Alg2- Umzug+neuer Mietvertrag ohne Zustimmung AA

Ich habe ein Problem wegen einer derzeit zu hohen Miete u. Bezug von AlG2:

Glücklicherweise ist es mir gelungen, eine Wohnung zu finden, die deutlich billiger ist, als
meine jetzige. Aufforderung von AA zur Mietkostensenkung, hatten wir
schon. Aber es war nicht so leicht, etwas zu finden 4 Pers.(Fam. mit
2 großen Kindern) in einer Großstadt, zum Regelsatz von 619 Euro und
dann noch arbeitslos, was die meisten Vermieter schlichtweg ablehnen.

Nun haben wir einen Mietvertrag zugeschickt bekommen, die Miete liegt
nur wenige Euro über Satz für 4 Pers., das tragen wir dann selbst.
Und verrückter Weise mussten wir dem Vermieter keine weiteren
Unterlagen mehr vorlegen.Zwischendurch hatte ich gehört, dass sie Arbeitslose und Leute mit Schufa Einträgen fast immer ablehen.Aber da wir keine Schufa Einträge haben und auch sonst sehr seriös wirken, möchte man an uns nun wohl vermieten. Ich habe nicht
weiter nachgefragt, bin froh, über diese Möglichkeit für diese
Wohnung in unserer Nähe.

Nun habe ich von meinem Arbeitsamt (Berater) folgendes erfahren:
-Ich darf den Mietvertrag nur unterschreiben, wenn sie mir vorher
eine Mietübernahmegarantie ausstellen (aber die brauche ich gar
nicht, nur das ist ihm egal).

  • Die Mietübernahmegarantie ist auf Seite 2 vom Vermieter zu
    unterzeichnen, die Miete geht direkt an den Vermieter.

  • Die Miete darf keinesfalls mehr als der Regelsatz betragen und auch
    höchstens dieser darf im Mietvertrag stehen (wenn es drüber ist, soll
    ich das privat mit dem Vermieter regeln)

  • Halte ich diese Dinge nicht ein, wird nach Ablauf meiner 6
    Monatigen Schonfrist, die in 2 Monaten abgelaufen ist, wird überhaupt
    keine Miete mehr von der AA gezahlt.

Ich möchte aber wie bisher auch die Miete an den Vermieter selbst
zahlen.Es ist noch nie vorgekommen, dass wir das nicht getan hätten.
Ich möchte auch keinen Cent mehr als die 619 Euro beantragen. Auch
haben wir zwischendurch immer mal wieder Zusatzeinkommen gehabt, es
ist kein Problem für uns ca. 5 Euro zu zuzahlen. Außerdem haben wir
Hoffnung auch bald wieder selbst genug zu verdienen, möchten uns
unsere Wohnung schon selbst aussuchen. Es besteht auch die
Befürchtung, dass wir doch noch abgelehnt werden, wenn herauskommt,
dass wir zu den Hartz4 Leuten gehören u. nicht mal mehr die Miete
selbst zahlen dürfen.

Kann die AA wirklich verbieten, dass wir den Mietvertrag
unterzeichnen, bzw. dann die Zahlung einfach verweigern?
Ist es nicht eine Diskreminierung, alles auch vom Vermieter gegenüber
der AA noch abzeichnen zu lassen u. nicht einmal selbst die Miete zu
erhalten, um sie wie jeder andere auch zu überweisen?

Ich bekomme so schnell gar keine gute Rechtsberatung mehr, der
Mietvertrag liegt da, wartet auf meine Unterschrift. Es ist aber noch
keine vom Vermieter drauf, er könnte also noch einen Rückzieher
machen.

Basiert die Sache auf irgendeiner Rechtslage oder ist das Schikane
der Arbeitsagentur?
Hat jemand ähnliches erlebt?

Hi,

zunächst mal § 22 Abs. 4 SGB II:

„(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.“

Das trifft ja bei euch nicht zu. Und wenn in einem Gesetz „soll“ steht, besteht immer noch ein Ermessensspielraum. Es ist also keinesfalls zwingend vorgeschrieben, dass die Miete von der ARGE direkt an den Vermieter gezahlt werden muss.

und dann noch Abs. 2:

„(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.“

Da steht auch „soll“ und nicht „muss“. Bei Gesetzestexten kommt es wirklich auf jedes Wort an! Also, du musst keine Zusicherung einholen.

und nun kommt Abs 1:

„(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.“

Das bedeutet in eurem Fall, dass ihr von Anfang an nur die angemessene Miete bekommt, weil ihr keine Zusicherung für diese Wohnung habt. Aber das heißt nicht, dass sie euch nach 6 Monaten gar keine Miete mehr zahlen müssen.

Ich muss allerdings einräumen, dass diese Gesetzestexte von 2005 sind, sie sind aber so im Internet zu finden. Ich weiß nicht, ob da vielleicht inzwischen was geändert wurde. Auf jeden Fall solltet ihr euch von dem Sachbearbeiter nicht einfach so abspeisen lassen. Bei den ARGEn sitzen unheimlich viele Leute, die überhaupt keine Ahnung haben. Im Zweifelsfall: zum Vorgesetzten gehen, zum Amtsleiter gehen, evtl. Widerspruch einlegen, auf jeden Fall für deine Rechte kämpfen! Viel Glück!

Gruß
Nelly

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Danke erstmal.
Ich bin auch immer mehr der Meinung, dass das ziemlich ausgedacht ist. Dass selbst die Berater in der Arbeitsagentur schon keine Ahnung haben, ist echt übel.
Nein, es ist bei uns nicht der Fall, dass die davon ausgehen könnten, dass wir unsere Miete nicht zahlen. Wir haben das immer getan. Wir haben ja sogar von unserem derzeitigen Vermieter eine Bescheinigung für die Wohnungssuche bekommen, dass die Miete immer pünktlich und in richtiger Höhe gezahlt wurde.

Ich glaube, die versuchen das einfach in der AA, dass das Geld nicht mehr an die Empfänger selbst gezahlt wird. Eine Frechheit ist das, auch dass die versuchen soviel Einfluss auf die Wohnungssuche zu nehmen. Ein bißchen Würde möchte man sich als Arbeitsloser gern noch bewahren, als ob die vielen Absagen nicht schon reichen, an „Erniedrigung“.
Gruß
Leona