. bei dir eingehen. Das hieße, dass du von Ende Aug. (reduzierte ALG2-Auszahlung) bis Ende Sep. (Lohnzahlung) eine „Durststrecke“ mit zu wenig Geld auf der Hand haben wirst.

In dieser Situation kann man beim Jobcenter ein überbrückendes Darlehn bis zur ersten Lohnzahlung beantragen, das dann monatlich abzuzahlen ist.

LG

Hallo

Danke für die Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen!

LG

Hallo,

danke für deine Antwort!

LG

ALG2 wird nur für die arbeitslose Zeit gewährt. Die Arge fordert ein Tel mit Sicherheit zurück.

Gruß
Wuddel

Sorry

Hallo liebe Leser,

Hallo. Die Arge wird das Geld für die zwei Wochen im August zurückfordern. LG Conny