ALG2 Spezialfall

Hallo!
Meine Fragen beziehen sich auf folgende fiktive Person:

Person A ist 28 Jahre alt, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und ausserdem ein Studium angefangen, was derzeit aus wirtschaftlichen Gründen unterbrochen werden musste. A wohnt zusammen mit seiner Mutter in einem Haus, das zur Hälfte der Mutter von A und zu jeweils 1/3 A und den beiden Geschwistern von A gehört.

  1. Besteht ein Anspruch auf ALG2?
  2. Wie wird der Anteil des A am Haus gewertet?
  3. Sind Nachweise, und wenn ja welche, bezüglich der Verwertbarkeit des Anteils von A am Haus zu erbringen? (Wie z.B. eine Schwester des A zu Beginn ihres Studiums bei Antragstellung auf BAFöG erbringen musste. Diese wies die Unverwertbarkeit ihres Anteils durch die schriftliche Bestätigung von zwei Banken nach, die bestätigten, dass sie ihren Anteil am Haus nicht als Sicherheit für einen Kredit oder Ähnliches leisten kann.)

MfG,
TheSedated

ein Studium angefangen, was
derzeit aus wirtschaftlichen Gründen unterbrochen werden
musste.

Kein Bafög?!

A wohnt zusammen mit seiner Mutter in einem Haus, das
zur Hälfte der Mutter von A und zu jeweils 1/3 A und den
beiden Geschwistern von A gehört.

50% also den Geschwistern, also pro Geschwister 1/3 von 50%= 1/6.

  1. Besteht ein Anspruch auf ALG2?

Ist er arbeitssuchend? Wenn er studiert, sucht er keine Arbeit. Er muss also nun wirklich nach Arbeit Ausschau halten - kann also nicht weiterstudieren, solange er ALG2 will.

  1. Wie wird der Anteil des A am Haus gewertet?

VERMUTLICH ala angemessenes Wohneigentum als Teil der Altersvorsorge, wenn das Haus bzw.der Anteil nicht zu hoch ist. Wird das Haus von ihm selbst bewohnt? Wenn nicht, dann könnte es sein, dass eine Vermietung nötig sein könnte, wobei die Miete aufs ALG2 angerechnet würde.

  1. Sind Nachweise, und wenn ja welche, bezüglich der
    Verwertbarkeit des Anteils von A am Haus zu erbringen?

Es sind Nachweise zu erbringen über Wert, Anteil des Besitzes - im Grunde Kaufvertrag oder Grundbuchauszug (kann sein, dass letzterer auch vom Jobcenter selbst eingeholt wird).

Bei der Antragstellung sollte alles genau erklärt werden - auch welche Nachweise nun genau benötigt werden.

ein Studium angefangen, was
derzeit aus wirtschaftlichen Gründen unterbrochen werden
musste.

Kein Bafög?!

Nein, kein Bafög möglich.

A wohnt zusammen mit seiner Mutter in einem Haus, das
zur Hälfte der Mutter von A und zu jeweils 1/3 A und den
beiden Geschwistern von A gehört.

50% also den Geschwistern, also pro Geschwister 1/3 von 50%=
1/6.

Stimmt, das hat sich ein Fehler eingeschlichen.

  1. Besteht ein Anspruch auf ALG2?

Ist er arbeitssuchend? Wenn er studiert, sucht er keine
Arbeit. Er muss also nun wirklich nach Arbeit Ausschau halten

  • kann also nicht weiterstudieren, solange er ALG2 will.

Ja, arbeitssuchend. Der Antrag auf ALG2 ist NICHT zur alternativen Finanzierung des Studiums (statt Bafög) gedacht, sondenr zur Überbrückung bis ein Job gefunden wurde, der sich, wenn möglich, mit einer Wiederaufnahme des Studiums vereinbaren lässt.

  1. Wie wird der Anteil des A am Haus gewertet?

VERMUTLICH ala angemessenes Wohneigentum als Teil der
Altersvorsorge, wenn das Haus bzw.der Anteil nicht zu hoch
ist. Wird das Haus von ihm selbst bewohnt? Wenn nicht, dann
könnte es sein, dass eine Vermietung nötig sein könnte, wobei
die Miete aufs ALG2 angerechnet würde.

Das Haus wird nur von der Mutter des A und A selbst bewohnt. Die Mutter bezieht Witwenrente in Höhe von ca. 600€ und hat ausserdem einen 400€-Job. A hat einen Minijob als Nachhilfelehrer und verdient damit ca. 150€ pro Monat.

  1. Wie wird der Anteil des A am Haus gewertet?

VERMUTLICH ala angemessenes Wohneigentum als Teil der
Altersvorsorge, wenn das Haus bzw.der Anteil nicht zu hoch
ist. Wird das Haus von ihm selbst bewohnt? Wenn nicht, dann
könnte es sein, dass eine Vermietung nötig sein könnte, wobei
die Miete aufs ALG2 angerechnet würde.

Das Haus wird nur von der Mutter des A und A selbst bewohnt.
Die Mutter bezieht Witwenrente in Höhe von ca. 600€ und hat
ausserdem einen 400€-Job. A hat einen Minijob als
Nachhilfelehrer und verdient damit ca. 150€ pro Monat.

Von den 150€ wird auch ein Teil auf die Leistung angerechnet werden.
Bewohnt A eine ganze Wohnung oder nur ein Zi?
Was sein kann: Dass das Jobcenter dieses Zusammenleben als Bedarfsgemeinschft sieht, dadurch kann es zu weiteren Anrechnungen auf die zu erwartende Leistung geben.

Wenn Verwandte zusammen wohnen, dann werden die Wohn- und Heizkosten kopfteilig berechnet laut Bundessozialgericht. Bei zwei Leuten wird also jedem Kopf die Hälfte zugerechnet. Bei der Berechnung des Bedarfs an ALG II oder Sozialhilfe oder Grusi.

Das Eigentum am Haus ist nicht zu verwerten, wenn man selbst drin wohnt und wenn das Haus angemessen ist. Das ist es in der Regel bei zwei Leuten bis zu 80 m². Sprach ebenfalls das Bundessozialgericht. Darüber muss man den Einzelfall ankucken - also das Amt beim Antrag.

Gruß aus Berlin, Gerd