ALG2 / Schwangerschaft

Hallo zusammen , hab da mal eine etwas verzwickte frage.

Wohne seit einiger zeit (09/09) in einer wohngemeinschaft(mit einem mann).jetzt bin ich schwanger (7. monat / aber nicht von ihm). nun ist es so das wir seit 2 wochen fest zusammen sind und ich harz4 seit 11/2010 bekomme , jetzt möchte ich dem amt mitteilen das mein wg mitbewohner und ich zusammen sind .

wie mache ich das aber ? bzw. was sage ich da ? …hab bisschen angst das die mir nicht glauben :-/

und er ist ja nicht der vater von meinem kind denken die dann automatisch das er der vater ist ?

vielen dank für antworten …

Hallo Gabi,

tut mir sehr leid, aber mit diesen Behördensachen kenne ich mich gar nicht aus, schon gar nicht mit solchen Sonderfällen.

Sicher findest du hier aber Experten.
Ansonsten kannst du mal in das Forum der Seite www.gegen-hartz.de gehen und dort Leute fragen, die sind immer auf dem neuesten Stand.

Viel Erfolg und alles Gute
Anja

Hallo,

also grundsätzlich würde ich ehrlich gegenüber den Ämtern sein, da es böse folgen haben könnte, falls das Amt herausfindet es ist belogen worden.

Nein, das Amt kann nicht davon ausgehen, dass dein neuer Freund der Vater des Kindes ist. Wenn das Kind auf der Welt ist, ist der Mann der Vater der auf der Geburtsurkunde drauf steht!!

Leider kann ich dir nicht mehr sagen!!

Alles gute für die Zukunft!

Liebe Grüße
Pia

Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie Sorge das Amt würde Ihnen nicht glauben und evtl. Zahlungen kürzen?

Da sie sich noch in der Schwangerschaft befinden, bekommen Sie aktuell ja logischerweise noch keine Zahlungen für das Kind. Auch der Kindsvater muss noch keine Leisten. Aus Sicht des Amtes ist es wahrscheinlich erstmal nur wichtig zu erfahren das sie aus dem Wg- verhältnis ausgestiegen sind und nun in einer Lebensgemeinschaft wohnen. Dann könnte ich mir vortellen, dass Ihre ALG II Bezüge wieder neu berechnet werden müssen.

Wenn das Kind dann da ist, müsste der leibliche Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkennen. Wenn er dies nicht macht, weiß ich die rechtlichen Schritte leider nicht. Dann geht es ja auch um Unterhaltszahlungen für das Kind. Aber es gibt ja noch den Vaterschaftstest. Wie das dann aber ablaufen könnte wenn der leibliche Vater sich weigert, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. In Ihrer Nähe gibt es bestimmt Beratungsstellen zu der sie jetzt schon vor der Geburt gehen sollten. Ihre Frauenärztin kann Ihnen da bestimmt auch sagen wohin Sie sich wenden können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute

Hm…also, wenn du das machst, dann wird sein gehalt dann mit einberechnet wird. Und das mit der Vaterschaft das ist irrelevant, die werden das so hinnehmen, das sind 2 paar Schuhe. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Dem Amt interessiert nur wie deine finanz. Situation ist.Wichtig ist nur zu wissen, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Musst du wissen wie du weiter verfährst.

Ja die Ämterei ist ein Kapitel für sich. Die Mutter muss den Vater ihres Kindes nicht bekannt geben. Das Amt, bzw. die Sachbearbeiter/In muss es Ihnen glauben, dass der Kindsvater ein anderer ist. Man wird Sie aber fragen selbstverständlich. Außer in einem ehelichen Verhältnis, dort ist imnmer der vom Amt anerkannte Kindsvater der Ehemann, egal von welchen biologischen Vater es abstammt. Blödsinn - aber so sind die Gesetze. Das Jugendamt, bzw. deren Mitarbeiter/Innen, vertritt nach der Geburt Ihr Kind in Sachen Unterhalt. Dort werden Sie wieder nach dem Kindsvater gefragt, da sonst alle Steuerzahler an den Alimenten mit beteiligt sind. Dann viel Erfolg für den „Hürdenlauf“ durch den Behördendschungel - eine schöne und erfolgreiche Geburt - frohe Ostern -
die anonyme expertin

Hallo Gabi
Ich weiß nicht ob ich die richtige dafür bin.
Aber warum sollte dir das Amt nicht gleuben die sind doch froh darüber. Wenn er arbeitet und ein gutes einkommen hat. Müssen sie dir schon keine zuschüsse von wegen Wohngeld und so bezahlen.
Aber warum sollten die glauben das kind sei von Ihm.
Wenn es nicht so ist dann ist es nicht so.
Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen!
Sorry

Hallo

Das Jobcenter haben grundsätzlich nur leistungsrelevante Änderungen zu interessieren.Wenn Ihr bisher als WG zusammengewohnt habt, musste das JC euch als zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften betrachten, d.h. außer bei den (hälftigen) Mietkosten hatte dein Mitbewohner mit deinem ALG2 - Bezug nichts zu tun. Da es kein gemeinsames Kind ist, bildet Ihr nach § 7 SGB II auch mit der Geburt des Kindes nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr seid unverheiratet, es besteht daher keine gesetzliche Unterhaltspflicht füreinander - somit hängt es davon ab, ob Ihr an eurem finanziellen /wirtschaftlichen Zusammenleben jetzt irgend etwas ändert, weil Ihr eine Paarbeziehung miteinander angefangen habt. Sprich: Ob Ihr jetzt freiwillig finanziell füreinander sorgen und einstehen wollt und werdet - oder nicht. Das Teilen von Tisch und Bett macht euch nicht zur Bedarfsgemeinschaft… dafür müsste ein gegenseitiges finanzielles Einstehen und gemeinsames Wirtschaften (über die Wohnkosten hinaus) vorliegen. Solange Ihr weiterhin (außer bei den Wohnkosten) getrennte Kasse macht, getrennte Konten habt und einander wirtschaftlich/ finanziell nicht unterstützt, bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. In dem Fall muss dein Mitbewohner/ Freund weiterhin „nur“ seine hälftigen Unterkunftskosten übernehmen und seinen eigenen Bedarf bestreiten, und sein Einkommen und Vermögen geht das JC bzgl. deiner Leistungen nichts an - er hat mit deinem und Kinds Bedarf nichts zu tun. Du bildest dann mit dem Kind eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft in Eurer gemeinsamen Wohnung, und dir stehen weiterhin der volle Regelsatz (plus Regelsatz für’s Kind) zu, und durch das Kind dann auch der Alleinerziehungsmehrbedarf sowie für dich u. Kind die angemessenen Unterkunftskosten für 2 Personen zu.

Wenn dein Freund und du aber nicht nur Tisch, Bett und die Kosten der Wohnung und der Grundnahrungsmittel teilt, sondern wirtschaftlich füreinander einsteht, über das Geld des Anderen verfügen könnt und einander freiwillig Unterhalt leistet, bildet Ihr direkt eine 2-er-BG, mit Kind dann eine 3er-BG. Für dich und ihn wird dann jeweils der reduzierte Partnerregelsatz angesetzt (je 328 €) , du bekommst keinen Alleinerziehungsmehrbedarf , und das Vermögen und Einkommen deines Freundes wird bei den Bedarfen von euch 3en entsprechend berücksichtigt und ggf. angerechnet.

Insofern würde die Änderung in eurem zwischenmenschlichen Verhältnis das JC grundsätzlich nur etwas angehen (und wäre zu melden), sofern sich jetzt auch die finanzielle Seite Eures Zusammenlebens anders gestaltet als bisher - siehe oben. Macht Ihr jetzt finanziell gemeinsame Kasse, müsstest du (nachweislich) eine Veränderungsmitteilung an das JC schicken (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… ) und mitteilen, dass Ihr ab Datum X eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitigem Einstehen und gemeinsamem Wirtschaften bildet, aber dass er nicht der Kindesvater ist.

Wirtschaftet Ihr weiterhin getrennt, geht das JC Eure Liebesbeziehung eigentlich nichts an. Da Ihr bisher aber eine WG mit getrennten Schlafräumen ward u. der Außendienst nun wohlmöglich wegen der Erstausstattung für’s Kind zum Hausbesuch vorbeikommt (http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst… ) und dann einen gemeinsamen Schlafraum sieht, wäre es zur Vermeidung von unnötigen Verdächtigungen wohl nicht verkehrt, die geänderte Beziehung mitzuteilen - auch wenn sie nicht leistungsrelevant ist. Dafür ginge z.B. mit einem einfachen formlosen Schreiben(nachweislich), dass jetzt eine Beziehung besteht, aber dass nachwievor kein gemeinsames Wirtschaften und kein gegenseitiges finanzielles Einstehen vorliegt und sich somit keine leistungsrelevanten Änderungen (sondern nur eine geänderte Wohnraumverteilung) ergeben haben. Wenn dein Freund dir einen bestätigenden Zweizeiler mitgibt, dass er dich weiterhin finanziell nicht unterstützt und dass Ihr weiterhin getrennt wirtschaftet, dürfte das dann eigentlich vom Tisch sein. Nach einem Jahr Zusammenleben wird das JC dann gem. § 7 SGB II von einer Einstehensbedarfsgemeinschaft ausgehen und Auskünfte zum Einkommen deines Freundes verlangen. Solltet Ihr nach 1 Jahr Paarbeziehung immer noch getrennte Kasse machen, müsstet Ihr beide (nachweislich schriftlich) der Vermutung einer Einstehens- BG widersprechen und belegen können, dass Ihr nachwievor getrennt wirtschaftet (z.B. durch getrennte Mietanteilszahlungen / Versicherungen/ Anschaffungen usw. )

Allgemein zu Kind und Unterhalt etc. bei ALG2 schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Die Unterhaltsansprüche gegenüber dem Kindesvater werden zu überprüfen sein - und da besteht Auskunfts- und Mitwirkungspflicht für dich, weil Unterhaltsansprüche vorrangig vor dem ALG2- Bezug sind und geltend gemacht werden müssen. Am einfachsten ist es, wenn du dich dafür ans Jugendamt wendest, das dich auch bei der Geltendmachung ggf. unterstützen kann. Am besten wäre es, wenn der Kindesvater direkt mitgeht - dann wird der zu zahlende Unterhalt ausgerechnet und geguckt, ob der Vater überhaupt (bzw. in welcher Höhe er) Unterhalt zahlen kann. Ggf. ist ansonsten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen (ebenfalls vorrangig vor ALG2 für’s Kind). Das JC darf entsprechende Auskünfte von dir und vom Kindesvater einholen - aber das JC selbst darf keine Unterhalts_höhe_ festsetzen. Das darf nur das Gericht bzw. man kann den Unterhalt außergerichtlich über’s Jugendamt oder über einen Anwalt regeln (-> vom Amtsgericht vorher einen Beratungshilfeschein holen und damit zum Familienrechtsanwalt).

LG

Hallo!

Warum musst Du dem Amt mitteilen, dass Du mit Deinem WG-Partner zusammen bist - und warum, ob er bzw. wer der Vater ist?
Das sind absolut intime, private Informationen, die die Herrschaften vom Amt nichts angehen - es sei denn, Ihr heiratet oder er erkennt die Vaterschaft an.

Somit weiß ich nicht, worauf Deine Frage genau abzielt?
Die Behörden müssen m.E. nur darüber informiert werden, wenn sich an Deinen (finanziellen/Wohnraum) Ansprüchen etwas ändert. Trotz ALG-2 steht Dir ansonsten auch ein privates (!) Privatleben zu. Viel wichtiger wäre, dass der Vater Deines Kindes später Unterhalt zahlt oder Du beim Jugendamt entsprechende Anträge stellst, dass dies diese Zahlungen übernimmt. Außerdem hast Du - soweit ich weiß - Anspruch auf Gelder für eine Erstausstattung/Möbel/Kinderwagen fürs Kind.

Viel Erfolg

Nene

Hallo Gaby,

denken können die, was sie wollen. Die Vaterschaft gibst du ja bekannt, bzw hast die Vaterschaft bereits bekannt gegeben und wenn das ein anderer Mann ist, dann ist das halt so.

Gruß,DC

Dem Amt musst du mitteilen, das du jetzt in einer WG bist und für dein Kind Alimente erhältst. LG Conny

Also was die denken und nicht kann dir niemand beantworten. Ich weiß, dass das immer schwer ist, aber melde einfach wahrheitsgetreu wie die Situation aussieht und schildere auch, wenn du einen vertrauenswürdigen ansprechpartner hast, deine Bedenken. Ehrlichkeit ist immer das beste, dann hast du dir nichts vor zu werfen und glaube mir, in einer schwangerschaft ist das für einen selbst sehr wichtig. Alles gute wünsche ich dir!